"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...
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ten Grades sein kann. Zu Herbeiziehung dieser Akten hatte das<br />
Landgericht um so mehr Veranlassung, als auch <strong>der</strong> Zeuge Paul<br />
Schr. in <strong>der</strong> Hauptverhandlung bekundet hat, daß die Großmutter<br />
<strong>der</strong> Eva K. … ihm gelegentlich erklärt hat, daß ihre Tochter Johanna<br />
Sarah K. schon von Oskar Sche. schwanger gewesen sei, als sie<br />
später den Benno K. geheiratet hatte … Als Fanni Sche. (die Großmutter<br />
– A. P.) dem Zeugen Schr. diese Erklärung gemacht hatte,<br />
waren die Nürnberger Gesetze noch nicht erlassen … Das Landgericht<br />
mußte vielmehr das Verfahren gegen den <strong>Angeklagte</strong>n aussetzen,<br />
bis die Staatsanwaltschaft die Klage auf Feststellung <strong>der</strong><br />
blutmäßigen Abstammung <strong>der</strong> Eva Sarah K. durchgeführt hatte,<br />
denn von dem Ergebnis dieser Klage hing es letzten Endes ab, ob<br />
<strong>der</strong> <strong>Angeklagte</strong> mit Recht Eva Sarah K. als Mischling zweiten Grades<br />
ansehen konnte …<br />
DOKUMENT 8<br />
Aus <strong>der</strong> Begründung <strong>für</strong> die Annahme <strong>der</strong> Revision durch den<br />
2. Strafsenat in <strong>der</strong> Sitzung vom 21. Oktober 1943: 81<br />
… Die Gerichte müssen bei <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Rassenschande und<br />
wegen <strong>der</strong> Schwere <strong>der</strong> angedrohten Strafe die Rassenzugehörigkeit<br />
<strong>der</strong> Beteiligten sorgfältig ermitteln und sind hierbei, wie allgemein<br />
sonst, verpflichtet, alle geeigneten Beiweismittel, die zu Gebote<br />
stehen, zu benutzen, um die Wahrheit zu ermitteln. Mit Recht<br />
rügt hier die Revision, daß das Landgericht bei <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong><br />
Abstammungsverhältnisse <strong>der</strong> Eva Sara K. seine Aufklärungspflicht<br />
verletzt habe … Den Einwand, daß Eva Sarah K. nicht von dem Ehemann<br />
ihrer Mutter, dem Benno K., abstamme, son<strong>der</strong>n von Oskar<br />
Sche., einem (arischen) Vetter ihrer Mutter, erzeugt worden sei –<br />
sie würde in diesem Falle möglicherweise nur einen jüdischen<br />
Großelternteil haben –, hält das Landgericht <strong>für</strong> offensichtlich erfunden.<br />
Das Landgericht hätte aber darüber nicht ohne weitere Prüfung<br />
hinweggehen dürfen. Aus dem Urteil und den Akten <strong>ist</strong> ersichtlich,<br />
daß Oskar Sche. versucht hat, durch eine Klage die Abstammung<br />
<strong>der</strong> Eva Sarah K. von ihm gerichtlich geltend zu machen,<br />
wozu er freilich mit Rücksicht auf die §§ 1591ff., beson<strong>der</strong>s 1594,<br />
1595a BGB nicht befugt war. Die Begründung <strong>der</strong> Klage und die<br />
darin angebotenen o<strong>der</strong> beigefügten Beweismittel konnten aber<br />
von Bedeutung sein und dem Landgericht Anlaß geben, weitere Be-<br />
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