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"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...

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Kernstück <strong>der</strong> nationalsozial<strong>ist</strong>ischen Ideologie, den Rassismus, insbeson<strong>der</strong>e<br />

den Rassenantisemitismus.<br />

Das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutz des deutschen<br />

Blutes und <strong>der</strong> deutschen Ehre legitimierten For<strong>der</strong>ungen, die<br />

schon lange vor <strong>der</strong> Machtübernahme durch die NSDAP erhoben<br />

wurden. Bereits im Parteiprogrammm <strong>der</strong> NSDAP von 1920 hieß es<br />

„Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse <strong>ist</strong>. Volksgenosse<br />

kann nur sein, wer deutschen Blutes <strong>ist</strong> ohne Rücksicht auf seine<br />

Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.“ 3 Am 13.März<br />

1930 hatte die Reichstagsfraktion <strong>der</strong> NSDAP eine Gesetzesinitiative<br />

in den Reichstag eingebracht, auf <strong>der</strong>en Grundlage mit Zuchthaus<br />

und in beson<strong>der</strong>s schweren Fällen mit dem Tode bestraft werden<br />

sollte, „wer durch Vermischung mit Angehörigen <strong>der</strong> jüdischen<br />

Blutsgemeinschaft o<strong>der</strong> farbigen Rassen zur rassischen Verschlechterung<br />

und Verletzung des deutschen Volkes beiträgt o<strong>der</strong> beizutragen<br />

droht.“ 4<br />

Das erste antisemitische Gesetz, das Verstöße gegen selbiges mit<br />

schweren Strafen ahndete, das Gesetz zum Schutz des deutschen<br />

Blutes und <strong>der</strong> deutschen Ehre (Blutschutzgesetz) 5 vom 15. September<br />

1935, das am darauffolgenden Tag in Kraft trat, griff tief in<br />

intime Angelegenheiten von Menschen ein. Dieses Gesetz verbot<br />

unter § 1 „Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen<br />

deutschen und artverwandten Blutes“ 6 und den außerehelichen<br />

Geschlechtsverkehr zwischen ihnen. Zum „schändlichsten im Repertoire<br />

<strong>der</strong> Nationalsozial<strong>ist</strong>en“ gehörend, wertete <strong>der</strong> einstige Ass<strong>ist</strong>ent<br />

des sozialdemokratischen, an <strong>der</strong> Ausarbeitung des Grundgesetzes<br />

<strong>der</strong> Weimarer Republik beteiligten Verfassungsrechtlers<br />

und Rechtssoziologen Hugo Sinzheimer, Franz Neumann, 1942 dieses<br />

Gesetz, da „es (…) nicht nur <strong>der</strong> Erpressung Tür und Tor (öffnet),<br />

son<strong>der</strong>n (…) zur völligen Beseitigung <strong>der</strong> letzten Überreste des<br />

ehemals vom Strafgesetzbuch garantierten Rechtsschutzes geführt<br />

(hat).“ 7<br />

Der Verstoß gegen die Bestimmungen des Blutschutzgesetzes<br />

wurde mit Gefängnis- o<strong>der</strong> Zuchthausstrafen geahndet.<br />

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