Hornbach Holding AG Konzern
Geschäftsbericht 2012/2013 - Hornbach Holding AG
Geschäftsbericht 2012/2013 - Hornbach Holding AG
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ANHANG HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> KONZERN Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des <strong>Konzern</strong>abschlusses 95<br />
Im Geschäftsjahr 2012/2013 waren folgende neue Standards, Änderungen von Standards und Interpretationen<br />
erstmalig anzuwenden:<br />
• Amendments to IFRS 7 – Disclosures – Transfer of Financial Assets - Die Änderungen an IFRS 7 betreffen<br />
erweiterte Angabepflichten bei der Übertragung finanzieller Vermögenswerte. Damit sollen die Beziehungen<br />
zwischen finanziellen Vermögenswerten, die nicht vollständig auszubuchen sind, und den korrespondierenden<br />
finanziellen Verbindlichkeiten verständlicher werden. Weiterhin sollen die Art sowie insbesondere<br />
die Risiken eines anhaltenden Engagements (continuing involvement) bei ausgebuchten finanziellen<br />
Vermögenswerten besser beurteilt werden können. Mit den Änderungen werden auch zusätzliche Angaben<br />
gefordert, wenn eine unverhältnismäßig große Anzahl von Übertragungen mit „continuing involvement“<br />
z.B. rund um das Ende einer Berichtsperiode auftritt. Die Änderungen haben keine Auswirkungen<br />
auf den <strong>Konzern</strong>abschluss der HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong>.<br />
Nicht vorzeitig angewandte Standards und Interpretationen<br />
Das IASB hat nachfolgende für den HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> <strong>Konzern</strong> relevante Standards, Interpretationen<br />
und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren<br />
anzuwenden sind und die vom HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> <strong>Konzern</strong> auch nicht vorzeitig angewandt wurden:<br />
• Amendments to IAS 1 – Presentation of Items of Other Comprehensive Income: Diese Änderung betrifft die<br />
Darstellung des sonstigen Ergebnisses in der Gesamtergebnisrechnung. Die Posten des sonstigen Ergebnisses,<br />
die später in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden („recycling“), sind künftig<br />
separat von den Posten des sonstigen Ergebnisses darzustellen, die niemals reklassifiziert werden. Sofern<br />
die Posten brutto, d.h. ohne Saldierung mit Effekten aus latenten Steuern ausgewiesen werden, sind die<br />
latenten Steuern nunmehr nicht mehr in einer Summe auszuweisen, sondern den beiden Gruppen von Posten<br />
zuzuordnen. Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Juli<br />
2012 beginnen. Die Änderungen des Standards werden einem dem Standard angepassten Ausweis der<br />
entsprechenden Sachverhalte in den künftigen <strong>Konzern</strong>abschlüssen der HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> zur Folge<br />
haben.<br />
• Amendments to IAS 12 - Recovery of underlying assets: Bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien<br />
ist es oftmals schwierig zu beurteilen, ob sich bestehende temporäre steuerliche Differenzen im Rahmen<br />
der fortgeführten Nutzung oder im Zuge einer Veräußerung umkehren. Mit der Änderung des IAS 12 wird<br />
nun klargestellt, dass die Bewertung der latenten Steuern auf Basis der widerlegbaren Vermutung zu erfolgen<br />
hat, dass die Umkehrung durch Veräußerung erfolgt. Die Änderung ist erstmals anzuwenden in geschäftsjahren,<br />
die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Änderungen haben keine Auswirkungen<br />
auf den <strong>Konzern</strong>abschluss der HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong>.<br />
• IAS 19 – Employee Benefits (revised 2011): Neben umfangreicheren Angabepflichten zu Leistungen an<br />
Arbeitnehmer ergeben sich insbesondere folgende Änderungen aus dem überarbeiteten Standard: Derzeit<br />
gibt es ein Wahlrecht, wie unerwartete Schwankungen der Pensionsverpflichtungen, die sogenannten versicherungsmathematischen<br />
Gewinne und Verluste, im Abschluss dargestellt werden können. Diese können<br />
entweder (a) ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung, (b) im sonstigen Ergebnis (OCI) oder<br />
(c) zeitverzögert nach der sogenannten Korridormethode erfasst werden. Mit der Neufassung des IAS 19<br />
wird dieses Wahlrecht für eine transparentere und vergleichbarere Abbildung abgeschafft, so dass künftig<br />
nur noch eine unmittelbare und vollumfängliche Erfassung im sonstigen Ergebnis zulässig ist. Außerdem<br />
ist nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand nunmehr im Jahr der Entstehung direkt im Gewinn oder<br />
Verlust zu erfassen. Zudem werden derzeit zu Beginn der Rechnungsperiode die erwarteten Erträge des