4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
ANZAHL UND GESAMTBETRAG DER ANGEBOTENEN<br />
VERMÖGENSANLAGE (§ 4 ZIFFER 1 VermVerkProspV),<br />
RÄUMLICHE BEGRENZUNG DES ANGEBOTES<br />
Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> angebotenen Vermögensanlage beträgt 10.020.000 Euro. Aufgrund<br />
<strong>der</strong> Mindestzeichnungssumme in Höhe von 5.000 Euro können daher maximal 2.004<br />
Kommanditanteile gezeichnet werden.<br />
Die Vermögensanlage wird nur in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland angeboten.<br />
MIT DER VERMÖGENSANLAGE VERBUNDENE RECHTE<br />
(§ 4 ZIFFER 1 VermVerkProspV)<br />
Die Anleger sind am Vermögen und am Ergebnis <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im Verhältnis<br />
ihrer jeweiligen Einlage zum Gesamtkapital <strong>der</strong> Fondsgesellschaft am Ende eines<br />
Geschäftsjahres beteiligt.<br />
Sie verfügen über die gesetzlichen Informations- und Kontrollrechte (Anspruch<br />
auf Auskunft über wesentliche Angelegenheiten, Anspruch auf Vorlage des Jahresabschlusses,<br />
Anspruch auf Teilnahme an Gesellschaftsversammlungen), wobei das<br />
Wi<strong>der</strong>spruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen ausgeschlossen<br />
ist, soweit und sofern über solche Maßnahmen ein Gesellschafterbeschluss<br />
gefasst worden ist o<strong>der</strong> wenn nach dem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
eine Beschlussfassung nicht erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
Die Anleger sind ferner berechtigt, bestimmte Angelegenheiten <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
durch Gesellschafterbeschluss zu entscheiden. Der Beschlussfassung durch die<br />
Gesellschafter unterliegen insbeson<strong>der</strong>e nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft gehörende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, Än<strong>der</strong>ungen des<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es, Aufl ösung o<strong>der</strong> Umwandlung des Unternehmens, Veräußerung<br />
o<strong>der</strong> Verpachtung des Unternehmens o<strong>der</strong> eines wesentlichen Teiles davon, die<br />
vollständige o<strong>der</strong> teilweise Einstellung des Unternehmens, Aufnahme neuer und/o<strong>der</strong><br />
Aufgabe bestehen<strong>der</strong> Geschäftszweige, Eingehung von Bürgschaften, Garantien und<br />
<strong>der</strong>gleichen, Begebung von Wechseln, Erwerb von Beteiligungen an an<strong>der</strong>en<br />
Unternehmen, Ausschluss <strong>der</strong> persönlich haftenden Gesellschafterin aus wichtigem<br />
Grund und die Bestellung einer neuen geschäftsführenden Kommanditistin. Das<br />
Stimmgewicht <strong>der</strong> Anleger richtet sich nach <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> eingezahlten Kapitaleinlagen.<br />
Je ein Anteil auf dem Kapitalkonto <strong>II</strong> gewährt eine Stimme.<br />
Der Anleger hat das Recht, seine Beteiligung mit Zustimmung <strong>der</strong><br />
Geschäftsführung zu übertragen, sofern seine Einlage eingezahlt o<strong>der</strong> sichergestellt ist,<br />
dass <strong>der</strong> Übernehmer die Einzahlung leistet. Die Zustimmung zur Übertragung darf<br />
nur aus wichtigem Grund versagt werden. Bei (Sicherheits-) Abtretungen eines<br />
Treugeberanteils gilt Entsprechendes. Abtretungen können nur mit Wirkung zum Ende<br />
eines Monats erfolgen; dies gilt nicht für Sicherungsabtretungen sowie für<br />
Übertragungen im Wege <strong>der</strong> Schenkung.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 73