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Nachhaltigkeitsbericht 2022

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UMGANG MIT KRITISCHEN<br />

ANLIEGEN UND BESCHWERDEN<br />

GRI 2-16<br />

GRI 2-25<br />

GRI 2-26<br />

An der BOKU gibt es mehrere eingesetzte Gremien, an die man sich je nach<br />

Thema mit kritischen Angelegenheiten und Beschwerden sowie zur Einholung<br />

von Ratschlägen wenden kann:<br />

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL)<br />

https://short.boku.ac.at/gleichbehandlung.html<br />

Der Arbeitskreis wird u.a. bei begründetem<br />

Verdacht von Diskriminierung aufgrund<br />

des Geschlechts (inkl. Fälle von<br />

sexueller Belästigung), aufgrund der<br />

ethnischen Zugehörigkeit, der Religion<br />

oder Weltanschauung, des Alters sowie<br />

der sexuellen Orientierung eingeschaltet.<br />

Der AKGL entscheidet derzeit individuell<br />

von Fall zu Fall, wie weit kritische<br />

Anliegen an die Leitungsorgane weitergeleitet<br />

werden. Die Fälle werden jedenfalls<br />

absolut vertraulich behandelt.<br />

Schiedskommission<br />

https://boku.ac.at/besondere-organe-und-einrichtungen/schiedskommission<br />

Die Schiedskommission (§ 43 UG) ist ein<br />

spezielles und weisungsfreies Kollegialorgan<br />

der Universität. Sie besteht aus<br />

sechs Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern<br />

(jeweils drei Frauen und drei<br />

Männer). Diese werden zu je einem Drittel<br />

vom Universitätsrat, vom Senat und<br />

vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen<br />

für eine Funktionsperiode von jeweils<br />

zwei Jahren bestellt.<br />

Zu den Aufgaben der Schiedskommission<br />

zählen die Vermittlung in Streitfällen<br />

zwischen Universitätsangehörigen und<br />

die Entscheidung über Beschwerden<br />

bzw. Einreden des Arbeitskreises für<br />

Gleichbehandlungsfragen.<br />

Die Geschäftsstelle der Schiedskommission<br />

fungiert als Anlaufstelle für Anträge<br />

an die Schiedskommission. Anträge<br />

sind schriftlich einzubringen und zu begründen.<br />

Vorab kann mit den Mitgliedern<br />

der Schiedskommission direkt Kontakt<br />

aufgenommen werden (vgl. Geschäftsordnung<br />

der Schiedskommission, § 7,<br />

Abs. 3-5). Die Beratung und Beschlussfassung<br />

der Kommission erfolgen in<br />

Sitzungen, welche nicht öffentlich und<br />

vertraulich sind (vgl. ebd. §11 Abs. 1).<br />

Dem Rektorat sowie dem Universitätsrat<br />

ist jährlich ein Tätigkeitsbericht der<br />

Schiedskommission zu übermitteln. Informationen<br />

zu den Aufgaben und zu<br />

Kontaktpersonen sowie die Geschäftsordnung<br />

sind online abrufbar.<br />

Ombudsstelle für Studierende & Lehrende:<br />

https://boku.ac.at/studienservices/ombudsstelle-fuer-studierende-lehrende<br />

In Konfliktfällen im Bereich Lehre und<br />

Studium, die nicht durch die primär zuständigen<br />

Stellen gelöst werden können,<br />

steht die Ombudsstelle beratend und unterstützend<br />

zur Seite. Sie nimmt Kontakt<br />

mit den Verantwortlichen auf und bemüht<br />

sich gemeinsam mit diesen eine Lösung<br />

zu finden. Die Ombudsstelle und die Ver-<br />

trauenspersonen erfüllen ihre Aufgaben<br />

im Rahmen ihrer Funktion weisungsfrei<br />

und unabhängig und behandeln alle Anliegen<br />

vertraulich. Im Bedarfsfall erfolgt<br />

die Kontaktaufnahme per E-Mail, telefonisch<br />

oder persönlich. Informationen zu<br />

Zuständigkeiten und Kontaktinformationen<br />

sind online verfügbar.

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