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"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...

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DOKUMENT 4<br />

Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt gegen Clara H.<br />

vom 20. Januar 1934: 42<br />

Im Namen des Reiches!<br />

In <strong>der</strong> Disziplinarsache gegen den Postass<strong>ist</strong>enten i. R. (weiblich)<br />

Clara H. aus Schönlanke … hat die Reichsdisziplinarkammer in<br />

Frankfurt (O<strong>der</strong>) in <strong>der</strong> Sitzung vom 20. Januar 1934 … <strong>für</strong> Recht<br />

erkannt:<br />

Die Angeschuldigte <strong>ist</strong> des Dienstvergehens schuldig. Ihr wird <strong>der</strong><br />

Anspruch auf Amtsbezeichnung und Ruhegeld aberkannt, doch<br />

werden ihr drei Viertel des gesetzlichen Ruhegeldes auf Lebenszeit<br />

belassen. Die Angeschuldigte hat auch die baren Auslagen des Verfahrens<br />

zu erstatten.<br />

Gründe<br />

… Die dienstlichen Le<strong>ist</strong>ungen <strong>der</strong> Angeschuldigten waren in allen<br />

Stellen mangelhaft; sie hat auch in <strong>der</strong> mündlichen Verhandlung<br />

zugegeben, daß ihr öfter Fehler unterlaufen sind. 43 Da die Angeschuldigte<br />

nicht als volle<strong>ist</strong>ungsfähig angesehen werden konnte,<br />

kam im Juli 1933 ihre Zuruhesetzung auf Grund des § 6 des Gesetzes<br />

zur Wie<strong>der</strong>herstellung des Berufsbeamtentums vom<br />

7. 4. 1933 in Frage. Von einer sofortigen Zurruhesetzung wurde jedoch<br />

zunächst abgesehen, weil nach neueren Richtlinien des<br />

Reichspostmin<strong>ist</strong>eriums Beamte nur insoweit in den Ruhestand zu<br />

versetzen waren, als <strong>für</strong> sie ein Ersatz unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar<br />

nicht erfor<strong>der</strong>lich war, was im vorliegenden Fall nicht zutraf.<br />

Im September 1933 mußte jedoch von neuem das Zurruhesetzungsverfahren<br />

eingeleitet werden, jetzt auch wegen unsittlichen<br />

und unwürdigen Verhaltens <strong>der</strong> Angeschuldigten, das zu einer aufsehenerregenden<br />

öffentlichen Kundgebung in Schönlanke am<br />

9. 9. 33 geführt hatte … Es war <strong>der</strong> Bevölkerung in Schönlanke<br />

nicht unbekannt geblieben, daß die Angeschuldigte seit längerer<br />

Zeit mit dem geschiedenen jüdischen Kaufmann St. verkehrte … Sie<br />

hat sich durch ihr unmoralisches Verhalten einer Verletzung ihrer<br />

Amtspflicht als Reichsbeamter schuldig gemacht und <strong>der</strong> Achtung,<br />

die ihr Beruf erfor<strong>der</strong>t, unwürdig gezeigt. Als Frau mußte sie ganz<br />

beson<strong>der</strong>en Wert darauf legen, daß ihr sittliches Verhalten nicht in<br />

Zweifel gezogen werden konnte, und daß <strong>der</strong> gute Ruf als Beam-<br />

37

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