Hornbach Holding AG Konzern
Geschäftsbericht 2012/2013 - Hornbach Holding AG
Geschäftsbericht 2012/2013 - Hornbach Holding AG
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KONZERNL<strong>AG</strong>EBERICHT Sonstige Angaben 75<br />
nahmen ständig verbessert. Leistungsbasierte Prämienmodelle<br />
unterstützen dabei die Erreichung dieses Zieles.<br />
Allerdings ist HORNBACH bei der Rekrutierung und Mitarbeiterbindung<br />
von hochqualifiziertem Fach- und Führungspersonal<br />
von vielfältigen externen Faktoren wie z. B. der allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt- und Branchenentwicklung abhängig und unterliegt<br />
ebenfalls den jeweiligen länderspezifischen Effekten des<br />
demografischen Wandels.<br />
Gesamtbeurteilung der Risikosituation<br />
Im Geschäftsjahr 2012/2013 bestanden für den HORNBACH<br />
HOLDING <strong>AG</strong> <strong>Konzern</strong> keine bestandsgefährdenden Risiken.<br />
Auch für die Zukunft sind aus heutiger Sicht keine Risiken zu<br />
erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden<br />
oder die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage nachhaltig<br />
beeinträchtigen könnten.<br />
Sonstige Angaben<br />
Vergütungsbericht<br />
Der Vergütungsbericht stellt die Grundzüge und die Struktur<br />
der Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats dar. Er<br />
ist Bestandteil des <strong>Konzern</strong>lageberichts und wird innerhalb<br />
des Abschnitts Corporate Governance ab Seite 21 des Geschäftsberichts<br />
dargestellt.<br />
Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht<br />
Nach § 315 Abs. 4 HGB sind im <strong>Konzern</strong>lagebericht bestimmte<br />
Angaben zu machen, falls eine Aktiengesellschaft einen<br />
organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs-<br />
und Übernahmegesetzes (WpÜG) durch von ihr<br />
ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nimmt.<br />
Dies ist bei der HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> jedoch nicht der Fall,<br />
da lediglich stimmrechtslose Vorzugsaktien börsennotiert sind.<br />
Abhängigkeitsbericht<br />
Für das Geschäftsjahr 2012/2013 wurde nach § 312 AktG ein<br />
Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />
erstellt. Zu den berichtspflichtigen Vorgängen wird darin<br />
erklärt: „Unsere Gesellschaft hat bei allen hier berichtspflichtigen<br />
Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen nach<br />
den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in<br />
dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem<br />
Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten<br />
und ist dadurch nicht benachteiligt worden. Berichtspflichtige<br />
Maßnahmen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.“<br />
Nachtragsbericht<br />
Nach dem Bilanzstichtag 28. Februar 2013 sind bis zum Zeitpunkt<br />
der Aufstellung dieses Geschäftsberichts keine Ereignisse<br />
eingetreten, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanzund<br />
Vermögenslage der HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> sowie des<br />
HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> <strong>Konzern</strong>s von wesentlicher Bedeutung<br />
wären.