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"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...

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Mit dem Gesetz zur Behebung <strong>der</strong> Not von Volk und Reich, das<br />

mit dem Tag seiner Verkündung, dem 24. März 1933, in Kraft trat,<br />

ging die legislative Gewalt im wesentlichen auf die Exekutive über.<br />

Vier Monate später erklärte das Gesetz gegen die Neubildung von<br />

Parteien die NSDAP zur einzigen Partei in Deutschland. Alle an<strong>der</strong>en,<br />

bis dahin noch legal agierenden politischen Kräfte schlossen die<br />

Nationalsozial<strong>ist</strong>en aus dem Prozeß <strong>der</strong> politischen Willensgebung<br />

aus. Ihre Parteien wurden entwe<strong>der</strong> verboten o<strong>der</strong> zur „freiwilligen“<br />

Selbstauflösung gezwungen. 6 Der Reichsrat, als Vertretung <strong>der</strong><br />

deutschen Län<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Gesetzgebung und Verwaltung des deutschen<br />

Reiches, wurde am 14. Februar 1934 aufgelöst. 7 Nach dem<br />

Tode des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg gingen dessen Befugnisse<br />

auf Adolf Hitler über. Somit konzentrierte sich die gesamte<br />

Macht in <strong>der</strong> Person des „Führers und Reichskanzlers“ Adolf Hitler.<br />

Als Leitlinien des nationalsozial<strong>ist</strong>ischen Rechtssystems, die mehr<br />

o<strong>der</strong> min<strong>der</strong> alle Rechtsgebiete durchzogen, wirkten das Führerprinzip,<br />

das Son<strong>der</strong>recht (Rassenrecht) als Instrument <strong>für</strong> die geplanten<br />

Diskriminierungen und die Einheitspartei. 8 Das Gesetz zur<br />

Sicherung <strong>der</strong> Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933<br />

sanktionierte das weltanschauliche Monopol <strong>der</strong> NSDAP. 9<br />

Den zentralen Angriffspunkt <strong>der</strong> Nationalsozial<strong>ist</strong>en am bisherigen<br />

Rechtssystems stellte dessen liberaler, individualrechtlicher Charakter<br />

dar. Die bürgerliche Gesetzgebung und die Verfassung <strong>der</strong> Weimarer<br />

Republik hatten die Gleichheit aller deutschen Staatsbürger<br />

unabhängig von ihremGeschlecht, ihrer Religion o<strong>der</strong> Rasse vor dem<br />

Gesetz postuliert. Allen Staatsbürgern oblagen in <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

die gleichen Rechte und Pflichten. 10 An die Stelle dessen setzten die<br />

Nationalsozial<strong>ist</strong>en die völkische Gleichheit. Das „Rassenrecht“ als<br />

Son<strong>der</strong>recht war bereits das beherrschende Thema des ersten Deutschen<br />

Jur<strong>ist</strong>entages, <strong>der</strong> nach <strong>der</strong> nationalsozial<strong>ist</strong>ischen Machtergreifung<br />

im September 1933 in Leipzig stattfand.<br />

Im Kontext <strong>der</strong> Diskussion um die Revision des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

(BGB) vermerkte <strong>der</strong> Senatspräsident des Preußischen<br />

Oberverwaltungsgerichts Karl Larenz 11 1934: „Nicht als Individuum,<br />

als Mensch schlechthin o<strong>der</strong> als Träger einer abstrakt-allgemeinen<br />

Vernunft habe ich Rechte und Pflichten und die Möglichkeit,<br />

Rechtsverhältnisse zu gestalten, son<strong>der</strong>n als Glied einer sich im<br />

Recht ihre Lebensform gebende Gemeinschaft, <strong>der</strong> Volksgemeinschaft.<br />

Nur als in Gemeinschaft lebendes Wesen, als Volksgenosse,<br />

<strong>ist</strong> <strong>der</strong> Einzelne eine konkrete Persönlichkeit. Nur als Glied <strong>der</strong> Volks-<br />

10

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