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Chronik Pfaffenhofen - Markt Pfaffenhofen

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leute", welche Führer der aufständigen Bauern waren.<br />

Aus Anlaß der obigen Erwähnung Oberhausens muß<br />

berichtet werden, daß diese Ortsherrschaft zwar der<br />

Herrschaft <strong>Pfaffenhofen</strong> weitgehend entfremdet war,<br />

daß jedoch die wenigen dieser verbliebenen Rechte<br />

respektiert wurden. Ursprünglich in den Händen Ulmer<br />

Patrizier war sie im 16. Jahrhundert an den Augsburger<br />

Handelsherrn Matthias Manlich gekommen,<br />

von dem sie 1563 an die Tiroler Familie Katzbeck<br />

überging, welche in Jenbach und Schwaz durch Industriebeteiligungen<br />

und Handel reich geworden, ihren<br />

Sitz nach Schwaben verlegte, wo sie sich zum evangelischen<br />

Landadel hielt. 1736 folgten in Oberhausen die<br />

katholischen Freiherrn von Ramschwag, die 1760 an<br />

das Reichsstift Kaisheim verkauften, das Oberhausen<br />

bis zur Säkularisation 1802/1803 innehatte. Hervorzuheben<br />

ist, daß bei der am 16.5.1762 erfolgten Belehnung<br />

Kaisheims mit der Malefiz-Jurisdiktion in Oberhausen<br />

die Rechte der Herrschaften Weißenhorn und<br />

<strong>Pfaffenhofen</strong> ausdrücklich vorbehalten wurden. Auch<br />

das nicht zur Pfarrei <strong>Pfaffenhofen</strong> gehörige Attenhofen<br />

mit seiner eigenen Pfarrkirche St. Laurentius blieb<br />

immer im Verband der Herrschaft <strong>Pfaffenhofen</strong>. In<br />

den Reichsstift Elchingen'schen Dörfern Nersingen,<br />

Straß und Leibi besaß die Herrschaft <strong>Pfaffenhofen</strong> die<br />

Hohe („malefizische") Gerichtsbarkeit und das Jagdrecht<br />

bis diese 1775 von Graf Johann Nepomuk<br />

Fugger an das Reichsstift verkauft wurden.<br />

So wenig wie die Reichsstädte hatte auch das seit 1493<br />

durch König, ab 1508 Kaiser Maximilian I. repräsentierte<br />

Haus Habsburg Freude an dem vor allem auf<br />

seine Kosten erfolgten Vordringen des reichen Herzogs<br />

von Landshut nach Schwaben. Als daher mit<br />

Herzog Georg 1503 die Linie Bayern-Landshut des<br />

Hauses Wittelsbach im Mannesstamm ausstarb, welcher<br />

im Widerspruch zu dem geltenden Erbrecht seine<br />

Tochter und deren Gatten, Pfalzgraf Rupprecht, zu<br />

Erben auch seiner Länder eingesetzt hatte, und deshalb<br />

zwischen diesen und den Herzögen von Bayern-<br />

München 1503 der bayerische Erbfolgekrieg ausbrach,<br />

suchte Maximilian in erster Linie seine eigenen Interessen<br />

zu wahren. Noch während des Kriegs ließ er am<br />

St. Ulrichstag, 4.7.1504, durch Abt Jörg von Roggenburg<br />

und seine Räte, Sigmund von Welden und Sigmund<br />

von Ungersbach für sich als Oberherrn und für<br />

die Herzöge Albrecht IV. (1447–1508, reg. ab 1469;<br />

Schwager des Königs) und Wolfgang (1451–1514) von<br />

Bayern als Erbfürsten und Grundherrn Stadt und<br />

Herrschaft Weißenhorn und die Herrschaft <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

