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"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...

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DOKUMENT 1<br />

Die Veranlassung des Disziplinarverfahrens: 37<br />

Der Reichspostmin<strong>ist</strong>er<br />

an die Oberpostdirektion Frankfurt/O<strong>der</strong><br />

Berlin, den 30. September 1933<br />

Der Postass<strong>ist</strong>ent (weibl.) Clara H. in Schönlanke hat mit dem jüdischen<br />

Kaufmann St. wie<strong>der</strong>holt geschlechtlich verkehrt. Erschwerend<br />

fällt ins Gewicht, daß dieser Verkehr bei den Bewohnern<br />

von Schönlanke und Umgebung Anstoß erregt und Anlaß zu öffentlichen,<br />

die Beamtin im höchsten Maße beschämenden, Kundgebungen<br />

gegeben hat. Durch ihr Verhalten hat die Postass<strong>ist</strong>ent<br />

H. die ihr obliegenden Pflichten verletzt und sich <strong>der</strong> Achtung, die<br />

ihr Beruf erfor<strong>der</strong>t, unwürdig gezeigt. Gegen sie <strong>ist</strong> daher durch das<br />

Telegramm vom 29. September das hiermit bestätigt wird, das<br />

förmliche Disziplinarverfahren eingeleitet, auch <strong>ist</strong> sie des Dienstes<br />

vorläufig enthoben worden…<br />

Mit Rücksicht auf die beson<strong>der</strong>en Umstände des Falles hält es das<br />

RPM <strong>für</strong> geboten, daß die Voruntersuchung von einem bei <strong>der</strong> OPD<br />

tätigen Beamten <strong>der</strong> höheren Laufbahn geführt wird. Ein solcher<br />

Beamter <strong>ist</strong> namhaft zu machen.<br />

DOKUMENT 2<br />

Die Oberpostdirektion an den Beamten<br />

<strong>der</strong> Staatsanwaltschaft Frankfurt/O<strong>der</strong>, Herrn Oberpostrat F.<br />

12.12.1933: 38<br />

Der Herr Reichspostmin<strong>ist</strong>er hat nach <strong>der</strong> in beglaubigter Abschrift<br />

beiliegenden Verfügung vom 9. Dezember die Disziplinarsache <strong>der</strong><br />

PAss (w) Clara H. vom Postamt Schönlanke vor die Reichsdisziplinarkammer<br />

in Frankfurt/O<strong>der</strong> verwiesen. Sie werden beauftragt,<br />

sogleich die Anklage auf Dienstentlassung zu erheben. Der von Ihnen<br />

zu stellende Antrag <strong>ist</strong> e. F. gemäß § 75 Ziff. 2 RBG 39 zu än<strong>der</strong>n,<br />

da die H. mit Ablauf des 31. Dezember 1933 auf Grund des<br />

§ 6 BBG 40 in den Ruhestand versetzt worden <strong>ist</strong>.<br />

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