"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...
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Staatsanwaltschaft in Potsdam mit, daß sie die Anfechtung <strong>der</strong> Vaterschaft<br />
als ein „ausgesprochen jüdisches Schwindelmanöver“ 72<br />
betrachte.<br />
Auf energische Nachfrage <strong>der</strong> Potsdamer Staatsanwaltschaft<br />
beim Reichssippenamt in Berlin schrieb diese Behörde nach Potsdam,<br />
daß das Reichssippenamt nicht zuständig sei, „wenn die<br />
Klärung <strong>der</strong> Abstammung auf dem Rechtswege möglich sei“ 72 und<br />
übersandte <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft allgemeine Verfahrensregeln <strong>für</strong><br />
solche Fälle. Abschließend wurde gefor<strong>der</strong>t, daß „bei <strong>der</strong> Bewertung<br />
<strong>der</strong> erbbiologischen Gutachten im Rahmen <strong>der</strong> Beweisführung<br />
(…) künftig ein strengerer Maßstab angelegt werden (soll) als bisher.<br />
Die Gutachten sollen nur dann <strong>für</strong> eine Wi<strong>der</strong>legung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
jüdischen Abstammung ausreichen, wenn sie sich mit<br />
genügen<strong>der</strong> Sicherheit o<strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit <strong>für</strong> die behauptete<br />
an<strong>der</strong>weitige Abstammung aussprechen.“ 73<br />
Ein Revisionsverfahren fand aber nicht statt. Die Beteiligten standen<br />
<strong>der</strong> Staatsanwaltschaft nicht mehr zur Vernehmung zur Verfügung.<br />
Auf Anfragen <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft Potsdam vom 5. Januar und<br />
13. Februar 1945 teilte <strong>der</strong> Befehlshaber <strong>der</strong> Sicherheitspolizei und<br />
des SD, Zentralamt <strong>für</strong> die Regelung <strong>der</strong> Judenfrage in Böhmen und<br />
Mähren im Februar mit, daß sich Eva und Johanna K. seit dem<br />
4. Oktober 1944 nicht mehr in Theresienstadt befinden und mit „einer<br />
Vernehmung <strong>der</strong> Jüdinnen K. nicht mehr gerechnet werden<br />
(kann).“ 75 /DOKUMENT 9/<br />
Auch Hans-Günther Kr. war <strong>für</strong> die Staatsanwaltschaft nicht verfügbar.<br />
Sein Anwalt konnte <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft nur eine Feldpostadresse<br />
übermitteln.<br />
Nach dem Krieg kehrte Kr.nach Potsdam zurück und wurde Eigentümer<br />
des Hauses Neue Königsstraße 97 (heute: Berliner Straße 122).<br />
Eva und Johanna K. starben in Auschwitz.<br />
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