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Chronik Pfaffenhofen - Markt Pfaffenhofen

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Besitz von ihrer Mutter Elsbet vom Stein, geborener<br />

von Gundelfingen geerbt. Diese Frühmeßstiftung ist<br />

allerdings damals 1405 noch nicht zum Tragen gekommen.<br />

Jos Gregg kommt noch in Urkunden am 22. 7.<br />

und 27. 10. 1412 vor und war offenbar 1419 tot. 1425<br />

wird Pfarrer Heinrich Schmid genannt, der auch Dechant<br />

(Dekan) war und das Jahr 1436 nicht überlebt<br />

haben soll. Er war „Vetter” des 1471 ff. genannten<br />

zweiten Pfarrers Heinrich Schmid, was nach damaligem<br />

Sprachgebrauch in der Regel Vaters-Bruder bedeutet.<br />

Wenn die Nachricht über den frühen Tod des<br />

ersten Heinrich Schmid nicht falsch sein sollte, besteht<br />

dann eine Lücke in der Pfarrerliste bis zum 27. 10.<br />

1471. Unter diesem Datum besiegelt der zweite <strong>Pfaffenhofen</strong>er<br />

Pfarrer Heinrich Schmid die Stiftungsurkunde<br />

für die Ewige Messe in Remmeltshofen. Er wird<br />

weiter in deren Bestätigungsurkunde von Bischof Johann<br />

von Augsburg vom 24. 2. 1473 genannt. Daß<br />

Heinrich Schmid II. ein Universitätsstudium hinter<br />

sich hatte, beweist sein Titel Meister (Magister) der 7<br />

freien Künste. Er machte 1476 und 1481 Zustiftungen<br />

zur <strong>Pfaffenhofen</strong>er Frühmesse, wobei er 1476 einen<br />

ewigen Jahrtag zugestanden bekam für sich und seinen<br />

Vetter gleichen Namens und alle früheren und späteren<br />

Pfarrer von <strong>Pfaffenhofen</strong>. Heinrich Schmid II.<br />

dürfte mit dem als Kammerer des Kapitels Weißenhorn<br />

1492 genannten „Heinrich” Pfarrer zu <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

identisch sein. 1494 war er tot.<br />

Am 19. 6. 1470 hatte Burkhard von Ellerbach zu<br />

Laupheim die Jahrtagsstiftung seiner Vorfahren mit<br />

einigen kleinen Änderungen bzw. Zusätzen bestätigt<br />

und erneuert. Bemerkenswert ist der Satz, daß der<br />

Prior und die Kapläne in Urspring am — nicht genannten<br />

— Tag der seinerzeitigen Übergabe von Kirche und<br />

Kirchensatz zu <strong>Pfaffenhofen</strong> morgens und abends mit<br />

Läuten und Räuchern über die Ellerbach'schen Gräber<br />

in Urspring gehen müssen. — Die Pfarrei <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

gehörte immer zum gleichen Landkapitel, das zuerst<br />

seinen Namen nach seinem alten Sitz Fahlheim trug.<br />

Etwa 1490 wurde der Sitz nach Weißenhorn verlegt.<br />

In den unruhigen Zeiten zu Ende des 15. Jahrhunderts<br />

ließ sich Kloster Urspring von König Maximilian,<br />

Nürnberg 9. 6. 1491, alle seine Rechte bestätigen. In<br />

einer eigenen Urkunde vom 3. 6. 1491 war das schon<br />

speziell für Kirche und Kirchensatz in <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

geschehen. Am 13. 3. 1507 erfolgte durch die Vierer<br />

und Heiligenpfleger des Dorfes Roth namens der<br />

gesamten Gemeinde die Stiftung einer Kapelle beim<br />

Dorf, welche der Mutter Gottes, dem hl. Kreuz und<br />

der hl. Anna geweiht wurde. Dem Kloster Urspring,<br />

welches zugestimmt hatte, wurde zugesichert, daß die<br />

Kapelle der Pfarrkirche <strong>Pfaffenhofen</strong>, zu der die Einwohner<br />

