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"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...

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ter nicht untergraben wurde. Die Angeschuldigte hat zwar in Übereinstimmung<br />

mit einer Erklärung des St. in <strong>der</strong> mündlichen Verhandlung<br />

betont, daß eine Heirat beabsichtigt war, daß sie aber<br />

hinausgeschoben werden mußte, weil noch Ersparnisse zu den nötigen<br />

Anschaffungen gemacht werden sollten… Die Disziplinarkammer<br />

kann jedenfalls nach dem Ergebnis <strong>der</strong> mündlichen Verhandlung<br />

nicht glauben, daß eine Heirat schon in <strong>der</strong> ersten Zeit des Verkehrs<br />

ernstlich beabsichtigt war, son<strong>der</strong>n muß annehmen, daß <strong>der</strong><br />

geschlechtliche Umgang auch ohne Erwartung einer Heirat gepflogen<br />

worden <strong>ist</strong> … Ihr Verbleiben in einer Amtsstellung <strong>ist</strong> unmöglich,<br />

da zu dem Makel sittlich tadeln<strong>der</strong> Lebensführung als beson<strong>der</strong>s<br />

erschwerend <strong>der</strong> Umstand hinzukommt, daß sie trotz <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Auffassung seit dem 30. 1. 33 die Beziehung gerade zu<br />

einem jüdischen Manne in Gleichgültigkeit gegen die allgemeine<br />

Volksanschauung weiter fortgesetzt hat …<br />

Die Angeschuldigte, die inzwischen in den dauernden Ruhestand<br />

versetzt <strong>ist</strong>, kann nicht ebenso gestellt bleiben, wie ein in den<br />

Ruhestand versetzter Beamter, <strong>der</strong> sich vorwurfsfrei geführt hat.<br />

Der Angeschuldigten mußte die Führung <strong>der</strong> Amtsbezeichnung und<br />

<strong>der</strong> Anspruch auf das gesetzliche Ruhegeld aberkannt werden. Der<br />

Umstand, daß die Angeschuldigte bereits eine 21jährige Dienstzeit<br />

zurückgelegt und inzwischen das Verhältnis zu St. als aussichtslos<br />

geworden, gelöst hat, läßt dann eine gewisse mil<strong>der</strong>e Beurteilung<br />

zu. Der Angeschuldigten wird daher ein Teil des erdienten Ruhegeldes,<br />

und zwar zu drei Vierteln auf Lebenszeit zugebilligt …<br />

gez. S., Ste., Sa., L., B.<br />

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