4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
EINORDNUNG IN DEN KONZERN<br />
(§ 5 ZIFFER 6 VermVerkProspV)<br />
Gründungsgesellschafter <strong>der</strong> Fondsgesellschafter sind die Value Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH (Komplementärin), die L’or AG (geschäftsführende Kommanditistin) sowie die<br />
L’or captital trust admin <strong>GmbH</strong> (Treuhandkommanditistin). Alleinige Gesellschafterin<br />
sowohl <strong>der</strong> Komplementärin als auch <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin ist die L’or AG, die<br />
auch Anbieterin dieses Beteiligungsangebotes ist. Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung<br />
ist die Fondsgesellschaft ein Konzernunternehmen <strong>der</strong> L’or AG im Sinne des § 18 AktG i. V.<br />
m. § 296 HGB. Es ist vorgesehen, dass die Anleger die Mehrheit des Kommanditkapitals<br />
übernehmen. Nach Beitritt <strong>der</strong> Anleger und Übernahme <strong>der</strong> Mehrheit des Kommanditkapitals<br />
ist die Fondsgesellschaft kein Konzernunternehmen.<br />
KAPITAL, HAUPTMERKMALE DER ANTEILE<br />
(§ 6 VermVerkProspV)<br />
Die Fondsgesellschaft verfügt zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung und vor <strong>der</strong><br />
Kapitalerhöhung, die Gegenstand dieses Beteiligungsangebotes ist, über ein<br />
Kommanditkapital von 2.000 Euro (gezeichnetes Kapital). Von dem Kommanditkapital<br />
haben die L’or AG (geschäftsführende Kommanditistin) und die L’or capital trust<br />
admin <strong>GmbH</strong> (Treuhandkommanditistin) jeweils einen Kapitalanteil in Höhe von<br />
1.000 Euro übernommen.<br />
Die Haftsumme <strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin beträgt 100 Prozent<br />
<strong>der</strong> übernommenen Einlage. Die Haftsumme <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin beträgt vor<br />
<strong>der</strong> ersten Kapitalerhöhung 100 Prozent <strong>der</strong> übernommenen Einlage. Die Komplementärin<br />
verfügt über keine Stimmrechte. Die Hauptmerkmale <strong>der</strong> Anteile <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />
Kommanditistin und <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin gewähren die gleichen Rechte, die<br />
den übrigen, hinzutretenden Kommanditisten/Treugebern zustehen. Hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Rechte <strong>der</strong> Anleger wird zudem auf die Ausführungen auf den Seiten 73 f. verwiesen. Es<br />
bestehen bei <strong>der</strong> Emittentin keine ausstehenden Einlagen auf das Kapital.<br />
Die Value Verwaltungsgesellschaft mbH (Komplementärin) hat keinen<br />
Kapitalanteil übernommen und ist zur Leistung einer Einlage nicht verpfl ichtet. Sie ist<br />
am Ergebnis und am Vermögen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />
Es wurden keinen Wertpapiere o<strong>der</strong> Vermögensanlagen im Sinne des § 8f des<br />
Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />
GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER (§ 7 VermVerkProspV)<br />
Gründungsgesellschafter <strong>der</strong> Fondsgesellschaft sowie Gesellschafter zum Zeitpunkt<br />
<strong>der</strong> Aufstellung des Verkaufsprospektes sind die folgenden juristischen Personen:<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin):<br />
Value Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Nienburg<br />
Beschränkt haftende Gesellschafterin (geschäftsführende Kommanditistin):<br />
L’or AG mit Sitz in Nienburg<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 83