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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

2. Rechtliche Grundlagen<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG DER FONDSGESELLSCHAFT<br />

Im folgenden Abschnitt werden wichtige Bestimmungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft beschrieben. Der komplette <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft ist in diesem Verkaufsprospekt auf den Seiten 94–106 abgedruckt.<br />

Einzelheiten können dort nachgelesen werden.<br />

RECHTSFORM, FIRMA, SITZ, DAUER<br />

Emittentin ist die Fondsgesellschaft „<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG.“ Die<br />

Fondsgesellschaft ist eine Personengesellschaft deutschen Rechts in <strong>der</strong> Rechtsform <strong>der</strong><br />

<strong>GmbH</strong> und <strong>Co</strong>. KG. Sie führt die Firma „<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG“ und hat<br />

ihren Sitz in Nienburg. Die Fondsgesellschaft läuft auf unbestimmte Zeit.<br />

GEGENSTAND DER GESELLSCHAFT<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Fondsgesellschaft sind <strong>der</strong> Ankauf, das Halten und Verwalten sowie<br />

<strong>der</strong> Verkauf von real existierenden, zertifi zierten Edelmetallen, nämlich Gold, Silber<br />

und Platin, die in Barrenform erworben werden. Der Fondsgesellschaft ist die Durchführung<br />

sämtlicher mit den vorstehenden Geschäften verbundenen Hilfsgeschäften<br />

erlaubt, die geeignet sind, das Unternehmen zu löschen, sofern es sich nicht um<br />

erlaubnispfl ichtige Tätigkeiten im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) o<strong>der</strong> solche<br />

im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung (GewO) handelt. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

freie Liquidität verzinslich anzulegen.<br />

GESELLSCHAFTER, EINLAGEN, HAFTSUMME<br />

Gesellschafter <strong>der</strong> Fondsgesellschaft sind die Value Verwaltungsgesellschaft mbH, die<br />

L’or AG, die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> sowie solche Anleger, die sich unmittelbar<br />

an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligen.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin („Komplementärin“) ist die Value<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Komplementärin hat keine Einlage übernommen.<br />

Sie ist am Ergebnis und am Vermögen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />

Beschränkt haftende Gesellschafter („Kommanditisten“) sind:<br />

Die L’or AG („geschäftsführende Kommanditistin“) hat eine Einlage von 1.000 Euro<br />

übernommen und geleistet.<br />

Die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> („Treuhandkommanditistin“) hat eine Einlage<br />

von 1.000 Euro übernommen und geleistet. Sie ist berechtigt, ihren Kommanditanteil<br />

zu erhöhen und für eine Vielzahl von Anlegern treuhän<strong>der</strong>isch zu halten.<br />

Im Verhältnis zur Fondsgesellschaft und gegenüber Dritten hält sie jedoch einen<br />

einheitlichen Anteil an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 62

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