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Chronik Pfaffenhofen - Markt Pfaffenhofen

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wie dies bei Unterberg der Fall war. Die beiden Orte<br />

sind erst im vorigen Jahrhundert baulich zusammengewachsen.<br />

Es waren also ursprünglich zwei selbständige<br />

Siedlungen. Die Form der Ortsflur ist bei beiden<br />

Orten sehr ähnlich. Es ist in beiden Fällen ein Rechteck,<br />

dessen eine Seite von der Roth gebildet wird. Die<br />

gegenüberliegende Seite ist der Höhenrücken, der das<br />

Rothtal vom Bibertal trennt. Senkrecht auf diesen<br />

Seiten stehen Linien, die die Flur von den Fluren der<br />

Nachbarorte abgrenzen. Wenn wir aber die Aufteilung<br />

der Äcker auf die einzelnen Höfe in den beiden<br />

Orten betrachten, bietet sich ein sehr verschiedenes<br />

Bild. Das wird verständlich, wenn wir bedenken, daß<br />

Oberberg nur einen Bauernhof hatte, während Unterberg<br />

deren drei besaß.<br />

Auf der Flur von Oberberg (Karte 8) finden wir drei<br />

große, von einander getrennte, ziemlich unregelmäßige<br />

Streifen von Äckern, die zum Bauernhofe gehörten.<br />

Dem ersten Siedler war offenbar die Flur zugeteilt<br />

worden und er pflügte dann die Teile der Flur um, die<br />

als Ackerland am besten geeignet waren. Auf Grund<br />

der Dreifelderwirtschaft waren das eben drei Felder,<br />

die durch ziemlich breite Zwischenräume getrennt<br />

waren. Diese Zwischenräume waren wohl Weiden<br />

und Triebwege. Es können auch Hecken angenommen<br />

werden, die das Vieh auf der Brache abhalten<br />

sollten, im benachbarten Getreidefeld Schaden zu<br />

machen. Neben dem Bauernhof zu Oberberg bestanden<br />

dort noch sechs Sölden, zu denen kein Acker<br />

gehörte. Die Söldner waren aber wirkliche „Gemeinder<br />

” , sie konnten ihr Vieh auf die Gemeindeweiden<br />

und ins Brachfeld mit dem Vieh des Bauern austreiben<br />

lassen. Was also nicht vom Bauern umgepflügt war,<br />

oder ihm als Wiese und Wald allein vorbehalten war,<br />

konnte von allen Gemeindern genützt werden. Der<br />

Bauernhof wurde später Eigentum eines Grundherrn<br />

und mit dem Hof die zu ihm gehörenden Grundstükke.<br />

Der Gemeindebesitz teilte dieses Schicksal nicht.<br />

Als später auch die Grundstücke zwischen den Äckern<br />

des Bauern umgebrochen wurden, wurden sie offenbar<br />

von der Gemeinde frei verkauft, denn sie erscheinen<br />

dann als „walzende” Grundstücke, als freies Eigentum.<br />

13<br />

17/<br />

Unterberg<br />

Die Flur von Unterberg (Karte 9) hat ein ganz anderes<br />

Aussehen. Da ist nahezu das ganze Ackerland den drei<br />

Höfen (Nr. 20, 21 und 22) und der Mühle (Nr. 23)<br />

zugeteilt. Aber der Hof Nr. 21 nimmt offenbar eine<br />

Vorzugsstellung ein. Er allein besitzt in der Flur<br />

Unterberg einen eigenen Wald. Der Hofname ist bis<br />

heute „Jungbauer”. Dieser Name steht offenbar in<br />

einem Verhältnis zum Hofnamen „Bauer” in Oberberg.<br />

Es bleibe unterdessen dahingestellt, ob damit<br />

gesagt werden solle, daß Unterberg später entstanden<br />

ist als Oberberg, oder ob der Name erst differenziert<br />

wurde, als beide Orte zu einer Gemeinde vereinigt<br />

wurden. In der Beschreibung der Zehentflur des oberen<br />

Teiles von Kadeltshofen (siehe unten!) heißt es:<br />

„Item ußer des Buren uff den Berg sibenthalb Juchart<br />

ackers.” Es kann kein Zweifel sein, daß es sich da um<br />

Äcker des Hofes Nr. 21 in Unterberg handelt. Obwohl<br />

damals (1441) auch schon die anderen Höfe in<br />

Unterberg existierten, wird hier das Wort „des Buren”<br />

gebraucht, scheint also damals ohne das „Jung” üblich<br />

gewesen zu sein. Die Einteilung der Unterberger Flur<br />

in „Gewanden” reicht jedenfalls nicht in die Zeit der<br />

Ursiedlung zurück. Die Einführung der Gewandeneinteilung<br />

stellt offenbar eine Art Flurbereinigung vor<br />

langer Zeit dar. Auffallend ist, daß im Unterfeld von<br />

Unterberg die Höfe Nr. 22 und 28 von Kadeltshofen<br />

bedeutende Besitzungen haben, so daß die Unterberger<br />

Bauern in ihrem Unterfeld bedeutend weniger<br />

Äcker haben als in ihren beiden übrigen Öschen. Sie<br />

sind dafür entschädigt im Unterfeld von Oberberg.<br />

Auffallend ist weiter, daß besonders der Hof Nr. 21<br />

von Unterberg in dem oberen Gebiet von Kadeltshofen<br />

ziemlich große Grundstücke (Äcker, Wiesen und<br />

Wald) besitzt. Es ist da also ein Austausch von Grundstücken<br />

auch über die Ortsgrenzen erfolgt. Aus all<br />

dem ergibt sich, daß das Flurbild von Unterberg viel<br />

von seiner ursprünglichen Form verloren haben muß.<br />

Nichtsdestoweniger dürfte als sicher angenommen

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