4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
§ 5 ANLEGERBEITRITT,<br />
KAPITALERHÖHUNG,<br />
ZEICHNUNGSFRIST<br />
1. Weitere Kapitalanleger können sich an <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
unmittelbar als Kommanditisten o<strong>der</strong><br />
mittelbar über die Treuhandkommanditistin als<br />
Treugeber entsprechend dem Zeichnungsschein<br />
(Beitrittserklärung) und den Bestimmungen dieses<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es mit den jeweils vereinbarten<br />
Beteiligungsalternativen (<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage<br />
und <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar) beteiligen.<br />
a) <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage: Die Gesellschaft, vertreten<br />
durch die geschäftsführende Kommanditistin,<br />
darf weitere Kommanditisten und Treugeber<br />
aufnehmen, die einen Mindestzeichnungsbetrag<br />
in Höhe von 5.000 Euro o<strong>der</strong> einen höheren<br />
Betrag – auf volle 100 Euro lautend – einzahlen<br />
zzgl. eines Agios in Höhe von 5 Prozent auf den<br />
gesamten Zeichnungsbetrag.<br />
b) <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar: Die Gesellschaft, vertreten durch die<br />
geschäftsführende Kommanditistin, darf weitere<br />
Kommanditisten und Treugeber aufnehmen, die<br />
einen Mindestzeichnungsbetrag in Höhe von<br />
6.000 Euro o<strong>der</strong> einen höheren Betrag – auf volle<br />
100 Euro lautend – zzgl. eines Agios in Höhe<br />
von 5 Prozent über eine Laufzeit von mindestens<br />
10 Jahren (120 Monate) einzahlen. Die Einzahlungen<br />
erfolgen durch eine Einmalanlage in Höhe von<br />
10 Prozent des Zeichnungsbetrages zzgl. 5 Prozent<br />
Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag und<br />
weiterer 108 monatlicher Raten von mindestens<br />
50 Euro o<strong>der</strong> eines höheren Betrages, <strong>der</strong> durch<br />
10 teilbar sein muss.<br />
2. Die Wirksamkeit des Eintritts als Kommanditist ist<br />
aufschiebend bedingt durch die Annahme <strong>der</strong><br />
Beitrittserklärung durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin und die Eintragung in das<br />
Handelsregister. Bis zu ihrer Eintragung in das<br />
Handelsregister werden unmittelbar beitretende<br />
Kommanditisten wie atypisch stille Gesellschafter<br />
behandelt. Der Beitritt erfolgt frühestens jedoch<br />
mit Leistung <strong>der</strong> Einlage (Wertstellung auf dem<br />
Konto <strong>der</strong> Gesellschaft). Die Gesellschafter bevollmächtigen<br />
hiermit, beziehungsweise mit ihrem<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 95<br />
Beitritt, die geschäftsführende Kommanditistin,<br />
in ihrem Namen alle Erklärungen abzugeben und<br />
entgegenzunehmen, welche zur Aufnahme und<br />
beim Ausscheiden von Kommanditisten erfor<strong>der</strong>lich<br />
sind. Der unmittelbar Beitretende verpflichtet sich,<br />
<strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin eine<br />
Handelsregistervollmacht auf seine Kosten in<br />
notariell beglaubigter Form zu erteilen und zu<br />
übersenden, die zu allen die Gesellschaft und die<br />
Gesellschafterstellung des Anlegers betreffenden<br />
Anmeldungen berechtigt.<br />
3. Die Wirksamkeit des Eintritts als Treugeber ist<br />
aufschiebend bedingt durch die Annahme <strong>der</strong><br />
Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin.<br />
Der Beitritt erfolgt frühestens jedoch<br />
mit Leistung <strong>der</strong> zum Beitrittszeitpunkt fälligen<br />
Einlage (Wertstellung auf dem Konto <strong>der</strong> Gesellschaft).<br />
Bei <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong><br />
Einmalanlage setzt sich diese Einlage aus dem<br />
vollständigen Zeichnungsbetrag zzgl. Agio, bei<br />
<strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar aus dem<br />
Einmalbetrag von 10 Prozent des Zeichnungsbetrages<br />
zzgl. des Agios auf den gesamten Zeichnungsbetrag<br />
zusammen. Die Gesellschafter bevollmächtigen<br />
hiermit, beziehungsweise mit ihrem Beitritt, die<br />
geschäftsführende Kommanditistin und die<br />
Treuhandkommanditistin, in ihrem Namen alle<br />
Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen,<br />
welche zur Aufnahme und beim Ausscheiden von<br />
Treugebern erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />
<strong>4.</strong> Der Eintritt in die Gesellschaft erfolgt jeweils zum<br />
Monatsanfang des Monats, <strong>der</strong> dem Zugang <strong>der</strong><br />
Annahmeerklärung durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin und <strong>der</strong> Leistung <strong>der</strong> Einlage folgt.<br />
Dabei ist <strong>der</strong> zum Monatsersten eines jeden Monats<br />
errechnete Ausgabepreis für die Höhe <strong>der</strong> anteiligen<br />
Beteiligung maßgebend (vergl. § 9 Ziffer 9).<br />
5. Die Einlage des Anlegers ist mit Annahme <strong>der</strong><br />
Beitrittserklärung und Auffor<strong>der</strong>ung durch die<br />
geschäftsführende Kommanditistin zur Zahlung<br />
fällig.<br />
6. Die Treuhandkommanditistin erwirbt, hält und<br />
verwaltet ihre Gesellschaftereinlage treuhän<strong>der</strong>isch<br />
für die Treugeber, mit denen sie entsprechende<br />
Treuhandverträge schließt. Die Treuhandkom-