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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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§ 1 FIRMA UND SITZ<br />

1. Die Gesellschaft führt die Firma<br />

„<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG“.<br />

2. Sitz <strong>der</strong> Gesellschaft ist Nienburg.<br />

§ 2 GEGENSTAND DER GESELLSCHAFT<br />

1. Gegenstand <strong>der</strong> Gesellschaft ist <strong>der</strong> Ankauf, das<br />

Halten und Verwalten sowie <strong>der</strong> Verkauf von real<br />

existierenden, zertifizierten Edelmetallen, nämlich<br />

Gold, Silber und Platin, die in Barrenform erworben<br />

werden.<br />

2. Der Gesellschaft ist die Durchführung sämtlicher mit<br />

den vorstehenden Geschäften verbundenen Hilfsgeschäfte<br />

und Dienstleistungen erlaubt, die geeignet<br />

sind, das Unternehmen zu för<strong>der</strong>n, sofern es sich<br />

nicht um erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne<br />

des Kreditwesengesetzes (KWG) o<strong>der</strong> solche im<br />

Sinne des § 34c Gewerbeordnung (GewO) handelt.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, freie Liquidität<br />

verzinslich anzulegen.<br />

§ 3 DAUER, GESCHÄFTSJAHR<br />

1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit<br />

gegründet. Das Recht zur Kündigung besteht nur<br />

in den Grenzen des § 15.<br />

2. Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr. Das erste<br />

Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr.<br />

§ 4 GESELLSCHAFTER,<br />

GESELLSCHAFTSKAPITAL,<br />

KAPITALANTEILE<br />

KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

<strong>4.</strong> <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> <strong>EDELMETALLE</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

1. Gesellschafter sind:<br />

a) als persönlich haftende Gesellschafterin die<br />

Value Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in<br />

Nienburg („Komplementärin“),<br />

b) als beschränkt haftende Gesellschafterin mit<br />

Geschäftsführungsbefugnis die L’or AG mit Sitz<br />

in Nienburg („geschäftsführende Kommanditistin“),<br />

c) als beschränkt haftende Gesellschafterin die<br />

L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> mit Sitz in<br />

Nienburg („Treuhandkommanditistin“).<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin,<br />

die Treuhandkommanditistin, die weiteren<br />

Kommanditisten sowie <strong>der</strong>en Rechtsnachfolger<br />

werden im Folgenden gemeinsam als<br />

„Kommanditisten“ bezeichnet.<br />

2. Die Komplementärin ist zur Leistung einer Kapitaleinlage<br />

nicht verpflichtet. Sie ist am Ergebnis und<br />

Vermögen <strong>der</strong> Gesellschaft nicht beteiligt, erhält aber<br />

eine Vergütung für die Übernahme <strong>der</strong> persönlichen<br />

Haftung sowie Aufwendungsersatz nach Maßgabe<br />

des § 10.<br />

3. Die geschäftsführende Kommanditistin erbringt bei<br />

Gründung <strong>der</strong> Gesellschaft eine Bar-Pflichteinlage in<br />

Höhe von 1.000 Euro, die als Haftsumme in das<br />

Handelsregister einzutragen ist.<br />

<strong>4.</strong> Die Treuhandkommanditistin erbringt bei Gründung<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft eine Bar-Pflichteinlage in Höhe<br />

von 1.000 Euro, die als Haftsumme in das Handelsregister<br />

einzutragen ist. Die Treuhandkommanditistin<br />

ist zur Erhöhung ihrer Einlage nach den Regelungen<br />

des § 5 berechtigt.<br />

5. Die geschäftsführende Kommanditistin und die<br />

Treuhandkommanditistin sind berechtigt und<br />

bevollmächtigt, das Kapital <strong>der</strong> Gesellschaft ohne<br />

Zustimmung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gesellschafter nach<br />

Maßgabe des § 5 zu erhöhen.<br />

6. Die Kommanditisten sind gemäß § 14 am Ergebnis<br />

und Vermögen <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligt.<br />

7. Ab <strong>der</strong> ersten Kapitalerhöhung gemäß § 5 beträgt<br />

die Haftsumme <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin<br />

10 Prozent <strong>der</strong> Summe aller treuhän<strong>der</strong>isch von ihr<br />

gehaltenen Kommanditbeteiligungen. Die in das<br />

Handelsregister für weitere Kommanditisten<br />

einzutragende Haftsumme beträgt ebenfalls<br />

10 Prozent <strong>der</strong> jeweiligen Pflichteinlage (ohne<br />

Agio) dieser weiteren Kommanditisten.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 94

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