"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...
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DOKUMENT 6<br />
Aus <strong>der</strong> Ablehnung <strong>der</strong> Berufung<br />
durch das Landgericht Frankfurt/O<strong>der</strong> vom 2. Juli 1942: 24<br />
… Da dem <strong>Angeklagte</strong> seinerzeit durchaus bewußt gewesen <strong>ist</strong>, daß<br />
er in Guben geboren <strong>ist</strong>, und da <strong>der</strong> Wortlaut des § 2 Abs. 1 <strong>der</strong><br />
Verordnung vom 17. 8. 1938 einfach, klar und eindeutig und in <strong>der</strong><br />
Presse eingehend behandelt <strong>ist</strong>, klingt die Einlassung des <strong>Angeklagte</strong>n<br />
an sich schon wenig glaubhaft. Die wechselnde und in sich<br />
wi<strong>der</strong>spruchsvolle Einlassung des <strong>Angeklagte</strong>n begründet darüber<br />
hinaus die Annahme, daß <strong>der</strong> <strong>Angeklagte</strong> aus nicht geklärten Gründen<br />
die Anzeige beim Standesamt in Guben bewußt unterlassen<br />
hat. Bei dieser Sachlage <strong>ist</strong> den Strafzumessungsgründen des angefochtenen<br />
Urteils beizutreten und die Berufung … zu verwerfen.<br />
Die Anzeige des Postbeamten<br />
Der Fall Martin L., Prenzlau 1941/1942<br />
Auf dem Postamt in Prenzlau saß ein Mann, <strong>der</strong> ein gesetzestreuer<br />
Beamter war. Als im Herbst 1941 <strong>der</strong> jüdische Bürger Martin L. auf<br />
dem Postamt mit einem Anliegen vorstellig wurde, machte ihm <strong>der</strong><br />
Schalterbeamte Vorhaltungen, warum er als Jude seine Kennkarte<br />
nicht unaufgefor<strong>der</strong>t vorzeige. L. entgegnete, daß er Halbjude und<br />
arisch verheiratet sei und deshalb keine Kennkarte und keinen Davidsstern<br />
brauche. Die Angestellten des Postamtes gaben sich mit<br />
dieser Antwort nicht zufrieden und for<strong>der</strong>ten in einem Schreiben an<br />
die Polizeibehörde in Prenzlau eine Klärung des Sachverhaltes.<br />
/DOKUMENT 1/<br />
Einen Tag später erstattete <strong>der</strong> Bürgerme<strong>ist</strong>er von Prenzlau ebenfalls<br />
Anzeige gegen Martin L., da er in einem Schreiben an den Bürgerme<strong>ist</strong>er<br />
den zusätzlichen Namen „Israel“ nicht führte. In <strong>der</strong> daraufhin<br />
erfolgenden Vernehmung gab L. an, daß ihm nicht bekannt<br />
war, daß er die Kennkarte unaufgefor<strong>der</strong>t vorzeigen mußte. Er sei<br />
auch nicht danach gefragt worden. Bezüglich des zusätzlichen Vornamens<br />
ging er davon aus, daß er mit diesem nur amtliche Dokumente,<br />
nicht aber private Anfragen unterzeichnen müsse. Seine<br />
Unkenntnis in diesen Fragen begründete er damit, daß er 1930 aus<br />
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