Chronik Pfaffenhofen - Markt Pfaffenhofen
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Besitz von ihrer Mutter Elsbet vom Stein, geborener<br />
von Gundelfingen geerbt. Diese Frühmeßstiftung ist<br />
allerdings damals 1405 noch nicht zum Tragen gekommen.<br />
Jos Gregg kommt noch in Urkunden am 22. 7.<br />
und 27. 10. 1412 vor und war offenbar 1419 tot. 1425<br />
wird Pfarrer Heinrich Schmid genannt, der auch Dechant<br />
(Dekan) war und das Jahr 1436 nicht überlebt<br />
haben soll. Er war „Vetter” des 1471 ff. genannten<br />
zweiten Pfarrers Heinrich Schmid, was nach damaligem<br />
Sprachgebrauch in der Regel Vaters-Bruder bedeutet.<br />
Wenn die Nachricht über den frühen Tod des<br />
ersten Heinrich Schmid nicht falsch sein sollte, besteht<br />
dann eine Lücke in der Pfarrerliste bis zum 27. 10.<br />
1471. Unter diesem Datum besiegelt der zweite <strong>Pfaffenhofen</strong>er<br />
Pfarrer Heinrich Schmid die Stiftungsurkunde<br />
für die Ewige Messe in Remmeltshofen. Er wird<br />
weiter in deren Bestätigungsurkunde von Bischof Johann<br />
von Augsburg vom 24. 2. 1473 genannt. Daß<br />
Heinrich Schmid II. ein Universitätsstudium hinter<br />
sich hatte, beweist sein Titel Meister (Magister) der 7<br />
freien Künste. Er machte 1476 und 1481 Zustiftungen<br />
zur <strong>Pfaffenhofen</strong>er Frühmesse, wobei er 1476 einen<br />
ewigen Jahrtag zugestanden bekam für sich und seinen<br />
Vetter gleichen Namens und alle früheren und späteren<br />
Pfarrer von <strong>Pfaffenhofen</strong>. Heinrich Schmid II.<br />
dürfte mit dem als Kammerer des Kapitels Weißenhorn<br />
1492 genannten „Heinrich” Pfarrer zu <strong>Pfaffenhofen</strong><br />
identisch sein. 1494 war er tot.<br />
Am 19. 6. 1470 hatte Burkhard von Ellerbach zu<br />
Laupheim die Jahrtagsstiftung seiner Vorfahren mit<br />
einigen kleinen Änderungen bzw. Zusätzen bestätigt<br />
und erneuert. Bemerkenswert ist der Satz, daß der<br />
Prior und die Kapläne in Urspring am — nicht genannten<br />
— Tag der seinerzeitigen Übergabe von Kirche und<br />
Kirchensatz zu <strong>Pfaffenhofen</strong> morgens und abends mit<br />
Läuten und Räuchern über die Ellerbach'schen Gräber<br />
in Urspring gehen müssen. — Die Pfarrei <strong>Pfaffenhofen</strong><br />
gehörte immer zum gleichen Landkapitel, das zuerst<br />
seinen Namen nach seinem alten Sitz Fahlheim trug.<br />
Etwa 1490 wurde der Sitz nach Weißenhorn verlegt.<br />
In den unruhigen Zeiten zu Ende des 15. Jahrhunderts<br />
ließ sich Kloster Urspring von König Maximilian,<br />
Nürnberg 9. 6. 1491, alle seine Rechte bestätigen. In<br />
einer eigenen Urkunde vom 3. 6. 1491 war das schon<br />
speziell für Kirche und Kirchensatz in <strong>Pfaffenhofen</strong><br />
geschehen. Am 13. 3. 1507 erfolgte durch die Vierer<br />
und Heiligenpfleger des Dorfes Roth namens der<br />
gesamten Gemeinde die Stiftung einer Kapelle beim<br />
Dorf, welche der Mutter Gottes, dem hl. Kreuz und<br />
der hl. Anna geweiht wurde. Dem Kloster Urspring,<br />
welches zugestimmt hatte, wurde zugesichert, daß die<br />
