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C Sozialprofile ver- und überschuldeter junger Erwachsener

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GLOSSAR<br />

Glossar<br />

Armut<br />

Nach dem 2. Armutsbericht der B<strong>und</strong>esregierung sind diejenigen Personen arm, „deren bedarfsgewichtete<br />

Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60 % des Mittelwerts (Median) aller Haushalte<br />

beträgt. Das Nettoäquivalenzeinkommen wird errechnet als gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen,<br />

abgeleitet über die neue OECD-Skala. In Deutschland beträgt die auf Basis der Einkommens- <strong>und</strong><br />

Verbrauchsstichprobe mit 60.000 Haushalten (2003) des Statistischen B<strong>und</strong>esamtes errechnete<br />

Armutsgrenze ca. 938 Euro. Ein weiteres Diagnosekonzept basiert nicht auf einer Liquiditätsbetrachtungen,<br />

sondern auf Verwirklichungschancen. Armut ist dann mit einem Mangel an Verwirklichungschancen<br />

<strong>ver</strong>b<strong>und</strong>en, hingegen Reichtum mit einem sehr hohen Maß an Verwirklichungschancen.<br />

Äquivalenzeinkommen<br />

Daten zur Einkommens<strong>ver</strong>teilung werden meist auf Haushaltsebene erhoben. Um den unterschiedlichen<br />

Haushaltseinkommen gerecht zu werden, wird das Äquivalenzeinkommen bestimmt. Es ist ein<br />

aus dem Haushaltseinkommen ermitteltes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen der Haushaltsmitglieder<br />

in Abhängigkeit vom Alter <strong>und</strong> deren Stellung zum Haushaltsvorstand. Berücksichtigt<br />

wird, dass größere Haushalte durch gemeinsames Wirtschaften auch größere Vorteile erzielen als<br />

kleinere Haushalte.<br />

Existenzminimum<br />

Die b<strong>und</strong>eseinheitliche Pfändungstabelle stellt ein Existenzminimum von Schuldnerinnen/Schuldner<br />

sicher <strong>und</strong> soll zugleich deren Arbeitsmotivation aufrecht erhalten. Die nach Pfändungsfreigrenzen<br />

berechneten Untergrenzen sind in Regel höher als die nach den Richtlinien des B<strong>und</strong>essozialhilfegesetzes<br />

(Lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt) definierten Sätze. Die Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

für einen Haushalt errechnet sich aus den haushaltsspezifischen Regelsätzen einschließlich einmaliger<br />

Leistungen <strong>und</strong> Warmmiete (ohne Strom). Mit dem Existenzminimum ist auch die Frage nach<br />

dem Armutsbegriff <strong>ver</strong>b<strong>und</strong>en. Das DIW z. B. sieht als Armutsgrenze ein Einkommen von 50% des<br />

b<strong>und</strong>esweiten Durchschnittseinkommens.<br />

Haushaltsnettoeinkommen<br />

Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe der Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder. Das<br />

Nettoeinkommen setzt sich aus unselbständiger <strong>und</strong> selbständiger Erwerbstätigkeit inkl. den öffentlichen<br />

<strong>und</strong> privaten Transferleistungen (siehe Transferleistungen) zusammen.<br />

Konsumentenkredit<br />

Sammelbegriff für private Raten- <strong>und</strong> Dispositionskredite.<br />

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