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"... der Angeklagte ist Jude" - Brandenburgische Landeszentrale für ...

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kennen und beobachtet zu haben, daß sich B. häufig in <strong>der</strong> Wohnung<br />

von Irene D. aufhielt. Über den Charakter <strong>der</strong> Beziehung konnten sie<br />

keine Auskunft geben. Man wußte nichts Genaues, aber dachte sich<br />

seinen Teil.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> aus Gerüchten zustande gekommenen Anzeige<br />

führte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/O<strong>der</strong> vom Dezember 1935<br />

bis Februar 1936 ein Ermittlungsverfahren durch. Sowohl Paul B. als<br />

auch Irene D., die als Zeugin vernommen wurde, leugneten ihre Beziehung.<br />

/DOKUMENT 2/<br />

Neben dem Zeugen Th., <strong>der</strong> seine Aussage vom 24. November<br />

dahingehend präzisierte, daß er aus <strong>der</strong> von ihm beobachteten Stellung<br />

von B. vermute, daß dieser mit Irene D. verkehre, es aber nicht<br />

direkt gesehen habe, 48 brachte Gendarm Schöning zwei weitere Belastungszeuginnen<br />

bei. Diese beiden Frauen belasteten B. mit Äußerungen,<br />

die dieser im betrunkenen Zustand über Irene D. gemacht<br />

habe, und aus denen die Zeuginnen auf eine intime Beziehung zwischen<br />

Paul B. und Irene D. schlossen. /DOKUMENT 3/<br />

Angesichts dieser sehr allgemeinen Aussagen stellte die Staatsanwaltschaft<br />

Frankfurt/O<strong>der</strong> im Februar 1936 das Ermittlungsverfahren<br />

aus Mangel an ausreichenden Beweisen ein.<br />

An<strong>der</strong>thalb Jahre später aber wurde die Beziehung zwischen Irene<br />

D. und Paul B. erneut Gegenstand gerichtlicher Untersuchungen.<br />

Am 12. Juni 1937 erstattete Gendarmerie-Hauptwachme<strong>ist</strong>er Sch.<br />

Anzeige gegen Paul B. und Irene D.; diesmal sofort beim Oberstaatsanwalt<br />

in Frankfurt/O<strong>der</strong>.<br />

Im Januar 1937 war Paul B. mit seinem Laden aus dem Haus von<br />

Irene D. ausgezogen. Als neuer Mieter eröffnete <strong>der</strong> Friseurme<strong>ist</strong>er<br />

Willy O. dort ein Geschäft. Der neue Mieter war nicht Willens, die Besuche<br />

B.s. bei Irene auf sich beruhen zu lassen. Er wurde zum eifrigen<br />

Voyeur. Auffallend <strong>ist</strong>, daß er immer Zeugen bei sich hatte. Am 11.<br />

Mai 1937 zog er den Gendarmerieme<strong>ist</strong>er Sch. hinzu. Paul und Irenes<br />

Liebesbeziehung wurde zu einem öffentlichen Dorfschauspiel. Die in<br />

<strong>der</strong> Anzeige geschil<strong>der</strong>ten Vorgänge sprechen <strong>für</strong> sich und beleuchten<br />

schlaglichtartig die ge<strong>ist</strong>ige Verfassung von sich sittlich und moralisch<br />

höherstehend dünkenden Bewohnern Golzows. Man kannte<br />

keine Skrupel, an Schlafzimmertüren zu lauschen, und erhaschte intime<br />

Details als Belastungsgründe anzuführen. /DOKUMENT 4/<br />

Auf Grund <strong>der</strong> erneuten Anzeige stellte das Amtsgericht Seelow am<br />

30. Juli 1937 den Haftbefehl gegen Paul B. aus. Eine Woche später<br />

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