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"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...

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DOKUMENT 5<br />

Urteil gegen Günther S. gesprochen durch das<br />

Landgericht Frankfurt/O<strong>der</strong> am 27. Januar 1937: 66<br />

Im Namen des deutschen Volkes!<br />

In <strong>der</strong> Strafsache gegen den Frisör Günther S. aus Fürstenwalde,<br />

Spree, geboren am 7. März 1907 zu Küstrin, seit 21. September<br />

1936 in dieser Sache in Untersuchungshaft wegen Verstoßes gegen<br />

das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und <strong>der</strong> deutschen<br />

Ehre hat die 2. große Hilfsstrafkammer des Landgerichtes Frankfurt<br />

a./O<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Sitzung vom 27. Januar 1937 … <strong>für</strong> Recht erkannt:<br />

Der <strong>Angeklagte</strong> wird wegen Verbrechens gegen das Blutschutzgesetz<br />

in zwei Fällen zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren fünf<br />

Monaten Zuchthaus, auf die die Untersuchungshaft angerechnet<br />

wird, verurteilt.<br />

Die Kosten des Verfahrens fallen dem <strong>Angeklagte</strong>n zur Last.<br />

54<br />

Gründe:<br />

Der <strong>Angeklagte</strong> <strong>ist</strong> Jude im Sinne des Gesetzes zum Schutze des<br />

deutschen Blutes und <strong>der</strong> deutschen Ehre vom 15. September 1935<br />

… in Verbindung mit § 1 Abs. 3 <strong>der</strong> 1. Ausführungsverordnung dazu<br />

vom 14. November 1935 … und § 5 Abs. <strong>der</strong> ersten Verordnung<br />

zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 …<br />

Der <strong>Angeklagte</strong> wohnte schon vor November 1935 als Untermieter<br />

bei <strong>der</strong> Mutter <strong>der</strong> unverehelichten Else Schw.. Nach seinem glaubhaften<br />

Geständnis begleitete er die Schw. am Bußtag 1935 abends in<br />

<strong>der</strong>en Wohnung, wo sie beide zunächst Wein tranken und dann miteinan<strong>der</strong><br />

geschlechtlich verkehrten. Der <strong>Angeklagte</strong> hat, ebenfalls in<br />

glaubhafter Weise geschil<strong>der</strong>t, die Sch. habe ihn zum Geschlechtsverkehr<br />

dadurch gereizt, daß sie sich in seiner Gegenwart auszog und<br />

ins Bett legte sowie ihn auffor<strong>der</strong>te, sich zu ihr auf das Bett zu setzen.<br />

Der <strong>Angeklagte</strong> hat weiter zugegeben, im Januar und Februar<br />

1936 fünf- bis sechsmal mit <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Tochter <strong>der</strong> Frau Sch., <strong>der</strong><br />

verehelichten Liesbeth F. in <strong>der</strong>en Wohnung und in Abwesenheit<br />

ihres Ehemannes geschlechtlich verkehrt zu haben. Die F., als Zeugin<br />

vernommen, hat diesen Geschlechtsverkehr zugegeben, sie will<br />

allerdings nicht gewußt haben, daß <strong>der</strong> <strong>Angeklagte</strong> Jude <strong>ist</strong>. Ihre<br />

Ehe <strong>ist</strong> wegen des Ehebruchs mit dem <strong>Angeklagte</strong>n geschieden<br />

worden, das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig…

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