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1. Der Transformationsprozess in der Tschechischen Republik

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Aus rechtspolitischer Sicht können Vor- und Nachteile <strong>der</strong> Restitution aufgestellt<br />

werden:<br />

Pro : Ausgleich von Unrecht; Schutz von Eigentum und Vertrauen; frühere<br />

Eigentümer o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Erben haben oft beson<strong>der</strong>en Bezug und e<strong>in</strong><br />

Verantwortungsgefühl gegenüber dem "Familienvermögen".<br />

Contra : Die Reprivatisierung ist e<strong>in</strong> "Verlust" für die Staatskasse.; ursprüngliche<br />

Eigentümer leben nicht mehr o<strong>der</strong> haben ke<strong>in</strong>en Bezug mehr zu; Rechtsnachfolger<br />

s<strong>in</strong>d oft schwer zu ermitteln; Bevorzugung <strong>der</strong> Alteigentümer gegenüber an<strong>der</strong>en;<br />

Bevorzugung von Eigentum gegenüber persönlichen Verlusten; Restitution als<br />

Investitionsh<strong>in</strong><strong>der</strong>nis.<br />

Als Rechtsquellen gelten die aufgeführten Restitutionsgesetze (<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />

Privatisierungsgesetzen und <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>en Gesetzen):<br />

• G Nr. 403/1990 zur L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Folgen von e<strong>in</strong>igen vermögensrechtlichen<br />

Ungerechtigkeiten<br />

• G Nr.87/1991 über die außergerichtliche Rehabilitation<br />

• G Nr.229/1991 über die Regelung <strong>der</strong> Eigentumsverhältnisse von<br />

landwirtschaftlichem Boden und an<strong>der</strong>em landwirtschaftlichen Eigentum. 46<br />

Die wichtigsten Aspekte <strong>der</strong> Privatisierungsgesetzgebung s<strong>in</strong>d dabei:<br />

• (Ursprüngliches tschechoslowakisches) Privatisierungsgesetz, Gesetz Nr. 92/91<br />

Sb, vom 26.2.1991 <strong>in</strong> diesem Fall und später vom 3.1<strong>1.</strong>1994 (große<br />

Privatisierung), 47<br />

• Privatisierungsgesetz vom 25.10.1990 (kle<strong>in</strong>e Privatisierung): 30.000 Objekte; es<br />

wurden nahezu alle verkauft, jedoch nur an Inlän<strong>der</strong>; Öffentliche Versteigerung,<br />

bei <strong>der</strong> alle<strong>in</strong> <strong>der</strong> Kaufpreis maßgeblich war. 48<br />

Bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Restitution spielt zuerst die Entscheidung, ob es sich um<br />

e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache Rückgabe des Eigentums o<strong>der</strong> um e<strong>in</strong>e Entschädigung handelt, e<strong>in</strong>e<br />

große Rolle. Man unterscheidet somit zwei Hauptgruppen:<br />

<strong>1.</strong> Rückgabe<br />

Vorteil: Gerechtigkeit für die Enteigneten; Problem: ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>nahmen für den<br />

Staat; unter Umständen Erschwerung von Neu<strong>in</strong>vestitionen; Benachteiligung<br />

an<strong>der</strong>er Betroffener<br />

46 MITSCHRIFT AUS VORLESUNG: EINFÜHRUNG IN DAS RECHT OSTEUROPÄISCHER STAATEN (2000)<br />

47 MITSCHRIFT AUS VORLESUNG: EINFÜHRUNG IN DAS RECHT OSTEUROPÄISCHER STAATEN (2000)

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