Entwurf des Haushaltsplans 2024: Dezernat V
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V/203<br />
Produkt 06.00.05<br />
Ombudsstelle Kinder- und Jugendarbeit (allg. RU)<br />
<strong>Dezernat</strong> V<br />
Budgetverantwortung:<br />
Produktverantwortung:<br />
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und<br />
Familie AL Heyn, Tel.: 5100 AL Heyn, Tel.: 5100<br />
Inhalte <strong>des</strong> Produktes:<br />
Die Ombudsstelle ist eine gemeinsame Informations- und Beschwer<strong>des</strong>telle der Jugendämter in der StädteRegion Aachen für Leistungsberechtigte<br />
nach dem Sozialgesetzbuch VIII und umfasst damit Leistungen für das Altkreisgebiet sowie die Stadt Aachen.<br />
Die Verpflichtung zur Einrichtung einer Ombudsstelle ist mit Inkrafttreten <strong>des</strong> Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Juni 2021<br />
in § 9a KJSG festgelegt worden.<br />
Beschreibung:<br />
Die Ombudsstelle ist eine externe Beschwer<strong>des</strong>telle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach dem<br />
SGB VIII haben und sich bei der Leistungsgewährung durch einen öffentlichen Jugendhilfeträger oder bei der Leistungserbringung durch<br />
einen freien Jugendhilfeträger subjektiv nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut und beschieden fühlen. Sie steht für Beschwerden<br />
aus allen Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. Die Ombudsstelle wird gemäß einvernehmlicher Abstimmung<br />
der HVB in der StädteRegion funktional der Städteregionsverwaltung zugeordnet, sie arbeitet jedoch neutral, unabhängig und<br />
weisungsungebunden.<br />
Zielsetzung:<br />
Altersgerechte Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten tragen zu einer wesentlichen Verbesserung <strong>des</strong> Schutzes von Kindern und<br />
Jugendlichen sowie zur Stärkung ihrer Rechte bei.<br />
Zielgruppen:<br />
Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII haben.<br />
Bewirtschaftungsregeln<br />
Für den Teilergebnis- und<br />
1. Innerhalb <strong>des</strong> Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal-<br />
Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />
sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u.<br />
543165) - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />
Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.<br />
2. Innerhalb <strong>des</strong> Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und<br />
Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />
011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />
3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt<br />
zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />
Stellenanteile insgesamt<br />
davon<br />
Beamte<br />
Personelle Ausstattung<br />
Zahl der Stellen<br />
tatsächlich besetzt<br />
<strong>2024</strong> 2023 2022<br />
1,500 1,500 0,000<br />
0,000 0,000 0,000<br />
tariflich Beschäftigte 1,500 1,500 0,000