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"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...

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Staatsanwaltschaft in Potsdam mit, daß sie die Anfechtung <strong>der</strong> Vaterschaft<br />

als ein „ausgesprochen jüdisches Schwindelmanöver“ 72<br />

betrachte.<br />

Auf energische Nachfrage <strong>der</strong> Potsdamer Staatsanwaltschaft<br />

beim Reichssippenamt in Berlin schrieb diese Behörde nach Potsdam,<br />

daß das Reichssippenamt nicht zuständig sei, „wenn die<br />

Klärung <strong>der</strong> Abstammung auf dem Rechtswege möglich sei“ 72 und<br />

übersandte <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft allgemeine Verfahrensregeln <strong>für</strong><br />

solche Fälle. Abschließend wurde gefor<strong>der</strong>t, daß „bei <strong>der</strong> Bewertung<br />

<strong>der</strong> erbbiologischen Gutachten im Rahmen <strong>der</strong> Beweisführung<br />

(…) künftig ein strengerer Maßstab angelegt werden (soll) als bisher.<br />

Die Gutachten sollen nur dann <strong>für</strong> eine Wi<strong>der</strong>legung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

jüdischen Abstammung ausreichen, wenn sie sich mit<br />

genügen<strong>der</strong> Sicherheit o<strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit <strong>für</strong> die behauptete<br />

an<strong>der</strong>weitige Abstammung aussprechen.“ 73<br />

Ein Revisionsverfahren fand aber nicht statt. Die Beteiligten standen<br />

<strong>der</strong> Staatsanwaltschaft nicht mehr zur Vernehmung zur Verfügung.<br />

Auf Anfragen <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft Potsdam vom 5. Januar und<br />

13. Februar 1945 teilte <strong>der</strong> Befehlshaber <strong>der</strong> Sicherheitspolizei und<br />

des SD, Zentralamt <strong>für</strong> die Regelung <strong>der</strong> Judenfrage in Böhmen und<br />

Mähren im Februar mit, daß sich Eva und Johanna K. seit dem<br />

4. Oktober 1944 nicht mehr in Theresienstadt befinden und mit „einer<br />

Vernehmung <strong>der</strong> Jüdinnen K. nicht mehr gerechnet werden<br />

(kann).“ 75 /DOKUMENT 9/<br />

Auch Hans-Günther Kr. war <strong>für</strong> die Staatsanwaltschaft nicht verfügbar.<br />

Sein Anwalt konnte <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft nur eine Feldpostadresse<br />

übermitteln.<br />

Nach dem Krieg kehrte Kr.nach Potsdam zurück und wurde Eigentümer<br />

des Hauses Neue Königsstraße 97 (heute: Berliner Straße 122).<br />

Eva und Johanna K. starben in Auschwitz.<br />

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