Hornbach Holding AG Konzern
Geschäftsbericht 2012/2013 - Hornbach Holding AG
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118 ANHANG HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> KONZERN Erläuterungen zur <strong>Konzern</strong>-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
fekten eines in eine Sicherungsbeziehung (Cashflow-Hedge) eingebundenen Zins-Währungsswaps ausgewiesen.<br />
Hiervon entfallen T€ 1.562 (Vj. T€ 0) auf die Fremdwährungsbewertung und T€ 348 (Vj. T€ 0) auf die<br />
realisierten Kursgewinne. Diese Reklassifizierung kompensiert die Währungseffekte aus dem abgesicherten<br />
Darlehen.<br />
(8) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />
Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.<br />
Die deutschen Gesellschaften des HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> <strong>Konzern</strong>s unterliegen – wie im Vorjahr – einer<br />
durchschnittlichen Gewerbeertragsteuer von ca. 14 % des Gewerbeertrags. Der Körperschaftsteuersatz für<br />
Gewinne beträgt unverändert 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag.<br />
Alle inländischen latenten Steuerpositionen werden unverändert mit einem durchschnittlichen Steuersatz<br />
von 30 % bewertet. Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern<br />
gültigen Gesetzen und Verordnungen. Die angewandten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften<br />
variieren von 16 % bis 33 % (Vj. 16% bis 31%).<br />
Der tatsächliche Ertragsteueraufwand von T€ 30.195 (Vj. T€ 37.275) ist um T€ 2.092 (Vj. T€ 2.288) niedriger<br />
als der erwartete Steueraufwand von T€ 32.287 (Vj. T€ 39.563), der sich bei Anwendung des durchschnittlichen<br />
Steuersatzes der HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> in Höhe von 30 % (Vj. 30 %) auf das Vorsteuerergebnis des <strong>Konzern</strong>s<br />
in Höhe von T€ 107.622 (Vj. T€ 131.877) ergeben würde.<br />
Für bisher nicht genutzte Verlustvorträge in Höhe von T€ 40.270 (Vj. T€ 26.342) werden aktive latente Steuern<br />
angesetzt. Die HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> geht davon aus, dass die teilweise aus Anlaufverlusten in einzelnen<br />
Ländern entstandenen steuerlichen Verlustvorträge vollständig durch zukünftige Gewinne genutzt werden<br />
können.<br />
Auf Verlustvorträge in Höhe von T€ 6.607 (Vj. T€ 9.360) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da<br />
von einer zukünftigen Realisierung nicht ausgegangen wird. Davon verfallen Verlustvorträge in Höhe T€ 3.481<br />
innerhalb von 7 Jahren seit Entstehung. Im Vorjahreswert sind Verlustvorträge enthalten, deren Nutzung in<br />
Höhe von T€ 1.663 auf 5 Jahre und in Höhe von T€ 4.808 auf 7 Jahre begrenzt ist. Alle übrigen Verlustvorträge,<br />
für die keine latenten Steuern angesetzt wurden, sind zeitlich unbegrenzt nutzbar.<br />
Im Geschäftsjahr 2012/2013 wurden keine aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge, deren Nutzung bisher<br />
nicht als wahrscheinlich angesehen wurde, angesetzt (Vj. T€ 163). Erstmals wurden latente Steuern auf neu<br />
entstandende Verlustvorträge in Höhe von T€ 1.711 aktiviert, die aus der Umwandlung bisher nicht abzugsfähiger<br />
Zinsaufwendungen entstanden sind. Außerdem wurden im Geschäftsjahr 2012/2013 keine aktive<br />
latente Steuern für Verlustvorträge, deren Nutzung nicht mehr als wahrscheinlich angesehen wird, ausgebucht<br />
(Vj. T€ 1.012). Im Vorjahr waren der Ertrag aus dem erstmaligen Ansatz sowie der Aufwand aus der<br />
Ausbuchung dieser latenten Steuern im latenten Steuerertrag enthalten.