Chronik Pfaffenhofen - Markt Pfaffenhofen
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zur Straße verlaufen, scheinen die hier vermutete<br />
Grenzziehung direkt als Fortsetzung in gerader Richtung<br />
zu verlangen.<br />
Wie die Gegend von Diepertshofen anzeigt, muß<br />
früher der ganze Höhenrücken, der das Rothtal vom<br />
Bibertal trennt, mit Wald bedeckt gewesen sein. Teilungen<br />
der Urhöfe, Errichtung von Neubruchhöfen<br />
und Zuzug von Siedlern vom sumpfigen Westufer der<br />
Roth machten immer neues Ackerland notwendig, das<br />
durch Rodungen des Waldes gewonnen wurde, als die<br />
ursprünglichen Weideflächen schon in Ackerland umgewandelt<br />
waren. So wurde der Wald stellenweise<br />
ganz beseitigt. Am weitesten fortgeschritten ist in<br />
diesem Punkte Unterberg. Die Gemeinde Berg hat<br />
heute noch die besten Äcker des ganzen Rothtales. Da<br />
ist es kein Wunder, daß die Ortsflur nahezu vollständig<br />
in Ackerland verwandelt wurde.<br />
Jede der hier vermuteten Siedlungen hat eine Mühle,<br />
mit Ausnahme von Oberberg. Aber zu Oberberg hat<br />
wohl ursprünglich die „Obere Mühle” von Roth<br />
gehört.<br />
Kadeltshofen<br />
Nach diesen „kleinen” Ortsfluren sei nun der Versuch<br />
einer Deutung an der „großen” Flur von Kadeltshofen<br />
(Karte 13) gewagt. Es ist schon gesagt worden, daß<br />
diese Flur durch ihre unregelmäßige Form auffällt. Sie<br />
hat mehrere Zehentgebiete (vgl. Karte 4), die jedes für<br />
sich eine selbständige Dreifelderwirtschaft betrieben.<br />
Es ist also von vornherein anzunehmen, daß wir es hier<br />
mit keinem ursprünglichen Zustand zu tun haben. Bei<br />
der Betrachtung des Flurbildes fällt auf, daß die Gebiete<br />
am Nord- und Südrande der Flur von ihrem mittleren<br />
Teile gewaltig abstechen. Die Mitte ist scheinbar<br />
ein wirres Gemenge von verhältnismäßig kleinen Akkerstücken,<br />
während die beiden Enden große Flächen<br />
weniger Besitzer zeigen. Das Südende gehört fast<br />
ausschließlich zu den Höfen Nr. 22 und 28, das<br />
Nordende — soweit es nicht Gemeindebesitz war —<br />
verteilt sich auf die Höfe Nr. 1, 37, 38 und 39. Wie<br />
schon erwähnt, führt dieser Teil der Ortsflur den<br />
Flurnamen „Feilershof”, weist also auf einen abgegangenen<br />
Ort hin.<br />
Nach den Vermutungen, die an die Betrachtung der<br />
bisher behandelten Ortsfluren geknüpft wurden,<br />
müßte die Urform einer jeden Ortsflur ein Rechteck<br />
sein, dessen eine Seite vom Flußlauf der Roth und die<br />
gegenüberliegende vom Höhenrücken zwischen<br />
Roth- und Bibertal gebildet wird. Die beiden anderen<br />
Seiten müßten senkrecht auf diesen stehen. Der Ort<br />
müßte ungefähr in der Mitte der Flußseite liegen.<br />
16<br />
Diese Voraussetzungen sind aber bei Kadeltshofen in<br />
keiner Weise erfüllt. Selbst wenn wir das Nordende<br />
und das Südende der Flur ausscheiden, liegt der Ort<br />
auch nicht annähernd in der Mitte der Flußseite,<br />
sondern am oberen Ende des verbleibenden Rechteckes.<br />
Wenn wir das Vorbild von Oberberg und<br />
Unterberg anwenden wollten, müßten wir dieses Gebiet<br />
nochmals teilen und annehmen, daß in der Gegend<br />
des „Lindenberges” früher eine eigene Siedlung<br />
bestanden hat. Dafür sprechen tatsächlich die Grundstücke<br />
des Hofes Nr. 17 (vgl. Karte 18). An der<br />
Silheimer Grenze hat dieser Hof einen großen Wald,<br />
„Egnergehau”, von dem die Äcker des Hofes in<br />
verhältnismäßig großen Stücken in Richtung auf den<br />
Lindenberg hinabweisen. Der Hof Nr. 17 ist in Kadeltshofen<br />
so eng eingekeilt, daß er rechts und links<br />
gar keinen Garten besitzt. Dafür hatte er mehrere<br />
kleinere, mit einander nicht zusammenhängende Gartenstücke,<br />
ein Fall, wie er bei keinem anderen Hofe<br />
des Ortes vorkommt (Karte 14). Der Hof ist offenbar<br />
später nach Kadeltshofen zugezogen und mußte sich<br />
mit einem ganz engen Raume begnügen.<br />
Gemeindeflur Kadeltshofen<br />
Bezüglich des oberen (südlichen) Teiles der Ortsflur<br />
wäre noch darauf hinzuweisen, daß sie sich über beide<br />
Ufer der Roth erstreckt, was den bei den bisher<br />
behandelten Orten festgestellten „Erkenntnissen” widerspricht.