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Entwurf des Haushaltsplans 2024: Dezernat V

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V/209<br />

Produkt 06.00.06<br />

Koordinierungsstelle Vormundschaften (allg. RU)<br />

<strong>Dezernat</strong> V<br />

Budgetverantwortung:<br />

Produktverantwortung:<br />

A 51 - Amt für Kinder, Jugend und<br />

Familie AL Heyn, Tel.: 5100 Frau Willer-Giese, Tel.: 2487<br />

Inhalte <strong>des</strong> Produktes:<br />

Mit Inkrafttreten <strong>des</strong> Gesetzes zur Reform <strong>des</strong> Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 01.01.2023 wurde der Vorrang von<br />

ehrenamtlichen Vormundschaften eingeführt. Damit ist für die Jugendämter die geseztliche Pflicht verbunden, aktiv ehrenamtliche<br />

Vormundspersonen zu finden, diese zu schulen und zu beraten. Zur Umsetzung dieser Aufgabe wird eine gemeinsame<br />

Koordinierungsstelle für die Jugendämter im Altkreis Aachen eingerichtet.<br />

Beschreibung:<br />

Die Koordinierungsstelle wird nach Akquise, Eignungsprüfung und Qualifizierung einen Pool an geeigneten ehrenamtlichen Personen<br />

anlegen. Vor Einrichtung einer Vormundschaft und dem Vorschlag <strong>des</strong> Jugedamtes dazu wird die Koordinierungsstelle bei der Auswahl<br />

eines geeigneten ehrenamtlichen Vormunds beratend beteiligt. Eingesetzte Vormundspersonen werden weiter qualifiziert und<br />

durch die Koordinierungsstelle beraten.<br />

Zielsetzung:<br />

Ehrenamtliche Vormünder können häufig eine individuellere und intensivere Betreuung der Kinder gewährleisten. Im geeigneten<br />

Einzelfall trägt daher eine ehrenamtliche Vormundsperson zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen bei.<br />

Zielgruppen:<br />

Kinder und Jugendliche, für die eine Vormundschaft oder Pflegschaft eingerichtet werden muss.<br />

Bewirtschaftungsregeln<br />

Für den Teilergebnis- und<br />

1. Innerhalb <strong>des</strong> Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal-<br />

Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />

sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u.<br />

543165) - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />

Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.<br />

2. Innerhalb <strong>des</strong> Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und<br />

Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />

011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />

3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt<br />

zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />

Stellenanteile insgesamt<br />

davon<br />

Beamte<br />

Personelle Ausstattung<br />

Zahl der Stellen<br />

tatsächlich besetzt<br />

<strong>2024</strong> 2023 2022<br />

2,000 2,000 0,000<br />

0,000 0,000 0,000<br />

tariflich Beschäftigte 2,000 2,000 0,000

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