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Chronik Pfaffenhofen - Markt Pfaffenhofen

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von der ... Grafschaft Kirchberg herrührendes<br />

Mannslehen . . . zu erfordern befuegt" sei." Es handelt<br />

sich hier also um den Zehenten aus den Besitzungen,<br />

die das Kloster Elchingen 1464 gekauft hatte.<br />

Neben diesem ist noch ein anderer Zehent aus 9<br />

Jauchert Acker bezeugt: „Extrakt auß Ettlichen<br />

Kauffbriefen den Zehenden zue Veilzhouen betreffend:<br />

1. Anno 1511 verkaufft Michel und Minrad die<br />

Ehinger Gebrüder Herrn Heinrich von Essendorf<br />

neben anderen Stücken und Gütern, den Zehenden<br />

von neun Jauchert Ackers zue Veieltzhouen...” Am<br />

21.1.1663 wurde dieser Zehent von Hans Konrad<br />

Ehinger an den Abt Anselm von Elchingen um 200 fl.<br />

verkauft.'<br />

Schließlich erscheint noch ein dritter Zehent auf dem<br />

Gebiete der abgegangenen Siedlung, der 1594 vom<br />

Kloster Urspring also beschrieben wurde: „Kadeltzhoven.<br />

Daselbst gehört der groß frucht zehendt, was<br />

zue oder inn Vyeltzhofen gebawen, dem gotzhaus gar<br />

undt alleinig durch auß zue. Und ist dieser infang oder<br />

Vyheltzhofen sonsten von Kadeltzhofen Veldter über<br />

zwerch vermarckhtet und sthent der erst stain an der<br />

gemeindt, der ander aber an Hansen Mayern und der<br />

dritt an Margaretha Zellerin ackher, durch selbigen<br />

Ackher hinab an den Weg stossend auf Apollonia<br />

Zellerin millerin zue Remboltzhoven holtz, was darunder<br />

gegen den Glassenhart gepawen, gehört dem<br />

gotzhause in disen Zehenden. Der klein zehendt aber<br />

in disen äckhern oder Vyheltzhoven gehört halb dem<br />

gotzhaus und würdet der ander halbtheil in die graveschaft<br />

Kirchberg aingezogen." 13<br />

Aus dem hier Gesagten ergibt sich, daß die Flur des<br />

abgegangenen Ortes zu beiden Seiten der heutigen<br />

Grenze zwischen den Fluren Straß und Kadeltshofen<br />

sich erstreckte. Die Siedlung muß aus wenigstens zwei<br />

Höfen bestanden haben, von denen einer in Kadeltshofen<br />

und einer in Straß eingegliedert wurde. Die<br />

Eingliederung in Kadeltshofen scheint früher erfolgt<br />

zu sein. Auf der Straßer Seite bestand der Hof noch<br />

länger und hieß dann der „Hof zu Altmansweiler”.<br />

Die Äcker dieses Hofes sind später je zur Hälfte im<br />

Besitze des Müllers und des Wirtes in Straß. Im<br />

Lohhof ist im vorigen Jahrhundert der ehemalige Hof<br />

zu Altmansweiler wieder erstanden.<br />

Der von Freigelhofen nach Kadeltshofen zugezogene<br />

Hof ist augenscheinlich der Hof Nr. 39. Dieser Hof<br />

hat auf dem Gebiete des ehemaligen Freigelhofen<br />

heute noch gewaltige Acker- und Waldflächen. Er hat<br />

also wie der Hof in Remmeltshofen Nr. 4 an der alten<br />

Stelle einen Teil seines Besitzes behalten. Aber die<br />

Entfernung des neuen Hofes von diesen Äckern war<br />

zu groß. Es mußten auch — wie in Remmeltshofen — in<br />

der Nähe des Ortes Äcker erworben werden, die<br />

18<br />

leichter zu erreichen waren und auf alle drei Ösche<br />

verteilt sein mußten. Bei der Betrachtung der Felder<br />

dieses Hofes in der alten Flur Kadeltshofen läßt sich<br />

der damalige Vorgang leichter ablesen. Der neue Bauer<br />

mag ja sicher manches Feld durch Tausch erworben<br />

haben, in der Hauptsache aber bekam er bisher ungenutzte<br />

Grundstücke an den Wegen und an den Öschgrenzen,<br />

die er umbrechen und nutzbar machen mußte.<br />

Es dürften damals entlang der Wege noch zu beiden<br />

Seiten ziemlich breite Streifen als Viehtriebe brach<br />

gelegen sein. Ebenso dürften zwischen den einzelnen<br />

Öschen noch mit Strauchwerk bewachsene Streifen<br />

vorhanden gewesen sein, die das Vieh, das z. B. im<br />

Brachfeld weidete, vom Betreten des bebauten Nachbaröschs<br />

abhalten sollten. Diese unbebauten Flächen<br />

bekam also der neue Bauer. Wenn wir auf der Flurkarte<br />

(Karte 15) die Felder des Hofes Nr. 39 betrachten,<br />

sehen wir, daß sie zum weitaus größten Teil an den<br />

Wegen, besonders am Raunertshofer Weg, und an den<br />

ehemaligen Oschgrenzen liegen. Diese neuen Besitzungen<br />

des Hofes waren vordem Eigentum der Gemeinde.<br />

Der neue Bauer mußte die Gemeinde dafür<br />

entschädigen. Daraus erklärt sich wohl der große<br />

Gemeindewald im Klassenhart, der wohl früher zur<br />

Siedlung Freigelhofen gehört hat.<br />

Es sei hier am konkreten Beispiel des Hofes Nr. 39<br />

gezeigt (Karte 15).<br />

1. daß sich an den Besitzungen der einzelnen Höfe im<br />

Laufe der Jahrhunderte kaum etwas geändert hat.<br />

Die Äcker, die 1483 zum Hofe gehörten, waren bis

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