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Chronik Pfaffenhofen - Markt Pfaffenhofen

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einen Gehilfen einstellte, war zunächst seine Privatsache<br />

und ging auf seine Kosten. Er war neben seinem<br />

Mesnereinkommen nur auf das Schulgeld und den<br />

Ertrag der Dienstgründe angewiesen. Besser wurde es<br />

in den 1830er Jahren. Der Landtagsabschied vom 29.<br />

12. 1831 war darauf eingegangen, welcher weitere<br />

Zufluß erforderlich sein wird, um die Realexistenz der<br />

Volksschulen vollständig zu decken und die Besoldung<br />

der Lehrer in den Städten auf 400 fl., in den<br />

Märkten auf 300 fl. und in den Dörfern auf 200, 250 bis<br />

300 fl. und die Bezüge der Gehilfen auf 150 fl.erhöhen<br />

zu können (Herstellung von Gehaltsfassionen). Zur<br />

Verwandlung der verschiedenen zur Lehrerbesoldung<br />

gehörenden Getreidesorten in Geld wurde damals<br />

festgesetzt: Das Schäffel Korn (Roggen) kommt zu 8<br />

fl. in Ansatz und ist gleichzusetzen 2 /3 Schäffel (= 4<br />

Metzen) Weizen oder Kern, oder 1%3 Schäffel (= 8<br />

Metzen) Gerste oder 2 Schäffel (= 12 Metzen) Haber<br />

oder Fesen (Dinkel, Spelz). Den Erfolg sieht man aus<br />

der Fassion von 1833, wornach der Lehrer von <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

ein Reineinkommen von 303 fl. hatte. Hierbei<br />

ist allerdings zu berücksichtigen, daß das Einkommen<br />

1831 schon praktisch – insbesonders hinsichtlich<br />

der Stolgebühren – höher lag, als schätzungsweise<br />

angegeben.<br />

Über die Entwicklung des Lehrergehalts gibt beifolgende<br />

Tabelle Auskunft. Sie zeigt eine Steigerung des<br />

Einkommens durch Erhöhung des Schulgelds, allerdings<br />

verbunden mit einer – noch 1896 bestehenden –<br />

Verringerung durch Abzüge für den Schulgehilfen.<br />

Wenn auch durch die Zunahme der Bevölkerung die<br />

Einkünfte als Mesner stiegen, so war der Lehrer doch<br />

genötigt, jede Möglichkeit des Nebenverdienstes<br />

wahrzunehmen, so etwa – nicht eingerechnet in die<br />

Fassion – 1862 für Reinigung des Schulzimmers 6 fl.,<br />

und 1868 12 fl. für Aufziehen der Kirchenuhr. Die<br />

Dienstgründe waren teils verpachtet, teils – bis 1882 —<br />

selbst bewirtschaftet.<br />

Die Lasten, welche vom Einkommen abgingen waren<br />

1833: Schulgehilfe 150 fl. (40 fl. Gehalt, 110 fl. für<br />

Kost und Logis) und knapp 1 fl. für den Pfarrer für die<br />

alten Abgaben aus dem Mesnerhaus. 1857 waren es:<br />

202 fl. (Schulgehilfe 50 + 120 fl., und Bodenzins für<br />

Dienstgründe 7 fl., Wohnungsanschlag 25 fl.). Ferner<br />

1896: 303 M. (Schulgehilfe 170 fl. = 291 M., Bodenzins<br />

7 fl. = 12 M.).<br />

Infolge der ungleichmäßigen Einnahmen aus kirchlichen<br />

Gebühren lag das Einkommen des Lehrers mitunter<br />

höher als in der Fassion angegeben, so 1858 des<br />

Lehrers Stempfle bei 466 fl. Für die Einstellung übergeordneter<br />

Stellen typisch ist die damalige Anfrage des<br />

Landgerichts (älterer Ordnung) Neu-Ulm bei der<br />

Lokalschulinspektion <strong>Pfaffenhofen</strong>, „ob damit das<br />

95<br />

Auskommen des Lehrers bei bescheidenen, seiner<br />

Stellung entsprechenden Ansprüchen gesichert sei.”<br />

Mit Gemeindebeschluß vom 12. 10. 1857 erhielt der<br />

Lehrer als Gemeindeschreiber von <strong>Pfaffenhofen</strong> jährlich<br />

8 fl., 1862 auf 15 fl. erhöht. Seit 1862 ist er auch<br />

Gemeindeschreiber von Erbishofen (15 fl.), Berg (15<br />

fl.), Roth (25 fl. ) und Volkertshofen (5 fl.), zusammen<br />

75 fl. Diese Tätigkeit bestand größtenteils noch länger<br />

fort, ab 1889 (und noch 1898) mit 81 M. jährlich<br />

dotiert.<br />

Die Naturaleinkünfte des Lehrers und Mesners – meist<br />

in Geld ausbezahlt — setzten sich aus Dutzenden von<br />

Einzelposten zusammen. So sei für 1874 erwähnt, daß<br />

er als „Mesner im Bibertal” von Hetschwang und<br />

Ettlishofen Roggengarben, und von Raunertshofen<br />

daneben noch Brotleibe und Häfen Mehl bezog. Das<br />

Staatsministerium des Innern entschied 1875: Solange<br />

die Gemeinde Raunertshofen keinen eigenen Gottesacker<br />

hat und der Lehrer noch als Mesner in <strong>Pfaffenhofen</strong><br />

angestellt ist, soll die Gemeinde Raunertshofen<br />

bezüglich Taufen, Leichen und Hochzeiten im Pfarrverband<br />

bleiben und die betreffenden Stolgebühren<br />

dem Mesner in <strong>Pfaffenhofen</strong> zahlen.<br />

Mit der Aufhebung der Schulgehilfenstelle 1896 und<br />

der gleichzeitigen Errichtung einer höher dotierten<br />

Schulverweserstelle (= zweiter Lehrer) hatte der (erste)<br />

Lehrer nunmehr die Abzüge an seinem Gehalt für<br />

den Schulgehilfen an die Gemeinde <strong>Pfaffenhofen</strong> zu<br />

entrichten, und diese hatte den (höheren) Jahresgehalt<br />

des Schulverwesers (= zweiten Lehrers) an den letzteren<br />

auszuzahlen.<br />

Für das Jahr 1910 liegt eine Fassion des Mesnerdienstes<br />

und des neu dazu gekommenen Chordienstes vor,<br />

letzterer mit fassionsmäßig 117 M, in Wirklichkeit<br />

aber mit 308 M Einkommen. Daraus ergab sich auch<br />

eine Verbesserung des Lehrereinkommens, das aber<br />

endgültig erst durch die mit 1. 1. 1920 durchgeführte<br />

Trennung von Schul- und Mesnerdienst in geordnete<br />

stabile Bahnen kam.<br />

1914 bei der Ernennung des Lehrers Herz wird das<br />

jährliche Einkommen des (ersten) Lehrers mit 1400 M<br />

angegeben, 1918 bei der Ernennung des Lehrers<br />

Schneider mit 1400 M + 150 M Dienstalterszulage.<br />

Die Schulgehilfen<br />

(Adstanten, Hilfslehrer) 1830—1896<br />

Nachdem 1818 sich ein Schulseminarist Josef Rollenstein<br />

(Sohn des Kadeltshofer Lehrers und selbst<br />

1832–37 Lehrer in Kadeltshofen) in der <strong>Pfaffenhofen</strong>er<br />

Schule betätigen durfte, beginnt mit 1830 die fortlaufende<br />

Reihe der Schulgehilfen. Die Anstellung des

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