install–38 - Ibm
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2. Erstellung einer angemessenen Anzahl von Kopien des Maschinencodes, die ausschließlich für Backup-<br />
und Archivierungszwecke verwendet werden dürfen. Dabei müssen Copyrightvermerke und eventuelle<br />
andere Eigentumshinweise auf allen Kopien enthalten sein. Die Kopien dürfen nur zum Ersetzen<br />
des Originals, falls notwendig, verwendet werden.<br />
3. Ausführung und Anzeigen des Maschinencodes, wie zur Wartung der Maschine erforderlich.<br />
Sie sind damit einverstanden, Ersatz für Maschinencode oder eine zusätzliche Kopie des Maschinencodes<br />
direkt von IBM gemäß der IBM Standardverfahren und Richtlinien zu erwerben. Sie erklären sich darüber<br />
hinaus damit einverstanden, diesen Maschinencode unter diesen Bedingungen zu verwenden.<br />
Sie dürfen den Besitz des Maschinencodes und der zugehörigen Datenträger nur zusammen mit der<br />
Maschine, für die die Berechtigung des Mikrocodes gilt, an einen Dritten übertragen. In diesem Fall sind<br />
Sie verpflichtet, 1) alle nicht von IBM gelieferten Kopien vom Maschinencode zu zerstören, 2) der anderen<br />
Partei alle von IBM gelieferten Kopien des Maschinencodes zu übertragen oder diese Kopien zu zerstören<br />
und 3) der anderen Partei eine Kopie der vorliegenden Bedingungen sowie die gesamte Benutzerdokumentation<br />
auszuhändigen. IBM erteilt der anderen Partei die Lizenz, unter der Voraussetzung, dass diese<br />
die vorliegenden Bedingungen akzeptiert. Diese Bedingungen gelten für den gesamten Maschinencode,<br />
den Sie über eine beliebige Quelle beziehen.<br />
Ihre Lizenz für den Maschinencode ist zu dem Zeitpunkt beendet, zu dem Sie nicht mehr der rechtmäßige<br />
Besitzer der Maschine sind.<br />
Es werden unter dieser Lizenz keine weiteren Rechte erteilt.<br />
Sie erklären sich damit einverstanden, den Maschinencode nur gemäß den oben erteilten Berechtigungen<br />
zu verwenden. Sie sind z. B. nicht zu Folgendem berechtigt:<br />
1. Zum Kopieren, Anzeigen, Übertragen, Anpassen, Ändern oder Weitergeben (auf elektronischem oder<br />
anderen Weg) von Maschinencode, es sei denn, IBM hat die Berechtigung in der Benutzerdokumentation<br />
zur Maschine oder in einem speziellen an Sie gerichteten Schreiben erteilt.<br />
2. Zum Umwandeln (reverse assemble, reverse compile) oder zum anderen Übersetzen des Maschinencodes,<br />
sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar<br />
vorgesehen ist.<br />
3. Zum Erteilen oder Abtreten von Unterlizenzen für den Maschinencode.<br />
4. Zum Verleasen des Maschinencodes oder einer Kopie hiervon.<br />
Im Maschinencode ist die integrierte Kapazität durch bestimmte technologische Maßnahmen geschützt.<br />
Eine Bedingung bei Ihrer Lizenz für den Maschinencode im Rahmen dieser Vereinbarung ist, dass Sie<br />
diese technologischen Maßnahmen nicht umgehen dürfen, oder dies mit Hilfe eines Dritten oder eines<br />
Drittherstellerproduktes tun oder auf anderem Weg auf integrierte Kapazität zugreifen oder diese nutzen.<br />
Falls IBM feststellt, dass an den technologischen Maßnahmen zur Zugriffs- oder Nutzungsbeschränkung<br />
der integrierten Kapazität, für die die Berechtigung erteilt wurde, Änderungen erforderlich sind, ist IBM zu<br />
den Änderungen an den technischen Maßnahmen berechtigt. Eine Bedingung für Ihre Lizenz für den<br />
Maschinencode im Rahmen dieser Vereinbarung ist, dass Sie sich damit einverstanden erklären, diese<br />
Änderungen nach entsprechender Entscheidung durch IBM anzuwenden oder durch IBM diese Änderungen<br />
anwenden zu lassen.<br />
Die Bedingungen der IBM Gewährleistungsbestimmungen (Z125-4753), die in die vorliegende Vereinbarung<br />
durch entsprechenden Verweis integriert sind, gelten für den Maschinencode. Bei Fragen oder<br />
Ansprüchen hinsichtlich der Leistung oder Haftung für den Maschinencode sind diese Gewährleistungsbestimmungen<br />
heranzuziehen.<br />
Besteht ein Konflikt zwischen den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung und denen einer anderen<br />
Vereinbarung für Maschinencode, haben im Rahmen dieses Konflikts die Bedingungen der vorliegenden<br />
Vereinbarung Vorrang, es sei denn, es ist in der anderen Vereinbarung ausdrücklich anders festgelegt.<br />
GER-2 Lizenzvereinbarung für Maschinencode