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Feministischer Wissenstransfer - Verband Wiener Volksbildung

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45<br />

7.3. Zusammenfassung<br />

Herrschaftsmechanismen und vor allem Ausgrenzungsstrukturen behindern auch<br />

(und nach wie vor) Frauenpolitikerinnen in ihren Handlungsmöglichkeiten.<br />

Frauen mussten sich den Zugang zum Parlament lange erkämpfen und übernehmen<br />

nur langsam wichtige Positionen. Verschiedene Faktoren werden hierfür<br />

verantwortlich gemacht: Sei es die schon erwähnte, sich v.a. im Bewusstsein der<br />

Männer langsam entwickelnde „politische Legitimation“, das österreichische<br />

Listenwahlrecht 39 oder die korporatistische Verfasstheit der österreichischen<br />

Demokratie, d.h. aus körperschaftlichen bzw. berufsständischen Gruppierungen<br />

(Gewerkschaften, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung)<br />

bestehende Sozialpartnerschaft. Auch hier sind Frauen unterrepräsentiert. Im<br />

parlamentarischen Arbeitsfeld wirken besonders die an männlichen Bedürfnissen<br />

ausgerichteten Strukturen: Der Handlungsspielraum von Frauen im Parlament wird<br />

vor allem dadurch eingeschränkt.<br />

„Frauen waren in der Politik ursprünglich nicht vorgesehen. Es waren ausschließlich Männer,<br />

die der Politik Form, Struktur und Regeln gaben. Sie waren es, die die Institutionen,<br />

Verfahrensweisen und Spielregeln entwarfen. Als Frauen das Recht gegeben wurde, sich<br />

daran zu beteiligen, waren politische Einrichtungen und Regeln bereits etabliert. Die Struktur<br />

des politischen Systems ist historisch auf männliche Bedingungen und Interessen<br />

ausgerichtet. Frauen, die sich politisch engagieren wollen, haben sich nach wie vor dem<br />

politischen System, welches männlich geformt und geprägt ist, anzugleichen.“<br />

(Rösslhumer/Appelt 2001: 19)<br />

39 „Von der Zahl der abgegebenen Stimmen für eine Partei in einem Wahlkreis hängt es im<br />

wesentlichen ab, wie viele Grundmandate eine Partei in diesem Wahlkreis zu erringen vermag und<br />

damit auch, wie viele Kandidat/innen der betreffenden Liste im ersten Ermittlungsverfahren als<br />

gewählt gelten. Mit der Platzierung der Kandidat/innen auf den Wahllisten wird somit eine wichtige<br />

Vorentscheidung für die Wahl in den Nationalrat getroffen (...) Frauen haben (...) nicht nur eine<br />

geringere Chance, in eine Liste aufgenommen zu werden; sofern sie Berücksichtigung finden, werden<br />

sie häufiger als Männer auf aussichtslosen Listenplätzen gereiht.“ (Neyer, Zit. in: 1991: 58ff)

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