Kapelle der Pfarrkirche <strong>Pfaffenhofen</strong>, zu der die Einwohner<br />
von Roth dem Recht nach gehören, keinen<br />
53<br />
Abbruch tun soll. Insbesondere darf kein Sakramentshaus<br />
und kein Taufstein in der Kapelle errichtet<br />
werden.<br />
In der Reformationszeit blieb <strong>Pfaffenhofen</strong> wie auch<br />
die anderen Herrschaften der Fugger beim alten Glauben.<br />
Konfliktsmöglichkeiten waren gegeben, da die<br />
Reichsstadt Ulm mit ihren mancherlei Rechten und<br />
Interessen in der Herrschaft <strong>Pfaffenhofen</strong> sich für den<br />
evangelischen Glauben entschied. Pfarrer war in den<br />
1530er Jahren Sebastian Geißlower (auch: Eisloer),<br />
der 1536/37 starb. Sein Nachfolger Martin Selzlin<br />
stellte am 27. 3. 1537 dem Kloster Urspring einen<br />
Revers aus, in dem er u. a. folgendes versicherte: Er<br />
will die Pfarrei nach einem alten Herkommen mit<br />
einem Helfer zusammen versehen. Auch will er die<br />
Pfarrei selbst innehaben und nicht ohne Vorwissen der<br />
Frauen in Urspring vertauschen. Er will auch keine<br />
Veränderungen in den pfarrherrlichen Gefällen und<br />
Zehnten herbeiführen und sich würdig verhalten und<br />
den Pfarrhof baulich im Stand halten. Deuten schon<br />
manche dieser Punkte auf eine Lockerung früher<br />
selbstverständlicher Bindungen hin, so zeigt ein weiterer<br />
Punkt, daß auch das Kloster sich über kirchenrechtliche<br />
Probleme seiner Nominierung Selzlins klar<br />
war. Der Vorgänger war in einem „Monat des Papstes”<br />
gestorben. Selzlin mußte sich daher verpflichten<br />
eine eventuelle Anfechtung auf seine Kosten abzuwehren.<br />
Ein naher Verwandter dürfte der in Thoman's<br />
Weißenhorner Historie genannte „Herr Martin Seltzlin,<br />
was Pfarrer in Finningen gwesen” sein, welcher am<br />
20. 1. 1542 in Weißenhorn starb und als dritter in dem<br />
am 3. 1. 1542 geweihten neuen Friedhof zu Weißenhorn<br />
beigesetzt wurde. Eine Identität kann schon<br />
deshalb nicht vorliegen, weil der <strong>Pfaffenhofen</strong>er Martin<br />
Selzlin 1547 mit einer Abgabe in dem vom Gerichtschreiber<br />
Sigmund Wagner gefertigten Verzeichnis der<br />
Ulmer Besitzungen aufgeführt ist. Auf Selzlin, der ab<br />
1549 nicht mehr genannt wird, folgte der 1552—1558<br />
vorkommende Priester Urban Weichmann.<br />
Recht kritisch waren die Zeiten geworden, als dessen<br />
Nachfolger, Ulrich Hellwürdt aus Weißenhorn vor<br />
seiner Investierung als Pfarrer von <strong>Pfaffenhofen</strong>, am<br />
12. 4. 1559 in der Betstube des Klosters Uspring vor<br />
der Meisterin und Subpriorin, mehrerern Konventfrauen,<br />
dem Prior und dem als Notar fungierenden<br />
Stadtschreiber von Ehingen a. D. folgendes beschwören<br />
mußte: 1. Nach seiner Investierung will er die<br />
Pfarrei selbst versehen, im Pfarrhof wohnen und<br />
diesen auf seine Kosten im baulichen Zustand erhalten.<br />
2. Ohne Wissen des Klosters darf er auf die Pfarrei<br />
selbst nicht resignieren, noch diese verändern oder<br />
durch einen anderen Pfarrer versehen lassen. Kann er<br />
die Pfarrei nicht versehen, will er sie nur resignieren. 3.