Chronik Pfaffenhofen - Markt Pfaffenhofen
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wie dies bei Unterberg der Fall war. Die beiden Orte<br />
sind erst im vorigen Jahrhundert baulich zusammengewachsen.<br />
Es waren also ursprünglich zwei selbständige<br />
Siedlungen. Die Form der Ortsflur ist bei beiden<br />
Orten sehr ähnlich. Es ist in beiden Fällen ein Rechteck,<br />
dessen eine Seite von der Roth gebildet wird. Die<br />
gegenüberliegende Seite ist der Höhenrücken, der das<br />
Rothtal vom Bibertal trennt. Senkrecht auf diesen<br />
Seiten stehen Linien, die die Flur von den Fluren der<br />
Nachbarorte abgrenzen. Wenn wir aber die Aufteilung<br />
der Äcker auf die einzelnen Höfe in den beiden<br />
Orten betrachten, bietet sich ein sehr verschiedenes<br />
Bild. Das wird verständlich, wenn wir bedenken, daß<br />
Oberberg nur einen Bauernhof hatte, während Unterberg<br />
deren drei besaß.<br />
Auf der Flur von Oberberg (Karte 8) finden wir drei<br />
große, von einander getrennte, ziemlich unregelmäßige<br />
Streifen von Äckern, die zum Bauernhofe gehörten.<br />
Dem ersten Siedler war offenbar die Flur zugeteilt<br />
worden und er pflügte dann die Teile der Flur um, die<br />
als Ackerland am besten geeignet waren. Auf Grund<br />
der Dreifelderwirtschaft waren das eben drei Felder,<br />
die durch ziemlich breite Zwischenräume getrennt<br />
waren. Diese Zwischenräume waren wohl Weiden<br />
und Triebwege. Es können auch Hecken angenommen<br />
werden, die das Vieh auf der Brache abhalten<br />
sollten, im benachbarten Getreidefeld Schaden zu<br />
machen. Neben dem Bauernhof zu Oberberg bestanden<br />
dort noch sechs Sölden, zu denen kein Acker<br />
gehörte. Die Söldner waren aber wirkliche „Gemeinder<br />
” , sie konnten ihr Vieh auf die Gemeindeweiden<br />
und ins Brachfeld mit dem Vieh des Bauern austreiben<br />
lassen. Was also nicht vom Bauern umgepflügt war,<br />
oder ihm als Wiese und Wald allein vorbehalten war,<br />
konnte von allen Gemeindern genützt werden. Der<br />
Bauernhof wurde später Eigentum eines Grundherrn<br />
und mit dem Hof die zu ihm gehörenden Grundstükke.<br />
Der Gemeindebesitz teilte dieses Schicksal nicht.<br />
Als später auch die Grundstücke zwischen den Äckern<br />
des Bauern umgebrochen wurden, wurden sie offenbar<br />
von der Gemeinde frei verkauft, denn sie erscheinen<br />
dann als „walzende” Grundstücke, als freies Eigentum.<br />
13<br />
17/<br />
Unterberg<br />
Die Flur von Unterberg (Karte 9) hat ein ganz anderes<br />
Aussehen. Da ist nahezu das ganze Ackerland den drei<br />
Höfen (Nr. 20, 21 und 22) und der Mühle (Nr. 23)<br />
zugeteilt. Aber der Hof Nr. 21 nimmt offenbar eine<br />
Vorzugsstellung ein. Er allein besitzt in der Flur<br />
Unterberg einen eigenen Wald. Der Hofname ist bis<br />
heute „Jungbauer”. Dieser Name steht offenbar in<br />
einem Verhältnis zum Hofnamen „Bauer” in Oberberg.<br />
Es bleibe unterdessen dahingestellt, ob damit<br />
gesagt werden solle, daß Unterberg später entstanden<br />
ist als Oberberg, oder ob der Name erst differenziert<br />
wurde, als beide Orte zu einer Gemeinde vereinigt<br />
wurden. In der Beschreibung der Zehentflur des oberen<br />
Teiles von Kadeltshofen (siehe unten!) heißt es:<br />
„Item ußer des Buren uff den Berg sibenthalb Juchart<br />
ackers.” Es kann kein Zweifel sein, daß es sich da um<br />
Äcker des Hofes Nr. 21 in Unterberg handelt. Obwohl<br />
damals (1441) auch schon die anderen Höfe in<br />
Unterberg existierten, wird hier das Wort „des Buren”<br />
gebraucht, scheint also damals ohne das „Jung” üblich<br />
gewesen zu sein. Die Einteilung der Unterberger Flur<br />
in „Gewanden” reicht jedenfalls nicht in die Zeit der<br />
Ursiedlung zurück. Die Einführung der Gewandeneinteilung<br />
stellt offenbar eine Art Flurbereinigung vor<br />
langer Zeit dar. Auffallend ist, daß im Unterfeld von<br />
Unterberg die Höfe Nr. 22 und 28 von Kadeltshofen<br />
bedeutende Besitzungen haben, so daß die Unterberger<br />
Bauern in ihrem Unterfeld bedeutend weniger<br />
Äcker haben als in ihren beiden übrigen Öschen. Sie<br />
sind dafür entschädigt im Unterfeld von Oberberg.<br />
Auffallend ist weiter, daß besonders der Hof Nr. 21<br />
von Unterberg in dem oberen Gebiet von Kadeltshofen<br />
ziemlich große Grundstücke (Äcker, Wiesen und<br />
Wald) besitzt. Es ist da also ein Austausch von Grundstücken<br />
auch über die Ortsgrenzen erfolgt. Aus all<br />
dem ergibt sich, daß das Flurbild von Unterberg viel<br />
von seiner ursprünglichen Form verloren haben muß.<br />
Nichtsdestoweniger dürfte als sicher angenommen