Feministischer Wissenstransfer - Verband Wiener Volksbildung
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7.3. Zusammenfassung<br />
Herrschaftsmechanismen und vor allem Ausgrenzungsstrukturen behindern auch<br />
(und nach wie vor) Frauenpolitikerinnen in ihren Handlungsmöglichkeiten.<br />
Frauen mussten sich den Zugang zum Parlament lange erkämpfen und übernehmen<br />
nur langsam wichtige Positionen. Verschiedene Faktoren werden hierfür<br />
verantwortlich gemacht: Sei es die schon erwähnte, sich v.a. im Bewusstsein der<br />
Männer langsam entwickelnde „politische Legitimation“, das österreichische<br />
Listenwahlrecht 39 oder die korporatistische Verfasstheit der österreichischen<br />
Demokratie, d.h. aus körperschaftlichen bzw. berufsständischen Gruppierungen<br />
(Gewerkschaften, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung)<br />
bestehende Sozialpartnerschaft. Auch hier sind Frauen unterrepräsentiert. Im<br />
parlamentarischen Arbeitsfeld wirken besonders die an männlichen Bedürfnissen<br />
ausgerichteten Strukturen: Der Handlungsspielraum von Frauen im Parlament wird<br />
vor allem dadurch eingeschränkt.<br />
„Frauen waren in der Politik ursprünglich nicht vorgesehen. Es waren ausschließlich Männer,<br />
die der Politik Form, Struktur und Regeln gaben. Sie waren es, die die Institutionen,<br />
Verfahrensweisen und Spielregeln entwarfen. Als Frauen das Recht gegeben wurde, sich<br />
daran zu beteiligen, waren politische Einrichtungen und Regeln bereits etabliert. Die Struktur<br />
des politischen Systems ist historisch auf männliche Bedingungen und Interessen<br />
ausgerichtet. Frauen, die sich politisch engagieren wollen, haben sich nach wie vor dem<br />
politischen System, welches männlich geformt und geprägt ist, anzugleichen.“<br />
(Rösslhumer/Appelt 2001: 19)<br />
39 „Von der Zahl der abgegebenen Stimmen für eine Partei in einem Wahlkreis hängt es im<br />
wesentlichen ab, wie viele Grundmandate eine Partei in diesem Wahlkreis zu erringen vermag und<br />
damit auch, wie viele Kandidat/innen der betreffenden Liste im ersten Ermittlungsverfahren als<br />
gewählt gelten. Mit der Platzierung der Kandidat/innen auf den Wahllisten wird somit eine wichtige<br />
Vorentscheidung für die Wahl in den Nationalrat getroffen (...) Frauen haben (...) nicht nur eine<br />
geringere Chance, in eine Liste aufgenommen zu werden; sofern sie Berücksichtigung finden, werden<br />
sie häufiger als Männer auf aussichtslosen Listenplätzen gereiht.“ (Neyer, Zit. in: 1991: 58ff)