16.10.2023 Aufrufe

Nachhaltigkeitsbericht 2022

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

GRI 2-9<br />

GRI 2-10<br />

GRI 2-15<br />

FÜHRUNGSSTRUKTUR UND<br />

ZUSAMMENSETZUNG<br />

Die Leitung der Universität für Bodenkultur<br />

obliegt gemäß Universitätsgesetz<br />

(UG) den obersten Organen der Universität<br />

– dem Universitätsrat, dem Rektorat,<br />

der Rektorin und dem Senat (§ 20 UG).<br />

Die zentralen Lehr- und Forschungseinheiten<br />

der Universität sind die 15 Departments,<br />

die ihrerseits wiederum die<br />

Institute beherbergen. Für den reibungslosen<br />

Ablauf der Verwaltung und des<br />

Universitätsbetriebes sorgen zahlreiche<br />

Stabs- und Servicestellen, die direkt dem<br />

Rektorat unterstellt sind. Schließlich sorgen<br />

weitere wissenschaftliche Initiativen<br />

und Einrichtungen für die koordinierte<br />

Fokussierung auf strategische Themen<br />

sowie für die Quervernetzung zwischen<br />

BOKU-internen und -externen Akteur*innen<br />

(vgl. auch Organisationsstruktur der<br />

BOKU, S. 7).<br />

Das Rektorat und der Senat sind geschäftsführend,<br />

während der Universitätsrat<br />

als Aufsichtsorgan fungiert. Die<br />

Ersatzmitglieder sind ebenfalls nicht geschäftsführend<br />

im engeren Sinn. Die Mitgliedschaft<br />

in mehr als einem der obersten<br />

Organe der Universität ist unzulässig<br />

(§ 20 UG).<br />

Geschlechterverhältnisse in den Leitungsgremien<br />

der BOKU sind im Kapitel<br />

Organisationskultur abgebildet (siehe<br />

Seite 123).<br />

DAS REKTORAT<br />

Mitglieder des BOKU Rektorats (<strong>2022</strong>):<br />

» Rektorin: Eva Schulev-Steindl<br />

» Vizerektor für Lehre: Karsten Schulz (seit 01.04.2023: Doris Damyanovic)<br />

» Vizerektorin für Finanzen und Infrastruktur: Nora Sikora-Wentenschuh<br />

» Vizerektor für Forschung und Innovation: Christian Obinger<br />

» Vizerektor für Personal, Organisation und Digitalisierung: Gerhard Mannsberger<br />

Laut UG ist bei der Zusammensetzung des Rektorats sicherzustellen, „dass dieses<br />

über entsprechende Kompetenzen im Bereich der Wissenschaft sowie Managementund<br />

Verwaltungsführungskompetenzen verfügt“ (§ 22 Abs. 3 UG).<br />

Wahl der Rektorin*des Rektors und Bestimmung der Vizerektor*innen<br />

Die Funktion der Rektorin oder des Rektors ist öffentlich auszuschreiben. „Die Rektorin<br />

oder der Rektor ist vom Universitätsrat aus einem Dreiervorschlag des Senats<br />

für eine Funktionsperiode von vier Jahren zu wählen. Die zweimalige unmittelbar aufeinanderfolgende<br />

Wiederwahl ist zulässig“ (§ 23 Abs. 3 UG).<br />

Um zur Rektorin oder zum Rektor gewählt zu werden, müssen die Bewerber*innen<br />

sowohl internationale Erfahrung als auch Kenntnisse des österreichischen und europäischen<br />

Universitätssystems sowie über die Fähigkeit zur organisatorischen und<br />

wirtschaftlichen Leitung einer Universität verfügen (§ 23 UG).<br />

Das Team aus Vizerektor*innen darf sich die gewählte Rektorin*der gewählte Rektor<br />

selbst zusammenstellen. Dabei werden die Zahl und das Beschäftigungsausmaß der<br />

Vizerektor*innen von der Rektorin*dem Rektor festgelegt (§ 24 UG). Die Vizerektorinnen<br />

und Vizerektoren sind vom Universitätsrat auf Vorschlag der Rektorin oder des<br />

Rektors und nach Anhörung des Senats für eine Funktionsperiode zu wählen, die<br />

jener der Rektorin oder des Rektors entspricht. Die Wiederwahl ist zulässig“ (§ 24<br />

Abs. 2 UG).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!