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Chronik Pfaffenhofen - Markt Pfaffenhofen

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schaft und des Wirtschaftsbetriebs zu reduzieren. 1950<br />

wurde die Faßhalle zu einem Saal umgebaut, der sich<br />

gut rentierte. 1959 wurde das alte Gasthaus an der<br />

Straße nach Roth, das mit seiner niedrigen Holzdecke<br />

im Erdgeschoß auf 400 Jahre zurücksehen konnte,<br />

aufgegeben und nach Errichtung eines neuen modernen<br />

Gasthauses mit 3 Gasträumen mittlerer Größe<br />

abgerissen. Traditionsbewußt wurde in die neue „Alte<br />

Taferne” das alte Brauchtum mit den zwei Zunfttafeln,<br />

der einen mit dem Gräflich Fuggerschen Wappen, und<br />

der anderen mit dem Wappen des Königreichs Bayern<br />

übertragen. Auch behielten die Pfaffenhofer Schützen<br />

dort ihre angestammte Herberge. Die neue Innere<br />

Taferne wird seit 1962 von Pächtern (damals ab 1. 1.<br />

1962 von Frau Waltl) geführt. Der dem Vater Rudolf<br />

II. Seitz 1951 folgende Sohn Walter Seitz, 2. Bürgermeister<br />

des <strong>Markt</strong>s <strong>Pfaffenhofen</strong>, führte den landwirtschaftlichen<br />

