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install–38 - Ibm

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2. Erstellung einer angemessenen Anzahl von Kopien des Maschinencodes, die ausschließlich für Backup-<br />

und Archivierungszwecke verwendet werden dürfen. Dabei müssen Copyrightvermerke und eventuelle<br />

andere Eigentumshinweise auf allen Kopien enthalten sein. Die Kopien dürfen nur zum Ersetzen<br />

des Originals, falls notwendig, verwendet werden.<br />

3. Ausführung und Anzeigen des Maschinencodes, wie zur Wartung der Maschine erforderlich.<br />

Sie sind damit einverstanden, Ersatz für Maschinencode oder eine zusätzliche Kopie des Maschinencodes<br />

direkt von IBM gemäß der IBM Standardverfahren und Richtlinien zu erwerben. Sie erklären sich darüber<br />

hinaus damit einverstanden, diesen Maschinencode unter diesen Bedingungen zu verwenden.<br />

Sie dürfen den Besitz des Maschinencodes und der zugehörigen Datenträger nur zusammen mit der<br />

Maschine, für die die Berechtigung des Mikrocodes gilt, an einen Dritten übertragen. In diesem Fall sind<br />

Sie verpflichtet, 1) alle nicht von IBM gelieferten Kopien vom Maschinencode zu zerstören, 2) der anderen<br />

Partei alle von IBM gelieferten Kopien des Maschinencodes zu übertragen oder diese Kopien zu zerstören<br />

und 3) der anderen Partei eine Kopie der vorliegenden Bedingungen sowie die gesamte Benutzerdokumentation<br />

auszuhändigen. IBM erteilt der anderen Partei die Lizenz, unter der Voraussetzung, dass diese<br />

die vorliegenden Bedingungen akzeptiert. Diese Bedingungen gelten für den gesamten Maschinencode,<br />

den Sie über eine beliebige Quelle beziehen.<br />

Ihre Lizenz für den Maschinencode ist zu dem Zeitpunkt beendet, zu dem Sie nicht mehr der rechtmäßige<br />

Besitzer der Maschine sind.<br />

Es werden unter dieser Lizenz keine weiteren Rechte erteilt.<br />

Sie erklären sich damit einverstanden, den Maschinencode nur gemäß den oben erteilten Berechtigungen<br />

zu verwenden. Sie sind z. B. nicht zu Folgendem berechtigt:<br />

1. Zum Kopieren, Anzeigen, Übertragen, Anpassen, Ändern oder Weitergeben (auf elektronischem oder<br />

anderen Weg) von Maschinencode, es sei denn, IBM hat die Berechtigung in der Benutzerdokumentation<br />

zur Maschine oder in einem speziellen an Sie gerichteten Schreiben erteilt.<br />

2. Zum Umwandeln (reverse assemble, reverse compile) oder zum anderen Übersetzen des Maschinencodes,<br />

sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar<br />

vorgesehen ist.<br />

3. Zum Erteilen oder Abtreten von Unterlizenzen für den Maschinencode.<br />

4. Zum Verleasen des Maschinencodes oder einer Kopie hiervon.<br />

Im Maschinencode ist die integrierte Kapazität durch bestimmte technologische Maßnahmen geschützt.<br />

Eine Bedingung bei Ihrer Lizenz für den Maschinencode im Rahmen dieser Vereinbarung ist, dass Sie<br />

diese technologischen Maßnahmen nicht umgehen dürfen, oder dies mit Hilfe eines Dritten oder eines<br />

Drittherstellerproduktes tun oder auf anderem Weg auf integrierte Kapazität zugreifen oder diese nutzen.<br />

Falls IBM feststellt, dass an den technologischen Maßnahmen zur Zugriffs- oder Nutzungsbeschränkung<br />

der integrierten Kapazität, für die die Berechtigung erteilt wurde, Änderungen erforderlich sind, ist IBM zu<br />

den Änderungen an den technischen Maßnahmen berechtigt. Eine Bedingung für Ihre Lizenz für den<br />

Maschinencode im Rahmen dieser Vereinbarung ist, dass Sie sich damit einverstanden erklären, diese<br />

Änderungen nach entsprechender Entscheidung durch IBM anzuwenden oder durch IBM diese Änderungen<br />

anwenden zu lassen.<br />

Die Bedingungen der IBM Gewährleistungsbestimmungen (Z125-4753), die in die vorliegende Vereinbarung<br />

durch entsprechenden Verweis integriert sind, gelten für den Maschinencode. Bei Fragen oder<br />

Ansprüchen hinsichtlich der Leistung oder Haftung für den Maschinencode sind diese Gewährleistungsbestimmungen<br />

heranzuziehen.<br />

Besteht ein Konflikt zwischen den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung und denen einer anderen<br />

Vereinbarung für Maschinencode, haben im Rahmen dieses Konflikts die Bedingungen der vorliegenden<br />

Vereinbarung Vorrang, es sei denn, es ist in der anderen Vereinbarung ausdrücklich anders festgelegt.<br />

GER-2 Lizenzvereinbarung für Maschinencode

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