"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...
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androhte; das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und <strong>der</strong><br />
deutschen Ehre, welches die Eheschließung zwischen Juden und sogenannten<br />
Deutschblütigen und ihnen Artverwandten verbot und<br />
den außerehlichen Beischlaf zwischen beiden unter Strafe stellte.<br />
Verstöße gegen dieses Gesetz bildeten einen Schwerpunkt <strong>der</strong> justiziellen<br />
Verfolgungen, in <strong>der</strong>en Zentrum neben den sogenannten<br />
Rassenschandevergehen Verstöße gegen jene Gesetze standen, die<br />
im Frühjahr und Sommer des Jahres 1938 erlassen wurden; so die<br />
Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom<br />
26. April, die Dritte Bekanntmachung über den Kennkartenzwang<br />
vom 23. Juli und die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes<br />
über die Än<strong>der</strong>ung von Familiennamen und Vornamen vom<br />
17. August 1938; Gesetze, die vor allem auf die vollständige Erfassung<br />
von Menschen und Vermögenswerten zielten.<br />
Die Justiz wurde zu einem Instrument <strong>der</strong> Durchsetzung <strong>der</strong> antisemitischen<br />
Gesetze. Die nach 1945 gebrauchte Rechtfertigung<br />
von Jur<strong>ist</strong>en, sie hätten sich bemüht, die <strong>Angeklagte</strong>n fair zu behandeln<br />
und sie durch die Verurteilung zu Strafen in den Vollzugsanstalten<br />
<strong>der</strong> Reichsjustiz vor den Deportationen zu bewahren,<br />
greift nicht. Die Forschungen offenbaren ein an<strong>der</strong>es Bild. Ab 1942<br />
ließ die Gestapo jüdische Insassen <strong>der</strong> Strafvollzugsanstalten relativ<br />
systematisch in die Vernichtungslager deportieren. Die Justizbehörden<br />
brachten diesem Vorgehen keinen Wi<strong>der</strong>stand entgegen. Am<br />
14. Dezember 1942 und am 4. Januar 1943 wurden beispielsweise<br />
aus dem Zuchthaus Luckau jüdische Häftlinge, die dort vor allem<br />
wegen des Vergehens gegen das sogenannte Blutschutzgesetz inhaftiert<br />
waren, nach Auschwitz deportiert. 30<br />
Ihren Höhepunkt fand das Zusammenwirken von Justiz, Reichssicherheitshauptamt<br />
(RSHA) und Gestapo in einem Komplex von<br />
Verordnungen aus den Jahren 1941 und 1943, nachdem die Entscheidung<br />
gefallen war, die Juden physisch zu vernichten. Am<br />
20. Januar 1941 erließ <strong>der</strong> Reichsmin<strong>ist</strong>er <strong>für</strong> Justiz eine allgemeine<br />
Verfügung, daß die Vollzugsanstalten jüdische Strafgefangene sechs<br />
Wochen vor Haftentlassung <strong>der</strong> Gestapo zu melden haben, damit<br />
diese die Möglichkeit habe, die Betroffenen abzuholen. Es handelte<br />
sich hierbei um keine geheime Weisung. Die „Deutsche Justiz“<br />
veröffentlichte diese Verfügung. 31 Zwei Jahre später, am 11. März<br />
1943, bestimmte das Reichssicherheitshauptamt, daß Juden nach<br />
Verbüßung einer Haftstrafe <strong>für</strong> ihre weitere Lebenszeit in die Lager<br />
Auschwitz o<strong>der</strong> Lublin(Majdanek) zu überführen seien. 32 Am<br />
21. März 1943 übermittelte <strong>der</strong> Reichsmin<strong>ist</strong>er <strong>für</strong> Justiz diese An-<br />
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