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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Eigenkapitalbeschaffung <strong>der</strong> Fondsgesell-<br />

schaft und <strong>der</strong> Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten o<strong>der</strong> Treugeber in<br />

die Fondsgesellschaft erhält die geschäftsführende Kommanditistin einmalig 10 Prozent<br />

des insgesamt rechtsverbindlich gezeichneten Kommanditkapitals sowie das tatsächlich<br />

eingeworbene Agio auf das Beteiligungskapital. Sollte <strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach<br />

Kosten mehr als 105 Prozent <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Kapitaleinzahlungen <strong>der</strong> Anleger<br />

(ohne Agio) betragen, so hat die geschäftsführende Kommanditistin Anspruch auf<br />

eine zusätzliche Vergütung für die erfolgte Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer<br />

Kommanditisten und Treugeber in die Fondsgesellschaft. Diese beträgt 10 Prozent<br />

des Betrages, über den <strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach Kosten über 105 Prozent <strong>der</strong><br />

Kapitaleinzahlungen <strong>der</strong> Anleger (ohne Agio) hinausgeht. Weitere Vergütungen im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> erfolgten Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />

und Treugeber in die Fondsgesellschaft sind darüber hinaus geschuldet, wenn <strong>der</strong><br />

Depotwert des Fonds nach Kosten über den bisherigen höchsten Depotwert, <strong>der</strong> für<br />

die Bemessung <strong>der</strong> erstmaligen zusätzlichen Vergütung für die Vermittlung von<br />

Kommanditisten und Treugebern maßgeblich war, zzgl. 5 Prozent hinausgeht. Die<br />

Vergütung beträgt in diesen Fällen 10 Prozent des Betrages zwischen dem bisherigen<br />

Hoch zzgl. 5 Prozent und dem neuen Hoch (All-Time-High/High-Watermark-Prinzip).<br />

Die Komplementärin erhält für die Übernahme <strong>der</strong> persönlichen Haftung eine<br />

laufende monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 0,06 Prozent des zum letzten Tag<br />

des jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten.<br />

GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />

Die Gesellschafter beschließen unter an<strong>der</strong>em:<br />

Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses,<br />

außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen,<br />

Än<strong>der</strong>ungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es,<br />

Abberufung und Neubestellung <strong>der</strong> Geschäftsführung,<br />

Auflösung o<strong>der</strong> Umwandlung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />

Je<strong>der</strong> Gesellschafter hat für je einen Anteil auf dem Kapitalkonto <strong>II</strong> eine Stimme. Dabei<br />

bestimmt sich das Stimmrecht von Anlegern <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar<br />

nach dem Stand ihres Kapitalkontos <strong>II</strong> zum Zeitpunkt des zu treffenden Gesellschafterbeschlusses.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> verschiedenen Kapitalkonten wird auf § 9 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />

verwiesen (Seite 98 f.). Die Treuhandkommanditistin kann ihr Stimmrecht<br />

entsprechend dem Kapitalanteil und den Weisungen ihrer Treugeber ausüben.<br />

Beschlüsse werden grundsätzlich mit <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen<br />

gefasst. Beschlüsse über Än<strong>der</strong>ungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es, Aufl ösung o<strong>der</strong><br />

Umwandlung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, Veräußerung o<strong>der</strong> Verpachtung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

o<strong>der</strong> eines wesentlichen Teiles davon, die vollständige o<strong>der</strong> teilweise Einstellung des<br />

Unternehmens, Aufnahme neuer und/o<strong>der</strong> Aufgabe bestehen<strong>der</strong> Geschäftszweige,<br />

Eingehung von Bürgschaften, Garantien und <strong>der</strong>gleichen, Begebung von Wechseln,<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 66

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