Entwurf des Haushaltsplans 2024: Dezernat V
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V/209<br />
Produkt 06.00.06<br />
Koordinierungsstelle Vormundschaften (allg. RU)<br />
<strong>Dezernat</strong> V<br />
Budgetverantwortung:<br />
Produktverantwortung:<br />
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und<br />
Familie AL Heyn, Tel.: 5100 Frau Willer-Giese, Tel.: 2487<br />
Inhalte <strong>des</strong> Produktes:<br />
Mit Inkrafttreten <strong>des</strong> Gesetzes zur Reform <strong>des</strong> Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 01.01.2023 wurde der Vorrang von<br />
ehrenamtlichen Vormundschaften eingeführt. Damit ist für die Jugendämter die geseztliche Pflicht verbunden, aktiv ehrenamtliche<br />
Vormundspersonen zu finden, diese zu schulen und zu beraten. Zur Umsetzung dieser Aufgabe wird eine gemeinsame<br />
Koordinierungsstelle für die Jugendämter im Altkreis Aachen eingerichtet.<br />
Beschreibung:<br />
Die Koordinierungsstelle wird nach Akquise, Eignungsprüfung und Qualifizierung einen Pool an geeigneten ehrenamtlichen Personen<br />
anlegen. Vor Einrichtung einer Vormundschaft und dem Vorschlag <strong>des</strong> Jugedamtes dazu wird die Koordinierungsstelle bei der Auswahl<br />
eines geeigneten ehrenamtlichen Vormunds beratend beteiligt. Eingesetzte Vormundspersonen werden weiter qualifiziert und<br />
durch die Koordinierungsstelle beraten.<br />
Zielsetzung:<br />
Ehrenamtliche Vormünder können häufig eine individuellere und intensivere Betreuung der Kinder gewährleisten. Im geeigneten<br />
Einzelfall trägt daher eine ehrenamtliche Vormundsperson zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen bei.<br />
Zielgruppen:<br />
Kinder und Jugendliche, für die eine Vormundschaft oder Pflegschaft eingerichtet werden muss.<br />
Bewirtschaftungsregeln<br />
Für den Teilergebnis- und<br />
1. Innerhalb <strong>des</strong> Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal-<br />
Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />
sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u.<br />
543165) - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />
Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.<br />
2. Innerhalb <strong>des</strong> Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und<br />
Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />
011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />
3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt<br />
zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />
Stellenanteile insgesamt<br />
davon<br />
Beamte<br />
Personelle Ausstattung<br />
Zahl der Stellen<br />
tatsächlich besetzt<br />
<strong>2024</strong> 2023 2022<br />
2,000 2,000 0,000<br />
0,000 0,000 0,000<br />
tariflich Beschäftigte 2,000 2,000 0,000