Chronik Pfaffenhofen - Markt Pfaffenhofen
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von der ... Grafschaft Kirchberg herrührendes<br />
Mannslehen . . . zu erfordern befuegt" sei." Es handelt<br />
sich hier also um den Zehenten aus den Besitzungen,<br />
die das Kloster Elchingen 1464 gekauft hatte.<br />
Neben diesem ist noch ein anderer Zehent aus 9<br />
Jauchert Acker bezeugt: „Extrakt auß Ettlichen<br />
Kauffbriefen den Zehenden zue Veilzhouen betreffend:<br />
1. Anno 1511 verkaufft Michel und Minrad die<br />
Ehinger Gebrüder Herrn Heinrich von Essendorf<br />
neben anderen Stücken und Gütern, den Zehenden<br />
von neun Jauchert Ackers zue Veieltzhouen...” Am<br />
21.1.1663 wurde dieser Zehent von Hans Konrad<br />
Ehinger an den Abt Anselm von Elchingen um 200 fl.<br />
verkauft.'<br />
Schließlich erscheint noch ein dritter Zehent auf dem<br />
Gebiete der abgegangenen Siedlung, der 1594 vom<br />
Kloster Urspring also beschrieben wurde: „Kadeltzhoven.<br />
Daselbst gehört der groß frucht zehendt, was<br />
zue oder inn Vyeltzhofen gebawen, dem gotzhaus gar<br />
undt alleinig durch auß zue. Und ist dieser infang oder<br />
Vyheltzhofen sonsten von Kadeltzhofen Veldter über<br />
zwerch vermarckhtet und sthent der erst stain an der<br />
gemeindt, der ander aber an Hansen Mayern und der<br />
dritt an Margaretha Zellerin ackher, durch selbigen<br />
Ackher hinab an den Weg stossend auf Apollonia<br />
Zellerin millerin zue Remboltzhoven holtz, was darunder<br />
gegen den Glassenhart gepawen, gehört dem<br />
gotzhause in disen Zehenden. Der klein zehendt aber<br />
in disen äckhern oder Vyheltzhoven gehört halb dem<br />
gotzhaus und würdet der ander halbtheil in die graveschaft<br />
Kirchberg aingezogen." 13<br />
Aus dem hier Gesagten ergibt sich, daß die Flur des<br />
abgegangenen Ortes zu beiden Seiten der heutigen<br />
Grenze zwischen den Fluren Straß und Kadeltshofen<br />
sich erstreckte. Die Siedlung muß aus wenigstens zwei<br />
Höfen bestanden haben, von denen einer in Kadeltshofen<br />
und einer in Straß eingegliedert wurde. Die<br />
Eingliederung in Kadeltshofen scheint früher erfolgt<br />
zu sein. Auf der Straßer Seite bestand der Hof noch<br />
länger und hieß dann der „Hof zu Altmansweiler”.<br />
Die Äcker dieses Hofes sind später je zur Hälfte im<br />
Besitze des Müllers und des Wirtes in Straß. Im<br />
Lohhof ist im vorigen Jahrhundert der ehemalige Hof<br />
zu Altmansweiler wieder erstanden.<br />
Der von Freigelhofen nach Kadeltshofen zugezogene<br />
Hof ist augenscheinlich der Hof Nr. 39. Dieser Hof<br />
hat auf dem Gebiete des ehemaligen Freigelhofen<br />
heute noch gewaltige Acker- und Waldflächen. Er hat<br />
also wie der Hof in Remmeltshofen Nr. 4 an der alten<br />
Stelle einen Teil seines Besitzes behalten. Aber die<br />
Entfernung des neuen Hofes von diesen Äckern war<br />
zu groß. Es mußten auch — wie in Remmeltshofen — in<br />
der Nähe des Ortes Äcker erworben werden, die<br />
18<br />
leichter zu erreichen waren und auf alle drei Ösche<br />
verteilt sein mußten. Bei der Betrachtung der Felder<br />
dieses Hofes in der alten Flur Kadeltshofen läßt sich<br />
der damalige Vorgang leichter ablesen. Der neue Bauer<br />
mag ja sicher manches Feld durch Tausch erworben<br />
haben, in der Hauptsache aber bekam er bisher ungenutzte<br />
Grundstücke an den Wegen und an den Öschgrenzen,<br />
die er umbrechen und nutzbar machen mußte.<br />
Es dürften damals entlang der Wege noch zu beiden<br />
Seiten ziemlich breite Streifen als Viehtriebe brach<br />
gelegen sein. Ebenso dürften zwischen den einzelnen<br />
Öschen noch mit Strauchwerk bewachsene Streifen<br />
vorhanden gewesen sein, die das Vieh, das z. B. im<br />
Brachfeld weidete, vom Betreten des bebauten Nachbaröschs<br />
abhalten sollten. Diese unbebauten Flächen<br />
bekam also der neue Bauer. Wenn wir auf der Flurkarte<br />
(Karte 15) die Felder des Hofes Nr. 39 betrachten,<br />
sehen wir, daß sie zum weitaus größten Teil an den<br />
Wegen, besonders am Raunertshofer Weg, und an den<br />
ehemaligen Oschgrenzen liegen. Diese neuen Besitzungen<br />
des Hofes waren vordem Eigentum der Gemeinde.<br />
Der neue Bauer mußte die Gemeinde dafür<br />
entschädigen. Daraus erklärt sich wohl der große<br />
Gemeindewald im Klassenhart, der wohl früher zur<br />
Siedlung Freigelhofen gehört hat.<br />
Es sei hier am konkreten Beispiel des Hofes Nr. 39<br />
gezeigt (Karte 15).<br />
1. daß sich an den Besitzungen der einzelnen Höfe im<br />
Laufe der Jahrhunderte kaum etwas geändert hat.<br />
Die Äcker, die 1483 zum Hofe gehörten, waren bis