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Hornbach Holding AG Konzern

Geschäftsbericht 2012/2013 - Hornbach Holding AG

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ANHANG HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> KONZERN Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des <strong>Konzern</strong>abschlusses 107<br />

keit in Höhe des Marktwertes des Vermögenswertes bzw. des niedrigeren Barwertes der Mindestleasingzahlungen<br />

passiviert. Soweit <strong>Konzern</strong>gesellschaften als Leasingnehmer in einem Operating-Leasingverhältnis<br />

auftreten, d.h. wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken beim Leasinggeber verbleiben, wird der Mietaufwand<br />

linear in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />

Vorräte<br />

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert<br />

angesetzt. Als Nettoveräußerungswerte werden dabei die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich<br />

der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten angesetzt. Die Anschaffungskosten der Warenbestände<br />

werden aufgrund von gewogenen Durchschnittspreisen ermittelt. Die Herstellungskosten der unfertigen<br />

Leistungen im Baufachhandel sowie die Kundenaufträge über Warenlieferungen inklusive Serviceleistungen<br />

mit den von HORNBACH beauftragten Handwerkern umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch<br />

angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten.<br />

Steuern<br />

Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die von den jeweiligen Ländern auf das steuerpflichtige<br />

Einkommen erhobenen Steuern sowie die Veränderungen der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die<br />

Ermittlung erfolgt auf Basis der zum Bilanzstichtag nach dem jeweiligen Landesrecht gültigen bzw. in Kürze<br />

gültigen Steuersätze.<br />

Sonstige Steuern werden den jeweiligen Funktionsbereichen zugeordnet und in den entsprechenden Funktionskosten<br />

ausgewiesen.<br />

Die Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern folgt gemäß IAS 12 der bilanzorientierten Methode auf<br />

der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation voraussichtlich gültigen Steuersatzes. Für die erwarteten<br />

steuerlichen Vorteile aus zukünftig realisierbaren Verlustvorträgen werden aktive latente Steuern angesetzt.<br />

Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Unterschieden und steuerlichen Verlustvorträgen, die<br />

die zu versteuernden temporären Unterschiede übersteigen, werden nur in dem Maße angesetzt, in dem mit<br />

hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass das jeweilige Unternehmen ausreichend<br />

steuerpflichtiges Einkommen in der Zukunft erzielen wird.<br />

Aktive und passive latente Steuern werden pro Gesellschaft bzw. pro Organschaft saldiert, sofern diese<br />

gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen.<br />

Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen<br />

Grundstücke, Gebäude und andere langfristige Vermögenswerte sowie Veräußerungsgruppen, die mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit im nächsten Geschäftsjahr veräußert werden, sind zum Marktwert abzüglich Veräußerungskosten<br />

angesetzt, falls dieser niedriger ist als der Buchwert.<br />

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

Bei <strong>Konzern</strong>gesellschaften der HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> bestehen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der<br />

jeweiligen Länder sowie Einzelzusagen an Vorstandsmitglieder Verpflichtungen aus beitragsorientierten und<br />

leistungsorientierten Pensionsplänen. Für leistungsorientierte Pläne werden Rückstellungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />

(„Projected Unit Credit Method“) in Übereinstimmung mit IAS 19 „Employee<br />

Benefits“ ermittelt. Dieses Verfahren berücksichtigt bei der Ermittlung der Versorgungsverpflichtung nach<br />

versicherungsmathematischen Grundsätzen neben den zum Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen<br />

Ansprüchen auch zukünftige zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten. Das Planvermögen

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