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1. Der Transformationsprozess in der Tschechischen Republik

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49<br />

Volkswirtschaft für private Investoren. 44 Man unterscheidet bei den Arten <strong>der</strong><br />

Privatisierung grundsätzlich zwischen den Hauptgruppen formelle Privatisierung,<br />

materielle Privatisierung und <strong>der</strong> Privatisierung von Industriebeteiligungen. Die<br />

Privatisierung lässt sich <strong>in</strong> folgende Teilbereiche unterglie<strong>der</strong>n:<br />

• Entstaatlichung: Zusammenfassung verschiedener Formen <strong>der</strong> Abschwächung<br />

des staatlichen E<strong>in</strong>flusses auf die Wirtschaft, zum Beispiel die Verpachtung von<br />

Staatsunternehmen und die Abmil<strong>der</strong>ung von staatlichen Lenkungsmaßnahmen<br />

auf die im Staatseigentum verbleibenden Unternehmen. Außerdem die<br />

Überlassung bestimmter staatlicher Tätigkeiten an Dritte: <strong>Der</strong>egulierung<br />

• Rechtsformumwandlung ohne Eigentümerwechsel<br />

• Restitution: Rückerstattung von verstaatlichtem Privateigentum an die früheren<br />

Eigentümer o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Erben (mit <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Rehabilitation:<br />

immaterieller und materieller Ausgleich für Strafverfolgung und an<strong>der</strong>weitige<br />

Verfolgung)<br />

Schon im Mai 1990 traten <strong>in</strong> <strong>der</strong> damaligen ČSFR e<strong>in</strong>ige Wirtschaftsgesetze <strong>in</strong> Kraft,<br />

die Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für Aktiengesellschaften und Jo<strong>in</strong>t-Ventures aufstellten und<br />

die Eröffnung neuer privater Betriebe ermöglichten. Im Rahmen des radikalen<br />

Transformationskonzepts des tschechischen Wirtschaftsm<strong>in</strong>isters Vaclav Klaus<br />

wurden im Oktober 1990 mit dem "Restitutionsgesetz" und dem "Gesetz über die<br />

kle<strong>in</strong>e Privatisierung" die ersten zwei Privatisierungsgesetze verabschiedet. 45<br />

Zu den Gegenständen <strong>der</strong> Privatisierung gehören die folgenden Punkte:<br />

• Unternehmen, Grund und Boden und an<strong>der</strong>e Privatisierungsgegenstände (z.B.<br />

Wohnungen, Kunstschätze, Wertpapiere, Immaterialgüterrechte)<br />

• ”Kle<strong>in</strong>e” und ”Große” Privatisierung (Kle<strong>in</strong>unternehmen/Großunternehmen) unter<br />

Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen und unterschiedlicher rechtlicher<br />

Ausgestaltung<br />

44<br />

FRANKFURTER INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSPOLITISCHE FORSCHUNG E.V. (1993) Privatisierung auch im<br />

Westen, S.8<br />

45<br />

MITSCHRIFT AUS VORLESUNG: EINFÜHRUNG IN DAS RECHT OSTEUROPÄISCHER STAATEN (2000)

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