Nachhaltigkeitsbericht 2022
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UMGANG MIT KRITISCHEN<br />
ANLIEGEN UND BESCHWERDEN<br />
GRI 2-16<br />
GRI 2-25<br />
GRI 2-26<br />
An der BOKU gibt es mehrere eingesetzte Gremien, an die man sich je nach<br />
Thema mit kritischen Angelegenheiten und Beschwerden sowie zur Einholung<br />
von Ratschlägen wenden kann:<br />
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL)<br />
https://short.boku.ac.at/gleichbehandlung.html<br />
Der Arbeitskreis wird u.a. bei begründetem<br />
Verdacht von Diskriminierung aufgrund<br />
des Geschlechts (inkl. Fälle von<br />
sexueller Belästigung), aufgrund der<br />
ethnischen Zugehörigkeit, der Religion<br />
oder Weltanschauung, des Alters sowie<br />
der sexuellen Orientierung eingeschaltet.<br />
Der AKGL entscheidet derzeit individuell<br />
von Fall zu Fall, wie weit kritische<br />
Anliegen an die Leitungsorgane weitergeleitet<br />
werden. Die Fälle werden jedenfalls<br />
absolut vertraulich behandelt.<br />
Schiedskommission<br />
https://boku.ac.at/besondere-organe-und-einrichtungen/schiedskommission<br />
Die Schiedskommission (§ 43 UG) ist ein<br />
spezielles und weisungsfreies Kollegialorgan<br />
der Universität. Sie besteht aus<br />
sechs Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern<br />
(jeweils drei Frauen und drei<br />
Männer). Diese werden zu je einem Drittel<br />
vom Universitätsrat, vom Senat und<br />
vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen<br />
für eine Funktionsperiode von jeweils<br />
zwei Jahren bestellt.<br />
Zu den Aufgaben der Schiedskommission<br />
zählen die Vermittlung in Streitfällen<br />
zwischen Universitätsangehörigen und<br />
die Entscheidung über Beschwerden<br />
bzw. Einreden des Arbeitskreises für<br />
Gleichbehandlungsfragen.<br />
Die Geschäftsstelle der Schiedskommission<br />
fungiert als Anlaufstelle für Anträge<br />
an die Schiedskommission. Anträge<br />
sind schriftlich einzubringen und zu begründen.<br />
Vorab kann mit den Mitgliedern<br />
der Schiedskommission direkt Kontakt<br />
aufgenommen werden (vgl. Geschäftsordnung<br />
der Schiedskommission, § 7,<br />
Abs. 3-5). Die Beratung und Beschlussfassung<br />
der Kommission erfolgen in<br />
Sitzungen, welche nicht öffentlich und<br />
vertraulich sind (vgl. ebd. §11 Abs. 1).<br />
Dem Rektorat sowie dem Universitätsrat<br />
ist jährlich ein Tätigkeitsbericht der<br />
Schiedskommission zu übermitteln. Informationen<br />
zu den Aufgaben und zu<br />
Kontaktpersonen sowie die Geschäftsordnung<br />
sind online abrufbar.<br />
Ombudsstelle für Studierende & Lehrende:<br />
https://boku.ac.at/studienservices/ombudsstelle-fuer-studierende-lehrende<br />
In Konfliktfällen im Bereich Lehre und<br />
Studium, die nicht durch die primär zuständigen<br />
Stellen gelöst werden können,<br />
steht die Ombudsstelle beratend und unterstützend<br />
zur Seite. Sie nimmt Kontakt<br />
mit den Verantwortlichen auf und bemüht<br />
sich gemeinsam mit diesen eine Lösung<br />
zu finden. Die Ombudsstelle und die Ver-<br />
trauenspersonen erfüllen ihre Aufgaben<br />
im Rahmen ihrer Funktion weisungsfrei<br />
und unabhängig und behandeln alle Anliegen<br />
vertraulich. Im Bedarfsfall erfolgt<br />
die Kontaktaufnahme per E-Mail, telefonisch<br />
oder persönlich. Informationen zu<br />
Zuständigkeiten und Kontaktinformationen<br />
sind online verfügbar.