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Hornbach Holding AG Konzern

Geschäftsbericht 2012/2013 - Hornbach Holding AG

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KONZERNL<strong>AG</strong>EBERICHT Sonstige Angaben 75<br />

nahmen ständig verbessert. Leistungsbasierte Prämienmodelle<br />

unterstützen dabei die Erreichung dieses Zieles.<br />

Allerdings ist HORNBACH bei der Rekrutierung und Mitarbeiterbindung<br />

von hochqualifiziertem Fach- und Führungspersonal<br />

von vielfältigen externen Faktoren wie z. B. der allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt- und Branchenentwicklung abhängig und unterliegt<br />

ebenfalls den jeweiligen länderspezifischen Effekten des<br />

demografischen Wandels.<br />

Gesamtbeurteilung der Risikosituation<br />

Im Geschäftsjahr 2012/2013 bestanden für den HORNBACH<br />

HOLDING <strong>AG</strong> <strong>Konzern</strong> keine bestandsgefährdenden Risiken.<br />

Auch für die Zukunft sind aus heutiger Sicht keine Risiken zu<br />

erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden<br />

oder die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage nachhaltig<br />

beeinträchtigen könnten.<br />

Sonstige Angaben<br />

Vergütungsbericht<br />

Der Vergütungsbericht stellt die Grundzüge und die Struktur<br />

der Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats dar. Er<br />

ist Bestandteil des <strong>Konzern</strong>lageberichts und wird innerhalb<br />

des Abschnitts Corporate Governance ab Seite 21 des Geschäftsberichts<br />

dargestellt.<br />

Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht<br />

Nach § 315 Abs. 4 HGB sind im <strong>Konzern</strong>lagebericht bestimmte<br />

Angaben zu machen, falls eine Aktiengesellschaft einen<br />

organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs-<br />

und Übernahmegesetzes (WpÜG) durch von ihr<br />

ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nimmt.<br />

Dies ist bei der HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> jedoch nicht der Fall,<br />

da lediglich stimmrechtslose Vorzugsaktien börsennotiert sind.<br />

Abhängigkeitsbericht<br />

Für das Geschäftsjahr 2012/2013 wurde nach § 312 AktG ein<br />

Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />

erstellt. Zu den berichtspflichtigen Vorgängen wird darin<br />

erklärt: „Unsere Gesellschaft hat bei allen hier berichtspflichtigen<br />

Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen nach<br />

den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in<br />

dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem<br />

Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten<br />

und ist dadurch nicht benachteiligt worden. Berichtspflichtige<br />

Maßnahmen haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.“<br />

Nachtragsbericht<br />

Nach dem Bilanzstichtag 28. Februar 2013 sind bis zum Zeitpunkt<br />

der Aufstellung dieses Geschäftsberichts keine Ereignisse<br />

eingetreten, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanzund<br />

Vermögenslage der HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> sowie des<br />

HORNBACH HOLDING <strong>AG</strong> <strong>Konzern</strong>s von wesentlicher Bedeutung<br />

wären.

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