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Nachhaltigkeitsbericht 2022

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GRI 2-19<br />

GRI 2-20<br />

Nähere Informationen zum Verfahren<br />

können den „Richtlinien<br />

zur Sicherung der guten wissenschaftlichen<br />

Praxis an der<br />

BOKU“ entnommen werden, die<br />

online in Deutsch und Englisch<br />

zur Verfügung stehen: https://<br />

short.boku.ac.at/fos-ombudsstelle.<br />

html<br />

Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis<br />

Die Ombudsstelle steht allen Mitarbeiter*innen<br />

der BOKU als Ansprechstelle<br />

zur Verfügung, die ein mögliches wissenschaftliches<br />

Fehlverhalten aufzeigen<br />

wollen. Die Ombudsperson berät vertraulich<br />

jene, die sie über ein vermutetes<br />

wissenschaftliches Fehlverhalten oder<br />

Betrug informieren. Bei begründetem<br />

Verdacht wird das Rektorat verständigt.<br />

Bis zum Nachweis eines schuldhaften<br />

Fehlverhaltens sind die Angaben über<br />

die Beteiligten des Verfahrens und die<br />

bisherigen Erkenntnisse streng vertraulich<br />

zu behandeln. Nach einer Vorprüfung<br />

kommt es zur Untersuchung<br />

durch eine ad hoc eingerichtete Untersuchungskommission<br />

(vgl. Richtlinien zur<br />

Sicherung der guten wissenschaftlichen<br />

Praxis an der Universität für Bodenkultur<br />

Wien).<br />

Mobbingbeauftragte für das Universitätspersonal<br />

https://short.boku.ac.at/k4p9wr<br />

An der BOKU gibt es eine Vertrauensperson,<br />

die speziell in Fällen von Mobbing<br />

als Ansprechperson für die Mitarbeiter*innen<br />

der BOKU fungiert. Alle<br />

Anfragen werden vertraulich behandelt<br />

und wenn gewünscht auch in Zusammenarbeit<br />

mit dem Betriebsrat bearbeitet.<br />

Kontaktinformationen sind online auf<br />

der BOKU Webseite abrufbar.<br />

Betriebsrat für wissenschaftliches und Betriebsrat für allgemeines<br />

Personal<br />

https://short.boku.ac.at/br-allg<br />

Betriebsrat für<br />

wissenschaftliches Personal:<br />

https://short.boku.ac.at/br-wiss.<br />

html<br />

Die Betriebsräte sind ebenfalls wichtige<br />

Anlaufstellen in Konfliktfällen unterschiedlicher<br />

Art und stehen den Mitarbeiter*innen<br />

bei (kritischen) Anliegen<br />

beratend zur Seite. Die Mitglieder der<br />

Betriebsräte und ihre Kontaktinformationen<br />

sind ebenfalls online abrufbar.<br />

Arbeitspsychologische<br />

Beratung:<br />

https://short.boku.ac.at/kostelle<br />

https://boku.ac.at/an-gesund/<br />

themen/arbeitspsychologische-beratung<br />

Österreichische Hochschüler*innenschaft (ÖH) der BOKU und ihre<br />

Referate<br />

https://oehboku.at/service/beratung/<br />

Bei Diskriminierungstatbeständen (einschließlich<br />

Belästigung und sexueller<br />

Belästigung) und Mobbing von Studierenden<br />

ist die BOKU ÖH mit ihren Referaten<br />

die zuständige Anlaufstelle.<br />

Weitere Anlauf- und Beschwerdestellen<br />

sind die Koordinationsstelle für Gleichstellung,<br />

Diversität und Behinderung und<br />

die Behindertenbeauftragte sowie die<br />

arbeitspsychologische Beratung.<br />

VERGÜTUNGSPOLITIK<br />

Betriebliche Altersvorsorge:<br />

https://boku.ac.at/pers/themen/betriebliche-pensionskasse<br />

Anstellungsprämien oder Zahlungen<br />

als Einstellungsanreiz werden an der<br />

BOKU nicht angeboten.<br />

Abfindungen werden gemäß des betrieblichen<br />

Mitarbeiter*innen-Vorsorgegesetzes<br />

abgewickelt (siehe dazu auch<br />

das Thema „Übergangshilfen“ auf Seite<br />

131). Ebenso werden etwaige Rückforderungen<br />

sowie die Mitarbeit*innenvorsorge<br />

gemäß österreichischer<br />

Gesetzgebung geregelt. Im Rahmen<br />

der betrieblichen Altersvorsorge hat<br />

die Universität für Bodenkultur Wien mit<br />

der Valida Pension AG einen Pensionskassenvertrag<br />

abgeschlossen. Dabei<br />

werden von der Universität für Universitätsprofessor*innen<br />

10 Prozent des<br />

monatlichen Bruttobezuges bezahlt.<br />

Für alle anderen betroffenen Arbeitnehmer*innen<br />

und Arbeitnehmer werden<br />

3 Prozent einbezahlt. Für Beamte und<br />

Vertragsbedienstete an der BOKU gelten<br />

weiterhin die Vereinbarungen mit der<br />

Bundespensionskasse.

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