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Hornbach Holding AG Konzern

Geschäftsbericht 2012/2013 - Hornbach Holding AG

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12 BERICHT DES AUFSICHTSRATS<br />

J. S. Consulting GmbH, in den Aufsichtsrat gewählt. Weiterhin<br />

wurde in der Hauptversammlung am 6. Juli 2012 Kevin O’Byrne,<br />

Divisional CEO B&Q, London, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft<br />

gewählt. Kevin O’Byrne ersetzt das zum gleichen Datum<br />

ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Peter Hogsted. Richard<br />

Marshall Boyd hat, bedingt durch sein Ausscheiden bei unserem<br />

strategischen Partner Kingfisher plc, London, sein Aufsichtsratsmandat<br />

mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 niedergelegt.<br />

Für ihn wurde vom Amtsgericht Ludwigshafen<br />

antragsgemäß David Paramor, Group Finance & Planning<br />

Director bei Kingfisher plc, als Mitglied des Aufsichtsrats bis<br />

zur Hauptversammlung am 5. Juli 2013 bestellt. Der Aufsichtsrat<br />

dankt allen ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats<br />

für ihr langjähriges Engagement.<br />

Jahres- und <strong>Konzern</strong>abschluss<br />

Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

(KPMG), Berlin und Frankfurt am Main, hat den Jahresabschluss<br />

der HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> und den <strong>Konzern</strong>abschluss<br />

zum 28. Februar 2013 sowie die Lageberichte für die<br />

HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> und den <strong>Konzern</strong> geprüft und jeweils<br />

mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.<br />

Der <strong>Konzern</strong>abschluss wurde nach den International Financial<br />

Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden<br />

sind, aufgestellt.<br />

Die KPMG bestätigte ferner, dass das Risikofrüherkennungssystem<br />

den Vorschriften entspricht, bestandsgefährdende<br />

Risiken waren nicht erkennbar.<br />

Prüfungsschwerpunkte im Geschäftsjahr 2012/2013 waren<br />

ausgewählte Prozesse und Kontrollen im IT-Umfeld (z.B. Prüfung<br />

des SAP-Releasewechsels) die Funktionsfähigkeit interner<br />

Kontrollen wesentlicher rechnungslegungsrelevanter<br />

Prozesse, die Prüfung der Werthaltigkeit des Anlagevermögens<br />

(IAS 36), die Bewertung von Märkten mit negativen Filialergebnissen,<br />

die Prüfung von Existenz und Bewertung des<br />

Vorratsvermögens, die Prüfung der Vollständigkeit und Bewertung<br />

von Rückstellungen, die Prüfung von Ansatz und Bewertung<br />

latenter und laufender Steueransprüche und Verbindlichkeiten,<br />

die Prüfung der Bilanzierung der im Berichtsjahr<br />

erfolgten vorzeitigen Rückzahlung der Unternehmensanleihe<br />

sowie der neu begebenen Anleihe, die Einhaltung von Kreditbedingungen<br />

im Zusammenhang mit der <strong>Konzern</strong>finanzierung,<br />

die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die Ordnungsmäßigkeit<br />

der in den <strong>Konzern</strong>abschluss einbezogenen Jahresabschlüsse,<br />

die Kapitalkonsolidierung, die Vollständigkeit und<br />

Richtigkeit der Anhangsangaben und die Vollständigkeit und<br />

Kongruenz der Angaben im Lagebericht von Einzel- und <strong>Konzern</strong>abschluss.<br />

Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden<br />

allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugestellt. Sie<br />

waren Gegenstand intensiver Beratung in der Sitzung des<br />

Finanz- und Prüfungsausschusses am 23. Mai 2013 sowie in<br />

der anschließenden Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am gleichen<br />

Tag. An diesen Erörterungen nahm der Abschlussprüfer<br />

teil. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung<br />

und stand für ergänzende Auskünfte sowie für die Beantwortung<br />

von Fragen zur Verfügung. Nach dem Ergebnis der<br />

Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und aufgrund<br />

unserer eigenen Prüfung der vom Vorstand und Abschlussprüfer<br />

vorgelegten Unterlagen erheben wir keine Einwände und<br />

schließen uns dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch die<br />

KPMG an. Wir billigen die vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlüsse<br />

der HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> und des <strong>Konzern</strong>s<br />

zum 28. Februar 2013; der Jahresabschluss der HORNBACH<br />

HOLDING <strong>AG</strong> ist damit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag<br />

des Vorstands stimmen wir zu.<br />

Der Aufsichtsrat hat außerdem den Bericht des Vorstands<br />

gemäß § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen<br />

Unternehmen geprüft. Diese Prüfung und auch die Prüfung<br />

durch die KPMG haben keinen Anlass zur Beanstandung<br />

gegeben. KPMG hat dazu den folgenden Bestätigungsvermerk<br />

erteilt:<br />

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung<br />

bestätigen wir, dass<br />

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,<br />

2. bei den im Bericht angeführten Rechtsgeschäften die Leistungen<br />

der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren.“

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