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Entwurf des Haushaltsplans 2024: Dezernat V

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V/159<br />

Produkt 06.02.01<br />

Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Amtspflegschaften, Amtsvormund-,<br />

Beistandschaften und Hilfen für junge Volljährige (diff. RU)<br />

Zu A/543958 "Sachkosten Frühwarnsystem (Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung)":<br />

Im Rahmen der Umsetzung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>kinderschutzgesetz NRW entstehen Sachkosten, welche durch den Belastungsausgleich<br />

vollständig gedeckt werden (vgl. E/414200).<br />

Zu A/543990 "Andere Sonstige Geschäftsausgaben":<br />

In der Jugendhilfe fallen unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen an, obwohl noch keine Hilfe nach § 27 SGB VIII ff.<br />

installiert wird. Damit hierfür nicht ein zusätzlicher Hilfefall in der Fachsoftware Prosoz angelegt werden muss, sollen weiterhin<br />

kleinere Rechnungen über dieses Konto abgewickelt werden.<br />

Zu A/544006 "Maßnahmen der Qualitätsentwicklung gemäß § 79a SGB VIII":<br />

Durch gesetzliche Regelung ist seit dem 01.01.2012 Qualitätsentwicklung und -sicherung erweitert und konkretisiert im SGB VIII festgeschrieben<br />

(vgl. § 79a SGB VIII).<br />

Zu Teilprodukt 951310 "Eingliederungshilfe":<br />

Zu A/500001 "Personalaufwendungen":<br />

Siehe Erläuterungen zu Sachkonto A/500001 <strong>des</strong> Teilprodukts 951300<br />

Eine weitere 1,0 Stelle ist in Abstimmung mit den Jugendamtskommunen für die Aufgabe „Verfahrenslotse“ neu ab <strong>2024</strong> eingeplant.<br />

Zu A/533150 "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche -ambulante Maßnahmen-":<br />

Die Anzahl der ambulaten Maßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe zeigt in den vergangenen Jahren eine deutlich<br />

steigende Tendenz.<br />

Zu A/533151 "Übernahme von Schulkosten i. R. d. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder/Jugendliche"<br />

Die Übernahme von Schulkosten hat sich in den vergangenen Jahren als eine geeignete Maßnahme der Eingliederungshilfe<br />

etabliert, wodurch die Aufwendungen durch kostenintensiverer Schulbegleitungen in Einzelfällen reduziert werden konnten.<br />

Zu A/533152 "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche -Kosten für Schulbegleiter-"<br />

Neben der deutlich gestiegen Anzahl der Notwendigkeit <strong>des</strong> Einsatzes von Schulbegleitungen führt insbesondere auch die<br />

Ausweitung <strong>des</strong> Stundenkontingentes in Einzelfällen ab 2023 zu einer Erhöhung <strong>des</strong> Haushaltsansatzes.<br />

Zu A/533206 "Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern u. Jugendlichen/Inobhutnahme":<br />

Die gestiegene Anzahl von Inobhutnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe, welche bislang im Einzelfall auf dem SK A/533209<br />

verbucht wurden, macht die erstmalige Veranschlagung von Haushaltsmitteln im Jahr 2023 erforderlich.<br />

Zu A/533209 "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche -stationäre Maßnahmen-":<br />

Die Anzahl der stationären Maßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe ist in 2022 und 2023 aufgrund der Zunahme<br />

von Angststörungen, Depressionen und suizidalen Tendenzen deutlich gestiegen, was sich auf die Veranschlagung <strong>2024</strong> auswirkt.<br />

Zu Teilprodukt 951320 "Amtspfleg-, Vormund- und Beistandschaften":<br />

Zu A/543154 "Gebühren, Auslagen":<br />

Der Ansatz dieses Sachkontos wurde im Hinblick auf das Jahresergebnis 2021 von 1.300 € auf 2.500 € angehoben, da die Anzahl der<br />

Beurkundungen unter Zuhilfenahme von Dolmetscher_innen gestiegen ist.<br />

Zu Teilprodukt 951330 "Hilfe für junge Volljährige":<br />

Zu A/500001 "Personalaufwendungen":<br />

Siehe Erläuterungen zu Sachkonto A/500001 <strong>des</strong> Teilprodukts 951300.<br />

Zu A/533156 "Hilfe für junge Volljährige - § 35a SGV III ambulant":<br />

Der gestiegene Bedarf auf ambulante Eingliederungshilfe setzt sich in einer Vielzahl laufender Hilfefälle auch über die Vollendung<br />

<strong>des</strong> 18. Lebensjahres der jungen Menschen hinaus fort.<br />

Zu A/533210 "Hilfe für junge Volljährige - § 35a SGB VIII stationär":<br />

Die Anzahl der stationären Maßnahmen der Eingliederungshilfe für Volljährige zeigt in 2022 und 2023 ebenfalls eine deutlich<br />

steigende Tendenz, was sich auf die Veranschlagung <strong>2024</strong> auswirkt.

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