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"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...

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zeßordnung und minimierten die Chancen von <strong>Angeklagte</strong>n auf faire<br />

Behandlung vor Gericht. 21 Am 26. April des gleichen Jahres erhob<br />

sich Hitler zum obersten Gerichtsherrn.<br />

Die Durchsetzung einer nach rass<strong>ist</strong>ischen Grundsätzen strukturierten<br />

Gesellschaft begann mit <strong>der</strong> Unterminierung des öffentlichen<br />

Rechts. Nachdem bereits unmittelbar nach <strong>der</strong> Ernennung Hitlers<br />

zum Reichskanzler auf regionaler Ebene Maßnahmen getroffen<br />

wurden, die die jüdischen Bevölkerungsteile benachteiligten, 22 legte<br />

das Gesetz zur Wie<strong>der</strong>herstellung des Berufsbeamtentums vom<br />

7. April 1933 die Grundlage <strong>für</strong> die Vertreibung von Juden und Anhängern<br />

<strong>der</strong> republikanischen Parteien aus dem öffentlichen Dienst<br />

und <strong>für</strong> die Installierung eines willfährigen Beamtenapparates. 23 Am<br />

22. September 1933 erließ die Reichsregierung das Reichskulturkammergesetz.<br />

Die Mitgliedschaft in einer <strong>der</strong> Kammern war Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> die weitere Tätigkeit auf künstlerischem und journal<strong>ist</strong>ischem<br />

Gebiet. Juden durften nicht Mitglied einer <strong>der</strong> Einzelkammern<br />

werden. Die in den folgenden Monaten einsetzende Vertreibung<br />

traf vor allem Vertreter exponierter Berufsgruppen:<br />

Politiker, Akademiker, Künstler.<br />

Am 15. September 1935 wurde auf dem Nürnberger Parteitag <strong>der</strong><br />

NSDAP das sogenannte Reichsbürgergesetz verkündet. Dieses Gesetz<br />

spaltete die deutsche Bevölkerung in Staatsangehörige und<br />

Reichsbürger. Reichsbürger konnte nur werden, wer „deutschen<br />

o<strong>der</strong> artverwandten Blutes“ war und „durch sein Verhalten bewe<strong>ist</strong>,<br />

daß er gewillt und geeignet <strong>ist</strong>, in Treue dem Deutschen Volk und<br />

Reich zu dienen.“ 24 Nur <strong>der</strong> Reichsbürger verfügte nach Maßgabe<br />

des Gesetzes über die vollen politischen Rechte. Dieses Gesetz bereitete<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Emanzipationsphase des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts erkämpften<br />

und verfassungsmäßig sanktionierten rechtlichen Gleichstellung<br />

<strong>der</strong> Juden ein abruptes Ende.<br />

Mit dem Reichsbürgergesetz wurden zwei jur<strong>ist</strong>ische Personen geschaffen<br />

– <strong>der</strong> Reichsbürger und <strong>der</strong> Staatsbürger, letzterer nun per<br />

Gesetz als min<strong>der</strong>wertig eingestuft. Die Ausschließung aus <strong>der</strong><br />

Reichsbürgerschaft basierte auf rass<strong>ist</strong>ischem Hintergrund und traf<br />

in Deutschland lebende Juden, Sinti und Roma. Das Auseinan<strong>der</strong>dividieren<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung untergrub zunehmend die friedenstiftende<br />

Funktion <strong>der</strong> Justiz. Vor allem aber wurde durch die schrittweise<br />

Ausgrenzung <strong>der</strong> Juden aus dem öffentlichen Leben ein Effekt <strong>der</strong><br />

Gewöhnung dahingehend erzielt, daß Juden nicht mehr zum Leben<br />

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