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Feministischer Wissenstransfer - Verband Wiener Volksbildung

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ezieht die politisch Handelnden bereits bei der Konzeption des Forschungs- bzw.<br />

Beratungsdesigns ein.“ (Lepperhoff, Zit.in: Falk et al. 2006: 119)<br />

75<br />

Dieser Auffassung liegt die Überzeugung zu Grunde, dass<br />

„ (...) Politik nicht (geschieht), sondern von handelnden Akteurinnen gemacht (wird)“ (ebd)<br />

Exkurs: Das österreichische Gewaltschutzgesetz<br />

Ein einmaliges Beispiel für diese partizipatorische Vorgangsweise in<br />

frauenpolitischen Zusammenhängen findet sich in Österreich in der Entstehung des<br />

Gewaltschutzgesetzes. Im Anschluss an die von Frauenministerin Johanna Dohnal<br />

einberufene Enquete „Frauen und Recht“ im Justizministerium 1993 wurde einerseits<br />

eine interministerielle Arbeitsgruppe mit Fachfrauen aus verschiedenen Ressorts<br />

eingerichtet, andererseits wurden Expertinnen aus der Praxis hinzu gezogen.<br />

Sozialarbeiterinnen, Pädagoginnen, Psychotherapeutinnen und Juristinnen der<br />

Frauenhausbewegung lieferten ihre wertvollen Erfahrungen und Vorschläge aus der<br />

Praxis zum Schutz geschlagener und misshandelter Frauen und Kinder, die in ihren<br />

Frauenhäusern Zuflucht gesucht hatten. Bei dem auf diese Weise entstandenen<br />

Gesetz handelt es sich um eines der erfolgreichsten gesetzlichen Maßnahmen. Auch<br />

aufgrund der Tatsache von gleichzeitig initiierten exekutivrechtliche Reformen, die<br />

Polizist/innen mit erweiterten Handlungskompetenzen ausstatteten. Zudem wurden<br />

Schulungen von Exekutivbeamt/innen durch Mitarbeiter/innen der Frauenhäuser<br />

durchgeführt – mit dem Erfolg, dass die Opfer häuslicher Gewalt effektiv geschützt<br />

und unterstützt werden. Trotzdem die Entwicklung dieser gesetzlichen Grundlagen<br />

idealtypisch in partizipatorisch - deliberativem Sinne stattfinden konnte, trat das<br />

Gesetz nicht sofort in Kraft. Männliche Politiker verzögerten das Inkrafttreten des<br />

Gesetzes um zwei Jahre (statt 1994 erst 1996), damit – wie eine hochrangige Juristin<br />

kommentiert - „Gewalttäter sich orientieren können“: ein „unausgesprochener<br />

Männerkonsens“.

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