"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...
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ter nicht untergraben wurde. Die Angeschuldigte hat zwar in Übereinstimmung<br />
mit einer Erklärung des St. in <strong>der</strong> mündlichen Verhandlung<br />
betont, daß eine Heirat beabsichtigt war, daß sie aber<br />
hinausgeschoben werden mußte, weil noch Ersparnisse zu den nötigen<br />
Anschaffungen gemacht werden sollten… Die Disziplinarkammer<br />
kann jedenfalls nach dem Ergebnis <strong>der</strong> mündlichen Verhandlung<br />
nicht glauben, daß eine Heirat schon in <strong>der</strong> ersten Zeit des Verkehrs<br />
ernstlich beabsichtigt war, son<strong>der</strong>n muß annehmen, daß <strong>der</strong><br />
geschlechtliche Umgang auch ohne Erwartung einer Heirat gepflogen<br />
worden <strong>ist</strong> … Ihr Verbleiben in einer Amtsstellung <strong>ist</strong> unmöglich,<br />
da zu dem Makel sittlich tadeln<strong>der</strong> Lebensführung als beson<strong>der</strong>s<br />
erschwerend <strong>der</strong> Umstand hinzukommt, daß sie trotz <strong>der</strong> allgemeinen<br />
Auffassung seit dem 30. 1. 33 die Beziehung gerade zu<br />
einem jüdischen Manne in Gleichgültigkeit gegen die allgemeine<br />
Volksanschauung weiter fortgesetzt hat …<br />
Die Angeschuldigte, die inzwischen in den dauernden Ruhestand<br />
versetzt <strong>ist</strong>, kann nicht ebenso gestellt bleiben, wie ein in den<br />
Ruhestand versetzter Beamter, <strong>der</strong> sich vorwurfsfrei geführt hat.<br />
Der Angeschuldigten mußte die Führung <strong>der</strong> Amtsbezeichnung und<br />
<strong>der</strong> Anspruch auf das gesetzliche Ruhegeld aberkannt werden. Der<br />
Umstand, daß die Angeschuldigte bereits eine 21jährige Dienstzeit<br />
zurückgelegt und inzwischen das Verhältnis zu St. als aussichtslos<br />
geworden, gelöst hat, läßt dann eine gewisse mil<strong>der</strong>e Beurteilung<br />
zu. Der Angeschuldigten wird daher ein Teil des erdienten Ruhegeldes,<br />
und zwar zu drei Vierteln auf Lebenszeit zugebilligt …<br />
gez. S., Ste., Sa., L., B.<br />
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