von Roth dem Recht nach gehören, keinen<br />

53<br />

Abbruch tun soll. Insbesondere darf kein Sakramentshaus<br />

und kein Taufstein in der Kapelle errichtet<br />

werden.<br />

In der Reformationszeit blieb <strong>Pfaffenhofen</strong> wie auch<br />

die anderen Herrschaften der Fugger beim alten Glauben.<br />

Konfliktsmöglichkeiten waren gegeben, da die<br />

Reichsstadt Ulm mit ihren mancherlei Rechten und<br />

Interessen in der Herrschaft <strong>Pfaffenhofen</strong> sich für den<br />

evangelischen Glauben entschied. Pfarrer war in den<br />

1530er Jahren Sebastian Geißlower (auch: Eisloer),<br />

der 1536/37 starb. Sein Nachfolger Martin Selzlin<br />

stellte am 27. 3. 1537 dem Kloster Urspring einen<br />

Revers aus, in dem er u. a. folgendes versicherte: Er<br />

will die Pfarrei nach einem alten Herkommen mit<br />

einem Helfer zusammen versehen. Auch will er die<br />

Pfarrei selbst innehaben und nicht ohne Vorwissen der<br />

Frauen in Urspring vertauschen. Er will auch keine<br />

Veränderungen in den pfarrherrlichen Gefällen und<br />

Zehnten herbeiführen und sich würdig verhalten und<br />

den Pfarrhof baulich im Stand halten. Deuten schon<br />

manche dieser Punkte auf eine Lockerung früher<br />

selbstverständlicher Bindungen hin, so zeigt ein weiterer<br />

Punkt, daß auch das Kloster sich über kirchenrechtliche<br />

Probleme seiner Nominierung Selzlins klar<br />

war. Der Vorgänger war in einem „Monat des Papstes”<br />

gestorben. Selzlin mußte sich daher verpflichten<br />

eine eventuelle Anfechtung auf seine Kosten abzuwehren.<br />

Ein naher Verwandter dürfte der in Thoman's<br />

Weißenhorner Historie genannte „Herr Martin Seltzlin,<br />

was Pfarrer in Finningen gwesen” sein, welcher am<br />

20. 1. 1542 in Weißenhorn starb und als dritter in dem<br />

am 3. 1. 1542 geweihten neuen Friedhof zu Weißenhorn<br />

beigesetzt wurde. Eine Identität kann schon<br />

deshalb nicht vorliegen, weil der <strong>Pfaffenhofen</strong>er Martin<br />

Selzlin 1547 mit einer Abgabe in dem vom Gerichtschreiber<br />

Sigmund Wagner gefertigten Verzeichnis der<br />

Ulmer Besitzungen aufgeführt ist. Auf Selzlin, der ab<br />

1549 nicht mehr genannt wird, folgte der 1552—1558<br />

vorkommende Priester Urban Weichmann.<br />

Recht kritisch waren die Zeiten geworden, als dessen<br />

Nachfolger, Ulrich Hellwürdt aus Weißenhorn vor<br />

seiner Investierung als Pfarrer von <strong>Pfaffenhofen</strong>, am<br />

12. 4. 1559 in der Betstube des Klosters Uspring vor<br />

der Meisterin und Subpriorin, mehrerern Konventfrauen,<br />

dem Prior und dem als Notar fungierenden<br />

Stadtschreiber von Ehingen a. D. folgendes beschwören<br />

mußte: 1. Nach seiner Investierung will er die<br />

Pfarrei selbst versehen, im Pfarrhof wohnen und<br />

diesen auf seine Kosten im baulichen Zustand erhalten.<br />

2. Ohne Wissen des Klosters darf er auf die Pfarrei<br />

selbst nicht resignieren, noch diese verändern oder<br />

durch einen anderen Pfarrer versehen lassen. Kann er<br />

die Pfarrei nicht versehen, will er sie nur resignieren. 3.

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