4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Eigenkapitalbeschaffung <strong>der</strong> Fondsgesell-<br />
schaft und <strong>der</strong> Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten o<strong>der</strong> Treugeber in<br />
die Fondsgesellschaft erhält die geschäftsführende Kommanditistin einmalig 10 Prozent<br />
des insgesamt rechtsverbindlich gezeichneten Kommanditkapitals sowie das tatsächlich<br />
eingeworbene Agio auf das Beteiligungskapital. Sollte <strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach<br />
Kosten mehr als 105 Prozent <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Kapitaleinzahlungen <strong>der</strong> Anleger<br />
(ohne Agio) betragen, so hat die geschäftsführende Kommanditistin Anspruch auf<br />
eine zusätzliche Vergütung für die erfolgte Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer<br />
Kommanditisten und Treugeber in die Fondsgesellschaft. Diese beträgt 10 Prozent<br />
des Betrages, über den <strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach Kosten über 105 Prozent <strong>der</strong><br />
Kapitaleinzahlungen <strong>der</strong> Anleger (ohne Agio) hinausgeht. Weitere Vergütungen im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> erfolgten Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />
und Treugeber in die Fondsgesellschaft sind darüber hinaus geschuldet, wenn <strong>der</strong><br />
Depotwert des Fonds nach Kosten über den bisherigen höchsten Depotwert, <strong>der</strong> für<br />
die Bemessung <strong>der</strong> erstmaligen zusätzlichen Vergütung für die Vermittlung von<br />
Kommanditisten und Treugebern maßgeblich war, zzgl. 5 Prozent hinausgeht. Die<br />
Vergütung beträgt in diesen Fällen 10 Prozent des Betrages zwischen dem bisherigen<br />
Hoch zzgl. 5 Prozent und dem neuen Hoch (All-Time-High/High-Watermark-Prinzip).<br />
Die Komplementärin erhält für die Übernahme <strong>der</strong> persönlichen Haftung eine<br />
laufende monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 0,06 Prozent des zum letzten Tag<br />
des jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten.<br />
GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />
Die Gesellschafter beschließen unter an<strong>der</strong>em:<br />
Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses,<br />
außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen,<br />
Än<strong>der</strong>ungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es,<br />
Abberufung und Neubestellung <strong>der</strong> Geschäftsführung,<br />
Auflösung o<strong>der</strong> Umwandlung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />
Je<strong>der</strong> Gesellschafter hat für je einen Anteil auf dem Kapitalkonto <strong>II</strong> eine Stimme. Dabei<br />
bestimmt sich das Stimmrecht von Anlegern <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar<br />
nach dem Stand ihres Kapitalkontos <strong>II</strong> zum Zeitpunkt des zu treffenden Gesellschafterbeschlusses.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> verschiedenen Kapitalkonten wird auf § 9 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />
verwiesen (Seite 98 f.). Die Treuhandkommanditistin kann ihr Stimmrecht<br />
entsprechend dem Kapitalanteil und den Weisungen ihrer Treugeber ausüben.<br />
Beschlüsse werden grundsätzlich mit <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen<br />
gefasst. Beschlüsse über Än<strong>der</strong>ungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es, Aufl ösung o<strong>der</strong><br />
Umwandlung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, Veräußerung o<strong>der</strong> Verpachtung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
o<strong>der</strong> eines wesentlichen Teiles davon, die vollständige o<strong>der</strong> teilweise Einstellung des<br />
Unternehmens, Aufnahme neuer und/o<strong>der</strong> Aufgabe bestehen<strong>der</strong> Geschäftszweige,<br />
Eingehung von Bürgschaften, Garantien und <strong>der</strong>gleichen, Begebung von Wechseln,<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 66