Integration mit Kompetenz - pdf - (ESF) im Land Bremen
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46<br />
1.5.1 Interkulturelle Öffnung<br />
als Chance für Verwaltungen<br />
><br />
Moderierte Prozessbegleitung<br />
zur Interkulturellen Öffnung von Verwaltungen, Behörden,<br />
Institutionen <strong>im</strong> Rahmen einer Qualitätsentwicklung<br />
Prozessbegleitung für die veränderten Anforderungen<br />
in Arbeitsagentur und ARGE<br />
In von Zuwanderung geprägten Regionen <strong>mit</strong> einem<br />
Bevölkerungsanteil von deutlich über 20 % MigrantInnen<br />
sehen sich Leitungen und MitarbeiterInnen insbesondere<br />
der Arbeitsverwaltung (Arbeitsagentur, ARGE)<br />
vor Fragestellungen und Anforderungen gestellt, auf<br />
die sie auf Grund ihrer Ausbildung und der bisherigen<br />
Praxis nicht vorbereitet sind.<br />
Hinzu kommen gesetzliche Änderungen und politische<br />
Vorgaben, die in ihrer Anwendung Auswirkungen auf lokales<br />
Verwaltungshandeln haben (z.B. Zuwanderungsgesetz<br />
<strong>mit</strong> Änderungen, Hartz-Gesetze, nationale und<br />
regionale <strong>Integration</strong>skonzepte).<br />
Durch verdichtete Arbeitsabläufe haben sowohl die Leitungskräfte<br />
als auch die operativ Tätigen kaum Möglichkeiten,<br />
sich <strong>im</strong> laufenden Arbeitsprozess zielorientiert<br />
auf die Anforderungen <strong>im</strong> Umgang <strong>mit</strong> KundInnen<br />
<strong>mit</strong> Migrationshintergrund einzustellen.<br />
Die Prozessbegleitung setzt sowohl auf der Leitungsebene<br />
als auch bei den MitarbeiterInnen und KundInnen<br />
an. Im Verlauf wird die Öffnung zu anderen regionalen<br />
Akteuren erprobt, Schnittstellen werden identifi<br />
ziert und dokumentiert.<br />
Die Prozessbegleitung vertritt klar die Interessen und<br />
die Aufgabenstellungen der auftraggebenden Organisation<br />
(Behörde, Verwaltung, Institution), um ihr so<br />
erweiterte Handlungsoptionen auch <strong>mit</strong> externen PartnerInnen<br />
zu ermöglichen. Weiterhin arbeitet sie intern<br />
transparent und dokumentiert alle Handlungsschritte,<br />
Schnittstellen und Veränderungen.<br />
Die Organisation hat als Ergebnis eine dokumentierte<br />
Handlungspraxis, die ihrem Auftrag, ihren Möglichkeiten<br />
und ihren regionalen Handlungsoptionen entspricht.<br />
<strong>Integration</strong> aller Prozessbeteiligten<br />
Im ersten Schritt werden <strong>mit</strong> der Leitung bzw. einem<br />
Leitungsgremium die Art, der zeitliche und fi nanzielle<br />
Umfang, das Erkenntnisinteresse und der Handlungsrahmen<br />
der Begleitung/des Auftrags geklärt und vertraglich<br />
festgelegt. Die Prozessbegleitung sollte mindestens<br />
ein Jahr dauern, eine Dauer von zwei Jahren<br />
hat sich bewährt.<br />
Besondere Aufmerksamkeit erfordert eine Rollenklärung<br />
beteiligter Personen und Funktionen, insbesondere<br />
auch die von eventuell vorhandenen übergeordneten<br />
oder weisungsbefugten Behörden und/oder eventuell<br />
kooperierenden Organisationen. Danach wird dieser<br />
Auftrag in der gesamten Organisation kommuniziert<br />
und ggf. veröffentlicht.<br />
Der größte zeitliche Anspruch wird an ein von der Leitung<br />
autorisiertes Praxisteam gestellt. Im Idealfall besteht<br />
dies aus freiwillig <strong>mit</strong>arbeitenden Beschäftigten<br />
(ExpertInnen-Gruppe). In einem refl exiven Prozess loten<br />
die MitarbeiterInnen den Handlungsrahmen ihrer<br />
operativen Tätigkeit <strong>mit</strong> ihren KundInnen aus. Dies erfordert<br />
die Rückkoppelung <strong>mit</strong> ihren jeweiligen Vorgesetzten<br />
und die zunehmende Entwicklung kultursensiblen<br />
Handelns.<br />
Im weiteren Verlauf wird zusätzlich die Bedarfslage an<br />
Information der KundInnen er<strong>mit</strong>telt und dafür werden<br />
(muttersprachliche) Materialien und Veröffentlichungen<br />
erstellt.