Nachhaltigkeitsbericht 2022
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gezielt auf eine nachhaltige Gestaltung<br />
der Dienstreisen zu setzen und dabei<br />
das Potenzial von Videokonferenzen<br />
und Online-Meetings auszuschöpfen. In<br />
diesem Sinne wird an den BOKU Standorten<br />
die Ausstattung für Videokonferenzen<br />
laufend ausgebaut, um auch nach<br />
der Pandemie Möglichkeiten zu bieten,<br />
den universitären Austausch mit geringstem<br />
ökologischen Fußabdruck lebendig<br />
zu erhalten.<br />
Ende <strong>2022</strong> wurde – angesichts einer<br />
Veränderung gesetzlicher Rahmenbedingungen<br />
und der Klimaziele – an der<br />
Überarbeitung der Dienstreiserichtlinien<br />
gearbeitet, die mit 1.1.2023 in<br />
Kraft getreten sind. Darin werden BOKU<br />
Angehörige im Hinblick auf das 50%ige<br />
Reduktionsziel aufgefordert, Reisen so<br />
weit wie möglich zu vermeiden. Dazu gehört<br />
auch die Verpflichtung des Dienstgebers,<br />
im Vorfeld die Notwendigkeit der<br />
Durchführung einer Dienstreise zu prüfen.<br />
„Insbesondere vor dem Hintergrund<br />
der digitalen Möglichkeiten der Kommunikation<br />
wie Videokonferenzen im<br />
nationalen wie auch im internationalen<br />
Kontext ist abzuwägen, ob der Zweck<br />
der Dienstverrichtung auch auf diesem<br />
Wege erreicht und von einer Reisetätigkeit<br />
gänzlich abgesehen werden kann.<br />
Die Erteilung eines Dienstauftrags bzw.<br />
einer Dienstinstruktion hat diesfalls zu<br />
unterbleiben“ (Auszug aus der Dienstreiserichtlinie).<br />
Es werden aber auch Anreize geschaffen,<br />
für notwendige Dienstreisen verstärkt<br />
öffentliche Verkehrsmittel zu<br />
nutzen. So fällt z.B. der Beförderungszuschuss<br />
höher aus, wenn nachweislich<br />
Öffis verwendet wurden (z.B. Klimaticket<br />
statt PKW). Als Leitprinzip gilt demnach<br />
Vermeiden – Verlagern – Verbessern. Erwähnenswert<br />
sind auch Veränderungen<br />
in Bezug auf Flugreisen: So sind Flüge<br />
grundsätzlich nur mehr bei Auslandsdienstreisen<br />
erlaubt und deren Nutzung<br />
muss von der*dem Anordnungsbefugten<br />
bereits im Dienstreiseauftrag genehmigt<br />
werden. Zu vermeiden sind: a) Kurzstreckenflüge<br />
unter 1.000 km, b) Flüge,<br />
die keine Direktflüge sind, c) Flüge zu<br />
Destinationen, die in 6 Stunden mit der<br />
Bahn erreichbar sind.<br />
Ob diese Schritte ausreichen, um eine<br />
50%ige Reduktion der Emissionen aus<br />
Dienstreisen zu erreichen, bleibt offen.<br />
Gegebenenfalls müssen weitere Maßnahmen<br />
gesetzt werden (z.B. positive<br />
Anreize, Pönalen, Supportstrukturen).<br />
Überlegungen dazu werden auf Basis<br />
der zukünftigen Entwicklung des Mobilitätsverhaltens<br />
angestellt.<br />
BOKU Fuhrpark<br />
Alle BOKU Mitarbeiter*innen haben die<br />
Möglichkeit, den BOKU Fuhrpark zu<br />
nutzen und zu günstigen Bedingungen<br />
Fahrzeuge auszuleihen, die vom Facility<br />
Management verwaltet werden. Derzeit<br />
umfasst der Fuhrpark über 20 Fahrzeuge<br />
inklusive zwei E-Autos sowie zwei Anhänger.<br />
Zusätzlich verfügen einige Institute<br />
über eigene Fahrzeuge, die ebenfalls<br />
im vorliegenden Bericht berücksichtigt<br />
wurden (in der Treibhausgasbilanz wurde<br />
der Treibstoffverbrauch von Fuhrparkfahrzeugen<br />
und Institutsfahrzeugen unter<br />
der Kategorie „Fuhrpark“ subsumiert).