Betrieb der Inneren Taferne mit einem<br />

modernen Maschinenpark. Er erbaute ein neues<br />

Wohnhaus für die Familie sowie ein an der Hauptstraße<br />

gelegenes Haus, das teilweise als Ladengeschäft,<br />

teilweise als Postamt dient.<br />

Die Äußere oder Vordere Taferne, heute Hauptstraße<br />

28 (vorher Hauptstr. 25, vorher Haus-Nr. 2; Flurstück/Plan-Nr.<br />

3 a) ist, wie oben erwähnt, frühestens<br />

1518, spätestens 1566 errichtet worden. Sie war ausgerüstet<br />

mit Bräustatt und realer Taferngerechtigkeit. Im<br />

Jahre 1810 wird sie beschrieben: Ein Haus halbgemauert<br />

samt Bräuhaus unter einem Dach, besonderer<br />

Stadel, ein Viehstall und eine Stallung. Im 16. Jahrhundert<br />

stand sie deutlich an Bedeutung hinter der Hinteren<br />

oder Inneren Taferne zurück. Das ist ersichtlich<br />

aus dem niederen Handlohn (Laudemium, Besitzveränderungsabgabe),<br />

der bei der älteren Inneren Taferne<br />

im 16. Jahrhundert wesentlich mehr, nämlich 400 fl.<br />

betrug.<br />

Erster bekannter Wirt der Äußeren Taferne ist Hans<br />

Schweigker, welcher am 28. Oktober 1566 der Fugger'schen<br />

Herrschaft seinen Revers ausstellte. Nach<br />

seinem Tod erhielt Mattheus Burckhart nicht nur die<br />

Hand der Tochter, sondern auch von der Herrschaft<br />

am 24. Juli 1568 die Wirtschaft verliehen gegen einen<br />

Handlohn von 200 fl. Ihm folgte bereits am 1. April<br />

1572 Michael Schlamp (oder Schlam), der nur 100 fl.<br />

bezahlen mußte. Das Antrittsdatum von dessen Nachfolger<br />

Jakob Rueß (Ruß), gebürtig aus Wullenstetten,<br />

ist nicht bekannt. Dieser zahlte 140 fl. Handlohn. Er<br />

tat aber offenbar nicht gut, denn in den Aufschrieben<br />

der Fugger'schen Herrschaft heißt es: „ist austreten<br />

und entlaufen ” . Ihm folgte am 14. Januar 1580 der aus<br />

Reutti bei Ulm stammende Georg Kling.<br />

Für das 17. Jahrhundert liegen bislang kaum Nach -<br />

123<br />

richten über die Äußere Taferne vor. Am 17. November<br />

1649, kurz nach Ende des Dreißigjährigen Krieges,<br />

erschienen in ihr sechs vornehme Herren, tagten „im<br />

Wirtshaus an der Straß gelegen in der hinteren oberen<br />

Stuben, mit den Fenstern einesteils gegen Weißenhorn,<br />

andererseits gegen ermelte Straß sehend” und<br />

schlichteten die Streitigkeiten von drei Mitgliedern des<br />

Hauses Fugger wegen „der bisher unverteilten Herrschaft<br />

<strong>Pfaffenhofen</strong>”. Die Brüder Grafen Friedrich<br />

(1586–1654) und Haug (Hugo; 1589–1627) hatten die<br />

Herrschaft gemeinsam besessen. Dem Grafen Haug<br />

waren seine Söhne Carl Philipp (1622–1654) und<br />

Albrecht (1624–1692) gefolgt. Nach Ende des Krieges<br />

sollte nun die Auseinandersetzung erfolgen. Die Söhne<br />

des t Grafen Haug wurden vertreten von dem<br />

Ratsadvokaten der Reichsstadt Ulm, Dr. jur. Hans<br />

Ludwig Böck, und dem Rat und Lehenschreiber des<br />

Grafen Carl Philipp, Georg Dürr. Graf Friedrich hatte<br />

seinen Secretarius und Amtsverwalter der Herrschaft<br />

Wullenstetten, Johann Seitz, entsandt. Als Vermittler<br />

und Zeugen waren erschienen der Ulmer Patrizier<br />

Herr Frobenius Krafft von Weyler und der Amtsschreiber<br />

von Dietenheim, Hans Wilhelm Förg. Urkundsperson<br />

war der Kaiserliche Notar und Gräflich<br />

Fuggersche Obervogt der Herrschaft Brandenburg,<br />

Andreas Faber. Offenbar war das Klima der Äußeren<br />

Taferne den Verhandlungen günstig. Man einigte sich,<br />

und Graf Friedrich erhielt von den Neffen ihre Hälfte<br />

der Herrschaft <strong>Pfaffenhofen</strong> abgetreten. Lange sollte<br />

er sich nicht daran erfreuen. Im Jahre 1654 starb Graf<br />

Friedrich kinderlos und sein Erbe fiel an Graf Albrecht<br />

und den minderjährigen Sohn des gleichfalls 1654<br />

verstorbenen Grafen Carl Philipp. Mit Beginn des 18.<br />

Jahrhunderts setzen die ununterbrochenen Nachrichten<br />

über die Äußere Taferne ein. Damals war Eigentümer<br />

Michael Schütz, der neben dem Anwesen noch 30<br />

Jauchert eigene Äcker und ein leibfälliges Lehen von 6<br />

Jauchert besaß. Er heiratete in vorgerückten Jahren am<br />

25. Januar 1701 noch ein zweites Mal und zwar die<br />

ledige Barbara Friz aus Denzingen. Bereits am 3.<br />

August 1707 wurde er zu Grabe getragen. Seine Wittib<br />

heiratete am 22. November des gleichen Jahres den<br />

ledigen Bierbrauer Mattheus Wann aus Beuren. Dieser<br />

blieb fast 40 Jahre Wirt der Äußeren Taferne. Bei dem<br />

großen Anwesen brauchte er natürlich zahlreiches<br />

Personal. Im folgenden sei der Protokolleintrag vom<br />

3. April 1713 über Aufdingung eines Lehrjungen<br />

wiedergegeben: „Mattheus Wann, Tafernwirt und<br />

Gerichtsverwandter (= Schöffe des Gerichts der Herrschaft<br />

<strong>Pfaffenhofen</strong>) dingt auf Franz Dürr, ledigen<br />

Standes, von Roth aus der Herrschaft gebürtig, auf 2<br />

Jahr lang zu Erlernung des Bräuhandwerks. Darfür er<br />

Dürr zu bezahlen versprochen 24 fl., daran die Hälfte

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