"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...
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DOKUMENT 1<br />
Die Veranlassung des Disziplinarverfahrens: 37<br />
Der Reichspostmin<strong>ist</strong>er<br />
an die Oberpostdirektion Frankfurt/O<strong>der</strong><br />
Berlin, den 30. September 1933<br />
Der Postass<strong>ist</strong>ent (weibl.) Clara H. in Schönlanke hat mit dem jüdischen<br />
Kaufmann St. wie<strong>der</strong>holt geschlechtlich verkehrt. Erschwerend<br />
fällt ins Gewicht, daß dieser Verkehr bei den Bewohnern<br />
von Schönlanke und Umgebung Anstoß erregt und Anlaß zu öffentlichen,<br />
die Beamtin im höchsten Maße beschämenden, Kundgebungen<br />
gegeben hat. Durch ihr Verhalten hat die Postass<strong>ist</strong>ent<br />
H. die ihr obliegenden Pflichten verletzt und sich <strong>der</strong> Achtung, die<br />
ihr Beruf erfor<strong>der</strong>t, unwürdig gezeigt. Gegen sie <strong>ist</strong> daher durch das<br />
Telegramm vom 29. September das hiermit bestätigt wird, das<br />
förmliche Disziplinarverfahren eingeleitet, auch <strong>ist</strong> sie des Dienstes<br />
vorläufig enthoben worden…<br />
Mit Rücksicht auf die beson<strong>der</strong>en Umstände des Falles hält es das<br />
RPM <strong>für</strong> geboten, daß die Voruntersuchung von einem bei <strong>der</strong> OPD<br />
tätigen Beamten <strong>der</strong> höheren Laufbahn geführt wird. Ein solcher<br />
Beamter <strong>ist</strong> namhaft zu machen.<br />
DOKUMENT 2<br />
Die Oberpostdirektion an den Beamten<br />
<strong>der</strong> Staatsanwaltschaft Frankfurt/O<strong>der</strong>, Herrn Oberpostrat F.<br />
12.12.1933: 38<br />
Der Herr Reichspostmin<strong>ist</strong>er hat nach <strong>der</strong> in beglaubigter Abschrift<br />
beiliegenden Verfügung vom 9. Dezember die Disziplinarsache <strong>der</strong><br />
PAss (w) Clara H. vom Postamt Schönlanke vor die Reichsdisziplinarkammer<br />
in Frankfurt/O<strong>der</strong> verwiesen. Sie werden beauftragt,<br />
sogleich die Anklage auf Dienstentlassung zu erheben. Der von Ihnen<br />
zu stellende Antrag <strong>ist</strong> e. F. gemäß § 75 Ziff. 2 RBG 39 zu än<strong>der</strong>n,<br />
da die H. mit Ablauf des 31. Dezember 1933 auf Grund des<br />
§ 6 BBG 40 in den Ruhestand versetzt worden <strong>ist</strong>.<br />
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