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1. Der Transformationsprozess in der Tschechischen Republik

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55<br />

Abbildung 21: Institutionen <strong>der</strong> Privatisierung<br />

M<strong>in</strong>isterium für<br />

Verwaltung des<br />

Zentralvermögen<br />

Regionale<br />

Kreiskomission<br />

F<strong>in</strong>anz-<br />

m<strong>in</strong>isterium<br />

Institutionen <strong>der</strong><br />

Privatisierung<br />

Fond für<br />

Nationalvermögen<br />

Regionale<br />

Zweigstellen<br />

Quelle: eigener Entwurf nach Sem<strong>in</strong>arunterlagen WS 2001/2002<br />

Branchen-<br />

m<strong>in</strong>isterium<br />

5.3.4 Privatisierungsformen: Restitution sowie Kle<strong>in</strong>e und Große Privatisierung<br />

Restitution<br />

Die Privatisierung <strong>der</strong> verstaatlichten Wirtschaft begann mit <strong>der</strong> sogenannten<br />

Restitution, also <strong>der</strong> Rückgabe von Vermögenswerten, die durch das<br />

kommunistische Regime nach dem 25.02.1948 enteignet worden waren.<br />

Hierbei handelte es sich vor allem um die Rückgabe von Kle<strong>in</strong>- und Kle<strong>in</strong>stvermögen,<br />

die nach 1955 konfisziert wurden. Bei e<strong>in</strong>er wesentlichen Verän<strong>der</strong>ung des<br />

Vermögensobjektes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bebauung zurückgefor<strong>der</strong>ter Grundstücke wurde<br />

stattdessen e<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anzielle Entschädigung gezahlt. Geregelt waren diese<br />

Restitutionen <strong>in</strong> dem Gesetz über die „kle<strong>in</strong>e“ Restitution, welches bereits am<br />

0<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong>1990 <strong>in</strong> Kraft trat, und <strong>in</strong> dem Gesetz über die „große“ Restitution vom<br />

0<strong>1.</strong>04.199<strong>1.</strong> 55<br />

Die "große Restitution", die Rückgabeansprüche aus den Sozialisierungen zwischen<br />

1948 und 1989, welche im Konflikt mit <strong>der</strong> Charta <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>ten Nationen standen,<br />

umfasste, war <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis von ger<strong>in</strong>gerer Bedeutung. Zwar schätzte man, dass bis<br />

zu 6% des staatlichen Vermögens unter dieses Gesetz fielen, aber zahlreiche<br />

Ausnahmen und enge Fristen für die E<strong>in</strong>reichung <strong>der</strong> Ansprüche führten dazu, dass<br />

die Auswirkungen <strong>der</strong> "großen Restitution" weit ger<strong>in</strong>ger waren als es ihr Name<br />

vermuten lässt.

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