Hornbach Holding AG Konzern
Geschäftsbericht 2012/2013 - Hornbach Holding AG
Geschäftsbericht 2012/2013 - Hornbach Holding AG
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12 BERICHT DES AUFSICHTSRATS<br />
J. S. Consulting GmbH, in den Aufsichtsrat gewählt. Weiterhin<br />
wurde in der Hauptversammlung am 6. Juli 2012 Kevin O’Byrne,<br />
Divisional CEO B&Q, London, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft<br />
gewählt. Kevin O’Byrne ersetzt das zum gleichen Datum<br />
ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Peter Hogsted. Richard<br />
Marshall Boyd hat, bedingt durch sein Ausscheiden bei unserem<br />
strategischen Partner Kingfisher plc, London, sein Aufsichtsratsmandat<br />
mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 niedergelegt.<br />
Für ihn wurde vom Amtsgericht Ludwigshafen<br />
antragsgemäß David Paramor, Group Finance & Planning<br />
Director bei Kingfisher plc, als Mitglied des Aufsichtsrats bis<br />
zur Hauptversammlung am 5. Juli 2013 bestellt. Der Aufsichtsrat<br />
dankt allen ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats<br />
für ihr langjähriges Engagement.<br />
Jahres- und <strong>Konzern</strong>abschluss<br />
Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
(KPMG), Berlin und Frankfurt am Main, hat den Jahresabschluss<br />
der HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> und den <strong>Konzern</strong>abschluss<br />
zum 28. Februar 2013 sowie die Lageberichte für die<br />
HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> und den <strong>Konzern</strong> geprüft und jeweils<br />
mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.<br />
Der <strong>Konzern</strong>abschluss wurde nach den International Financial<br />
Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden<br />
sind, aufgestellt.<br />
Die KPMG bestätigte ferner, dass das Risikofrüherkennungssystem<br />
den Vorschriften entspricht, bestandsgefährdende<br />
Risiken waren nicht erkennbar.<br />
Prüfungsschwerpunkte im Geschäftsjahr 2012/2013 waren<br />
ausgewählte Prozesse und Kontrollen im IT-Umfeld (z.B. Prüfung<br />
des SAP-Releasewechsels) die Funktionsfähigkeit interner<br />
Kontrollen wesentlicher rechnungslegungsrelevanter<br />
Prozesse, die Prüfung der Werthaltigkeit des Anlagevermögens<br />
(IAS 36), die Bewertung von Märkten mit negativen Filialergebnissen,<br />
die Prüfung von Existenz und Bewertung des<br />
Vorratsvermögens, die Prüfung der Vollständigkeit und Bewertung<br />
von Rückstellungen, die Prüfung von Ansatz und Bewertung<br />
latenter und laufender Steueransprüche und Verbindlichkeiten,<br />
die Prüfung der Bilanzierung der im Berichtsjahr<br />
erfolgten vorzeitigen Rückzahlung der Unternehmensanleihe<br />
sowie der neu begebenen Anleihe, die Einhaltung von Kreditbedingungen<br />
im Zusammenhang mit der <strong>Konzern</strong>finanzierung,<br />
die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die Ordnungsmäßigkeit<br />
der in den <strong>Konzern</strong>abschluss einbezogenen Jahresabschlüsse,<br />
die Kapitalkonsolidierung, die Vollständigkeit und<br />
Richtigkeit der Anhangsangaben und die Vollständigkeit und<br />
Kongruenz der Angaben im Lagebericht von Einzel- und <strong>Konzern</strong>abschluss.<br />
Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden<br />
allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugestellt. Sie<br />
waren Gegenstand intensiver Beratung in der Sitzung des<br />
Finanz- und Prüfungsausschusses am 23. Mai 2013 sowie in<br />
der anschließenden Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am gleichen<br />
Tag. An diesen Erörterungen nahm der Abschlussprüfer<br />
teil. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung<br />
und stand für ergänzende Auskünfte sowie für die Beantwortung<br />
von Fragen zur Verfügung. Nach dem Ergebnis der<br />
Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und aufgrund<br />
unserer eigenen Prüfung der vom Vorstand und Abschlussprüfer<br />
vorgelegten Unterlagen erheben wir keine Einwände und<br />
schließen uns dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch die<br />
KPMG an. Wir billigen die vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlüsse<br />
der HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> und des <strong>Konzern</strong>s<br />
zum 28. Februar 2013; der Jahresabschluss der HORNBACH<br />
HOLDING <strong>AG</strong> ist damit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag<br />
des Vorstands stimmen wir zu.<br />
Der Aufsichtsrat hat außerdem den Bericht des Vorstands<br />
gemäß § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen<br />
Unternehmen geprüft. Diese Prüfung und auch die Prüfung<br />
durch die KPMG haben keinen Anlass zur Beanstandung<br />
gegeben. KPMG hat dazu den folgenden Bestätigungsvermerk<br />
erteilt:<br />
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung<br />
bestätigen wir, dass<br />
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,<br />
2. bei den im Bericht angeführten Rechtsgeschäften die Leistungen<br />
der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren.“