"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...
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DOKUMENT 6<br />
Öffentliche Sitzung <strong>der</strong> großen Strafkammer des Landgerichtes<br />
Frankfurt (O<strong>der</strong>), den 29. Oktober 1937: 59<br />
Aus dem Geständnis von Paul B.:<br />
Ich habe mit <strong>der</strong> Frau D. geschlechtlich verkehrt. … Ich half ihr später<br />
und verkehrte ab 1936 mit ihr geschlechtlich. Der erste Verkehr<br />
war nach dem 1.Verfahren. Ich habe mit Frau D. im Wohnzimmer<br />
Geschlechtsverkehr gehabt. Es war einige Male und ich benutzte<br />
ein Präservativ. Der Verkehr war abends. Ich habe mich nicht ausgezogen.<br />
Ich wollte immer … fort von Golzow. Ich konnte aber von<br />
<strong>der</strong> D. nicht mehr los. Auch trotz <strong>der</strong> Nürnberger Gesetze nicht. Wir<br />
haben den Geschlechtsakt normal vollzogen. Ich nehme jede Strafe<br />
auf mich, schon wegen <strong>der</strong> Leiden meiner Frau. Ich wußte, daß<br />
mein Handeln strafbar war, konnte aber nicht an<strong>der</strong>s. Meine Frau<br />
war geschlechtlich kalt … Ich habe im Armierungsbat. von 1916 bis<br />
1918 im Westen gedient …<br />
DOKUMENT 7<br />
Aus <strong>der</strong> Urteilsbegründung gegen Paul B.<br />
gesprochen durch das Landgericht Frankfurt/O<strong>der</strong><br />
am 29. 10. 1937: 60<br />
… Das Geständnis des <strong>Angeklagte</strong>n <strong>ist</strong> glaubhaft; es wird unterstützt<br />
durch das Verhalten <strong>der</strong> Zeugin D., die es offensichtlich darauf<br />
abstellt, den <strong>Angeklagte</strong>n durch einschränkende unwahre Bekundungen,<br />
die sie selbst in ihrem … Brief an den <strong>Angeklagte</strong>n vom<br />
30. 7. 1937 dem Sinne nach als eingeschränkt bezeichnet, <strong>der</strong> vollen<br />
Verantwortlichkeit <strong>für</strong> seine Tat zu entziehen …<br />
Der <strong>Angeklagte</strong> war demgemäß zu bestrafen. Das von ihm begangene<br />
Verbrechen enthält eine schwere Beschimpfung des deutschen<br />
Volkes, eine Verletzung seines Rassebewußtseins, und bedeutet<br />
eine Gefährdung <strong>der</strong> Reinheit des deutschen Blutes. Die von<br />
ihm zur Verhütung einer Schwangerschaft getroffenen Vorkehrungen<br />
können eine Empfängnis nicht mit Sicherheit verhin<strong>der</strong>n. Erschwerend<br />
fiel ins Gewicht, daß <strong>der</strong> <strong>Angeklagte</strong> die Tat zu einer Zeit<br />
begangen hat, als seine Ehefrau noch lebte, so daß <strong>der</strong> Verkehr mit<br />
<strong>der</strong> Jüdin zugleich ein ehebrecherischer war …<br />
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