12.03.2013 Aufrufe

"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...

"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...

"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

DOKUMENT 5<br />

Aus <strong>der</strong> Begründung <strong>für</strong> die Verurteilung von Albert F.<br />

durch das Amtsgericht Potsdam am 30. Oktober 1941: 12<br />

Am 30. 1. 1941 schickte <strong>der</strong> <strong>Angeklagte</strong> einen Brief an seinen internierten<br />

Bru<strong>der</strong> nicht unmittelbar, son<strong>der</strong>n legte diesen Brief in<br />

eine Sendung an das Komitee zur Hilfele<strong>ist</strong>ung <strong>für</strong> die kriegsbetroffene<br />

jüdische Bevölkerung in Genf mit <strong>der</strong> Bitte um Weiterbeför<strong>der</strong>ung<br />

an den Bru<strong>der</strong> ein. Diese mittelbare Aufgabe von Nachrichtenbeför<strong>der</strong>ung<br />

in das feindliche Ausland war ohne Genehmigung<br />

des Oberkommandos <strong>der</strong> Wehrmacht unzulässig. Er hat daher<br />

gegen § 2 <strong>der</strong> Ver.Ordn. über den Nachrichtenverkehr vom<br />

2. 4. 40 verstoßen. Da es sich lediglich um einen Familienbrief unbedenklichen<br />

Inhalts handelte, liegt, wie auch die Abwehrstelle anerkannt,<br />

ein leichter Fall im Sinne des § 4 <strong>der</strong> Verordnung vor.<br />

Es erschien daher eine Geldstrafe von 50 RM als ausreichende<br />

Sühne.<br />

Lebenszeichen an die Eltern nach Gurs<br />

Die Fälle Hanna F., Käthe G.<br />

Steckelsdorf, Potsdam, Rathenow 1941<br />

Im Sommer des Jahres 1941 erhob <strong>der</strong> Oberstaatsanwalt beim<br />

Landgericht Potsdam Anklage gegen zwei junge Frauen wegen unmittelbarer<br />

und mittelbarer Nachrichtenaufnahme in das feindliche<br />

Ausland. Die beiden hatten ihren Eltern nach Camp de Gurs geschrieben.<br />

Es waren Briefe, die über das Wohlergehen <strong>der</strong> beiden<br />

berichteten. Die Nachrichten erreichten ihre Empfänger nie. Hanna<br />

F. war am 4. Januar 1921 in Spangenberg bei Kassel geboren worden,<br />

Käthe G. am 11. August 1921 in Würzburg. Sie lebten auf dem<br />

Gut Steckelsdorf in <strong>der</strong> Nähe von Rathenow, das seit etwa 1934 junge<br />

Juden auf die Auswan<strong>der</strong>ung nach Palästina vorbereitete. 13<br />

Während Hanna ihre Karte im März 1941 direkt nach Gurs /DO-<br />

KUMENT 1/, als Interniertenpost gekennzeichnet, sandte, was nach<br />

<strong>der</strong> Verordnung des Postmin<strong>ist</strong>eriums seit Januar 1941 untersagt<br />

war, bediente sich Käthe <strong>der</strong> Hilfe <strong>der</strong> Israelitischen Fürsorge in Ba-<br />

116

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!