Deutschland Kita mit Yoga Kleinkinder Private Krippen verlangen teils mehr als 1000 Euro pro Monat. Müssen Kommunen die Mehrkosten erstatten, wenn sie selbst zu wenig Plätze haben? 50 DER SPIEGEL 43 / 2017 Es war viel zu organisieren für die dreiköpfige Familie: der Umzug von Köln nach München, die neue Wohnung, Räume für die Zahnarztpraxis, die die Mutter dort eröffnen wollte – und eine Betreuung für den zweijährigen Sohn. Sechs Monate im Voraus beantragte die Mutter bei der Stadt München einen Platz. Doch erst zwei Monate vor dem benötigten Termin bot die Verwaltung ihr mehrere Tagesmütter an, die aber nicht die gewünschten Betreuungszeiten hatten. In ihrer Panik suchte die Mutter nach einer privaten Kita und fand auch schnell einen Platz zum Wunschtermin. Kostenpunkt allerdings: monatlich 1380 Euro für die Ganztagsbetreuung, plus 100 Euro Essensgeld. Da die Stadt München ihrer Pflicht, einen Betreuungsplatz bereitzustellen, nicht rechtzeitig nachgekommen sei, klagten die Eltern für ihr Kind auf sogenannten Aufwendungsersatz. Vor dem Verwaltungs - gericht scheiterten sie damit noch. Doch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) gab ihnen im Grundsatz recht, wogegen die Stadt Revision einlegte. Kommenden Donnerstag verhandelt deshalb das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Fall. Ein halbes Dutzend Klagen sind bereits jetzt beim VGH anhängig. Auch für andere Großstädte, wo in großer Zahl Kitaplätze fehlen, dürfte das Urteil relevant werden. Seit August 2013 haben Kinder schon ab dem ersten Geburtstag einen gesetz - lichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, entweder in einer Krippe, also in einer Kita, oder bei einer Tagesmutter. In München gibt es aktuell 3633 städtische Krippenplätze und 18019 weitere Klein - kinderplätze bei freien Trägern wie Kirchen und Privatinitiativen oder Tagesmüttern. In der bayerischen Landeshauptstadt können 64 Prozent der Ein- bis Dreijährigen versorgt werden. „Rechnerisch ist München gut aufgestellt“, sagt Ursula Oberhuber, die Sprecherin des städtischen Referats für Bildung und Sport. Doch die Plätze verteilen sich nicht gleichmäßig auf die Wohnviertel. Während in manchen Gegenden das Angebot ausreicht, müssen andernorts die Eltern suchen. Besserung ist nicht in Sicht, denn München wächst und wächst. Die Stadt misst dem anstehenden Urteil deshalb grundsätzliche Bedeutung zu: „Die Frage ist: Welcher Betreuungsplatz erfüllt den Rechtsanspruch?“, sagt Oberhuber, „die Entscheidung bindet die Verwaltungen bundesweit.“ Dass prinzipiell eine Ersatzpflicht besteht, wenn Eltern gezwungen waren, sich auf dem privaten Markt eine Betreuung zu suchen, haben die Leipziger Richter bereits entschieden. Doch gilt eine solche Ersatzpflicht auch dann, wenn die Kommune Bewegungsraum in Münchner Privatkita Tejay’s: Auch Schwimmunterricht und Skikurse Kinderbetreuung in Deutschland, 2016 * Quote Bedarf 1- bis unter 2-Jährige 36% 2- bis unter 3-Jährige 61% MAXIMILIAN MUTZHAS eine Tagesmutter angeboten hat, die Eltern aber lieber einen Krippenplatz hätten? Und was ist, wenn sie sich eine Luxuskita suchen? Von den Tagesmüttern, urteilte der VGH im aktuellen Fall, hätte allenfalls eine den zeitlichen Bedarf der Eltern decken können. Um den Sohn dorthin zu bringen und wieder abzuholen, wäre die Mutter aber täglich zwei Stunden unterwegs gewesen – zu viel, meinten die Richter. Vor allem aber müssten Eltern sich nicht 60% 77% *Tageseinrichtungen, Tagespflege Quelle: Statistisches Bundesamt; DJI mit einer Tagesmutter zufriedengeben, wenn sie ihr Kind lieber in eine Krippe geben möchten. Das haben andere Ober - gerichte bisher anders gesehen. Schon deshalb ist das Münchner VGH-Urteil für den Bayreuther Juraprofessor Stephan Rixen ein „Meilenstein“, weil Eltern auf dieser Basis frei zwischen Tagesmüttern und Krippen wählen könnten. Klar ist aber auch: Wenn das Bundesverwaltungsgericht dieses Wahlrecht bestätigen sollte, würde es für die Kommunen noch schwieriger. Viele Eltern dürften sich dann nicht mehr mit einem aus ihrer Sicht weniger befriedigenden Angebot abspeisen lassen. Auch in der Kostenfrage stellte sich der VGH klar auf die Seite der Zahnärztin und ihrer Familie. Ihre Mandantin habe sich keine „Luxuskita“ ausgesucht, sagt die Anwältin der Familie, Ingrid Hannemann. Auch städtische Einrichtungen hätten tatsächliche Kosten von 1033 Euro pro Platz – und zwar noch ohne die Kosten für Errichtung und Bewirtschaftung des Gebäudes. Da seien 350 Euro mehr für ein privates Angebot in München tendenziell im Rahmen, befanden auch die Richter des VGH. Die Betreiberin der angeblichen Luxuskita Tejay’s, Sonja Schmid, mag dieses Label zwar ebenso wenig wie die Anwältin, wirkt aber durchaus stolz darauf, dass ihre beiden Einrichtungen „von der Qualität und dem Förderangebot her in München sicher an der Spitze liegen“. Tatsächlich wird das Tejay’s zweisprachig geführt, auf Deutsch und Englisch. Zum Angebot gehören Yoga, Tanzen, Schwimm - unterricht und Skikurse; sechs Erzieherinnen betreuen 25 Kinder. Luxus oder nicht – die Münchner Richter sahen darin ein „Friss-oder-stirb-Angebot“, die Eltern hätten also keine andere Option gehabt. Dabei bringt sogar die Stadt München immer wieder Kinder im Tejay’s unter – und trägt dann zumindest den Großteil der Kosten. Angeblich hätte die Stadt auch dem Sohn der Zahnärztin dort noch einen Platz vermitteln können. Aber da sei der ja schon belegt gewesen – von ihm selbst. Jan Friedmann, Dietmar Hipp
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