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Entwurf des Haushaltsplans 2024: Dezernat V

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V/203<br />

Produkt 06.00.05<br />

Ombudsstelle Kinder- und Jugendarbeit (allg. RU)<br />

<strong>Dezernat</strong> V<br />

Budgetverantwortung:<br />

Produktverantwortung:<br />

A 51 - Amt für Kinder, Jugend und<br />

Familie AL Heyn, Tel.: 5100 AL Heyn, Tel.: 5100<br />

Inhalte <strong>des</strong> Produktes:<br />

Die Ombudsstelle ist eine gemeinsame Informations- und Beschwer<strong>des</strong>telle der Jugendämter in der StädteRegion Aachen für Leistungsberechtigte<br />

nach dem Sozialgesetzbuch VIII und umfasst damit Leistungen für das Altkreisgebiet sowie die Stadt Aachen.<br />

Die Verpflichtung zur Einrichtung einer Ombudsstelle ist mit Inkrafttreten <strong>des</strong> Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Juni 2021<br />

in § 9a KJSG festgelegt worden.<br />

Beschreibung:<br />

Die Ombudsstelle ist eine externe Beschwer<strong>des</strong>telle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach dem<br />

SGB VIII haben und sich bei der Leistungsgewährung durch einen öffentlichen Jugendhilfeträger oder bei der Leistungserbringung durch<br />

einen freien Jugendhilfeträger subjektiv nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut und beschieden fühlen. Sie steht für Beschwerden<br />

aus allen Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. Die Ombudsstelle wird gemäß einvernehmlicher Abstimmung<br />

der HVB in der StädteRegion funktional der Städteregionsverwaltung zugeordnet, sie arbeitet jedoch neutral, unabhängig und<br />

weisungsungebunden.<br />

Zielsetzung:<br />

Altersgerechte Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten tragen zu einer wesentlichen Verbesserung <strong>des</strong> Schutzes von Kindern und<br />

Jugendlichen sowie zur Stärkung ihrer Rechte bei.<br />

Zielgruppen:<br />

Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII haben.<br />

Bewirtschaftungsregeln<br />

Für den Teilergebnis- und<br />

1. Innerhalb <strong>des</strong> Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal-<br />

Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />

sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u.<br />

543165) - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />

Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.<br />

2. Innerhalb <strong>des</strong> Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und<br />

Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />

011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />

3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt<br />

zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />

Stellenanteile insgesamt<br />

davon<br />

Beamte<br />

Personelle Ausstattung<br />

Zahl der Stellen<br />

tatsächlich besetzt<br />

<strong>2024</strong> 2023 2022<br />

1,500 1,500 0,000<br />

0,000 0,000 0,000<br />

tariflich Beschäftigte 1,500 1,500 0,000

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