Modellprojekt ESCAPE - Familie - Freistaat Sachsen
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EVALUATIONSBERICHT<br />
34<br />
Staatsanwaltschaft<br />
Polizei<br />
ASD<br />
zuständige<br />
Mitarbeiterin<br />
Ersttäter Mehrfachtäter<br />
i. d.R. keine Reaktion<br />
Betroffenenmitteilung<br />
Meldung<br />
Beratungsgespräch<br />
Klärung Hilfebedarf<br />
Vermittlung in Angebote<br />
Erzieh-berat., <strong>ESCAPE</strong><br />
öffentlich beteiligte Personen<br />
und Institutionen<br />
massive Delikte<br />
Schreiben an die Eltern<br />
(Beratungsangebot)<br />
Abbildung 5.6. Verfahrensweg mit delinquenten Kindern beim ASD.<br />
keine Reaktion<br />
der Eltern<br />
Einzelfallprüfung<br />
Gehstrukturen<br />
Die Allgemeinen Sozialen Dienste erfahren von Deliktmeldungen durch Mitteilungen der Polizei<br />
und/oder der Staatsanwaltschaft. Diese Mitteilungsschreiben sind jedoch nicht einheitlich formuliert.<br />
So werden oft keine oder kaum ausreichende Angaben zum Delikt des Kindes gemacht.<br />
Das gleiche Problem eröffnet sich bei den Einstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft, woraus<br />
oftmals nicht hervorgeht, ob das Kind an einer Straftat beteiligt war oder nicht. Der ASD-<br />
Mitarbeiter kann in solchen Fällen nicht erkennen, ob sich hinter so einer Meldung ein dringender<br />
Hilfebedarf verbirgt, bei dem die Jugendhilfe zum Handeln aufgefordert ist.<br />
Aus den Ergebnissen geht hervor, dass die Meldungen der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft oft<br />
mit einer großen Zeitverzögerung den ASD erreichen. Das hat wiederum zur Folge, dass Kinder<br />
sich teilweise gar nicht mehr an das begangene Delikt erinnern können und dementsprechend<br />
auch schlechter für ein Hilfeangebot zu motivieren sind. Erfahrungsgemäß ist die Bereitschaft<br />
zur Annahme einer Hilfe als auch die Veränderungsbereitschaft unmittelbar nach der Tat am<br />
größten.<br />
Diese Erfahrungen in den Modellstandorten haben gezeigt, dass die Zielgruppe besser erreicht<br />
wird, wenn die Polizei dem ASD in jedem Fall mitteilt, wenn ein Kind straftatverdächtig in Erscheinung<br />
getreten ist. Die Meldungen sollten möglichst zeitnah und mit genauen Angaben über<br />
das Delikt dem ASD übermittelt werden, damit der ASD umgehend an die Eltern herantreten<br />
kann. Diese Verfahrensweise ist zwar mit einem Mehraufwand für die ASD-Mitarbeiter verbunden,<br />
hat aber den Vorteil, dass der ASD hartnäckiger an problematisch erscheinenden <strong>Familie</strong>n<br />
„dranbleiben“ kann, indem sofort telefonisch oder schriftlich mit den <strong>Familie</strong>n Kontakt<br />
aufgenommen werden kann, wenn es notwendig erscheint.<br />
Wenn der ASD von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Deliktmeldungen bekommt, die einen<br />
Hilfebedarf signalisieren, wird den Eltern ein Anschreiben geschickt, indem die sie zu einem Beratungsgespräch<br />
eingeladen und über das <strong>Modellprojekt</strong> <strong>ESCAPE</strong> informiert werden.<br />
Bezüglich der Anschreiben des ASD der einzelnen Modellstandorte lassen sich Unterschiede<br />
erkennen, die ausschlaggebend für die Reaktionen der Eltern sind. Allgemein beruht die Erreichbarkeit<br />
von Eltern mit delinquenten Kindern auf der Basis von Freiwilligkeit. Gerade bei einer<br />
Zielgruppe, die zum Teil schwer erreicht wird, ist ein unverbindliches Aufzeigen von Hilfe-