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Nachhaltigkeitsbericht 2022

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gezielt auf eine nachhaltige Gestaltung<br />

der Dienstreisen zu setzen und dabei<br />

das Potenzial von Videokonferenzen<br />

und Online-Meetings auszuschöpfen. In<br />

diesem Sinne wird an den BOKU Standorten<br />

die Ausstattung für Videokonferenzen<br />

laufend ausgebaut, um auch nach<br />

der Pandemie Möglichkeiten zu bieten,<br />

den universitären Austausch mit geringstem<br />

ökologischen Fußabdruck lebendig<br />

zu erhalten.<br />

Ende <strong>2022</strong> wurde – angesichts einer<br />

Veränderung gesetzlicher Rahmenbedingungen<br />

und der Klimaziele – an der<br />

Überarbeitung der Dienstreiserichtlinien<br />

gearbeitet, die mit 1.1.2023 in<br />

Kraft getreten sind. Darin werden BOKU<br />

Angehörige im Hinblick auf das 50%ige<br />

Reduktionsziel aufgefordert, Reisen so<br />

weit wie möglich zu vermeiden. Dazu gehört<br />

auch die Verpflichtung des Dienstgebers,<br />

im Vorfeld die Notwendigkeit der<br />

Durchführung einer Dienstreise zu prüfen.<br />

„Insbesondere vor dem Hintergrund<br />

der digitalen Möglichkeiten der Kommunikation<br />

wie Videokonferenzen im<br />

nationalen wie auch im internationalen<br />

Kontext ist abzuwägen, ob der Zweck<br />

der Dienstverrichtung auch auf diesem<br />

Wege erreicht und von einer Reisetätigkeit<br />

gänzlich abgesehen werden kann.<br />

Die Erteilung eines Dienstauftrags bzw.<br />

einer Dienstinstruktion hat diesfalls zu<br />

unterbleiben“ (Auszug aus der Dienstreiserichtlinie).<br />

Es werden aber auch Anreize geschaffen,<br />

für notwendige Dienstreisen verstärkt<br />

öffentliche Verkehrsmittel zu<br />

nutzen. So fällt z.B. der Beförderungszuschuss<br />

höher aus, wenn nachweislich<br />

Öffis verwendet wurden (z.B. Klimaticket<br />

statt PKW). Als Leitprinzip gilt demnach<br />

Vermeiden – Verlagern – Verbessern. Erwähnenswert<br />

sind auch Veränderungen<br />

in Bezug auf Flugreisen: So sind Flüge<br />

grundsätzlich nur mehr bei Auslandsdienstreisen<br />

erlaubt und deren Nutzung<br />

muss von der*dem Anordnungsbefugten<br />

bereits im Dienstreiseauftrag genehmigt<br />

werden. Zu vermeiden sind: a) Kurzstreckenflüge<br />

unter 1.000 km, b) Flüge,<br />

die keine Direktflüge sind, c) Flüge zu<br />

Destinationen, die in 6 Stunden mit der<br />

Bahn erreichbar sind.<br />

Ob diese Schritte ausreichen, um eine<br />

50%ige Reduktion der Emissionen aus<br />

Dienstreisen zu erreichen, bleibt offen.<br />

Gegebenenfalls müssen weitere Maßnahmen<br />

gesetzt werden (z.B. positive<br />

Anreize, Pönalen, Supportstrukturen).<br />

Überlegungen dazu werden auf Basis<br />

der zukünftigen Entwicklung des Mobilitätsverhaltens<br />

angestellt.<br />

BOKU Fuhrpark<br />

Alle BOKU Mitarbeiter*innen haben die<br />

Möglichkeit, den BOKU Fuhrpark zu<br />

nutzen und zu günstigen Bedingungen<br />

Fahrzeuge auszuleihen, die vom Facility<br />

Management verwaltet werden. Derzeit<br />

umfasst der Fuhrpark über 20 Fahrzeuge<br />

inklusive zwei E-Autos sowie zwei Anhänger.<br />

Zusätzlich verfügen einige Institute<br />

über eigene Fahrzeuge, die ebenfalls<br />

im vorliegenden Bericht berücksichtigt<br />

wurden (in der Treibhausgasbilanz wurde<br />

der Treibstoffverbrauch von Fuhrparkfahrzeugen<br />

und Institutsfahrzeugen unter<br />

der Kategorie „Fuhrpark“ subsumiert).

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