in Besitz nehmen und die Untertanen huldigen.<br />

Kurz darauf kam Maximilian auch persönlich nach<br />

Weißenhorn, wo er im Schloß Quartier nahm und sich<br />

an einem feierlichen Kirchgang beteiligte. Der Krieg<br />

25<br />

wurde durch den sogenannten Kölner Spruch vom<br />

30.7.1505 beendet. In diesem ließ sich der König „für<br />

seine Kosten und Mühe” die Grafschaft Kirchberg,<br />

Stadt und Herrschaft Weißenhorn und die Herrschaften<br />

Buch, Wullenstetten und <strong>Pfaffenhofen</strong> abtreten,<br />

wie auch die bis zum heutigen Tag österreichisch<br />

gebliebenen Ämter Kufstein, Kitzbühel und Rattenberg.<br />

Maximilian I. verpfändete zunächst die neu<br />

erworbenen schwäbischen Herrschaften an den Grafen<br />

Eitel Friedrich II. von (Hohen-)Zollern<br />

(1452–1512, reg. ab 1488). Um ganz sicher zu gehen,<br />

ließ er 1507 noch den Vormund der minderjährigen<br />

Enkel und Allodialerben Herzog Georgs von Bayern-<br />

Landshut ihren Vatersbruder, den Pfalzgrafen Friedrich<br />

(1482–1556, Kurfürst 1544—1556) ausdrücklich<br />

auf Kirchberg, Weißenhorn, <strong>Pfaffenhofen</strong> etc. Verzicht<br />

leisten. Diese Enkel waren Pfalzgraf Ottheinrich<br />

(1552–1559, Kurfürst in Heidelberg 1556–1559) und<br />

Pfalzgraf Philipp (1503–1548, 1532–1534 königlicher<br />

Statthalter des Herzogtums Württemberg), für welche<br />

1505 die Errichtung eines neu zu schaffenden Fürstentums<br />

Neuburg (an der Donau) vereinbart worden war.<br />

Nach der Beendigung der Verpfändung an den Grafen<br />

von Zollern verkaufte König Maximilian I., Konstanz<br />

27. 7. 1507, die genannten schwäbischen Herrschaften<br />

mit Vorbehalt des Rückkaufsrechts und der Landeshoheit<br />

um 50000 fl., wobei die Herrschaft <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

mit 3550 fl. bewertet wurde, an Jakob Fugger den<br />

Reichen (1459–1525), Bürger zu Augsburg. Dies entsprach<br />

einer Verpfändung um 50000 fl. Zu der zu<br />

Gunsten des Hauses Österreich (Habsburg) vorbehaltenen<br />

Landeshoheit gehörten die Landsteuer, die<br />

„Landraisen” (Rais, Reis = militärisches Aufgebot),<br />

das Bergwerksregal und die Appellation in Rechtssachen.<br />

In den tatsächlichen Besitz kam Fugger erst zu<br />

Ende des Jahres 1508. Denn am 30. 12. 1508 kamen im<br />

Auftrag des Kaisers Adam von Frundsberg, Hauptmann<br />

des Schwäbischen Bundes; Philipp vom Stein,<br />

Albrecht von Weiden und Ulrich Arzt, Bürgermeister<br />

zu Augsburg, — letzterer ein naher Verwandter von<br />

Jakob Fuggers Gattin —, nach Weißenhorn und übermittelten<br />

den Verzicht der Herzoge von Bayern und<br />

der Pfalzgrafen auf Weißenhorn und <strong>Pfaffenhofen</strong> und<br />

teilten mit, daß der Kaiser diese Herrschaften an Jakob<br />

Fugger verpfändet hätte. Am gleichen Tage huldigten<br />

und schworen die Untertanen dem neuen Herrn.<br />

Daß die Herrschaft <strong>Pfaffenhofen</strong>, wie im Vertrag von<br />

1507 vorbehalten, unter österreichischer Oberhoheit<br />

blieb, zeigt sich auch darin, daß sie bis zum Frieden<br />

von Preßburg 1805, in dem Österreich seinen schwäbischen<br />

Besitz verlor, zu den Schwäbisch-Österreichischen<br />

Landständen gehörte. Diese tagten normalerweise<br />

für sich in Ehingen a. Donau, sie wurden aber

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