- Seite 4 und 5: Die Bekämpfung des Landstreicherun
- Seite 6 und 7: Die Bekämpfung des Landstreicherun
- Seite 8: Meinen Eltern
- Seite 13 und 14: VIII Zweiter Teil Die aktuellen For
- Seite 15 und 16: X unter besonderer Berücksichtigun
- Seite 17 und 18: XII meinen Deutschen Strafgesetzbuc
- Seite 19 und 20: XIV wohnheitsverbrechern, Liederlic
- Seite 22 und 23: Einleitung Voraussetzung eines jede
- Seite 24 und 25: als kastenlose Parias in ihrer Heim
- Seite 26 und 27: unter der Rubrik «Wohnsitz» die B
- Seite 28 und 29: Erster Teil Die bisherigen Maßnahm
- Seite 30 und 31: Naturalverpflegung eingerichtet: Na
- Seite 32 und 33: geschieden werden, und nur die Wür
- Seite 34 und 35: auf die Straße, mit dem Befehl, ra
- Seite 36 und 37: nen Landstreicher und Landfahrer in
- Seite 38 und 39: 17 § 2. Erstmaliger Versuch einer
- Seite 40 und 41: eantragte deshalb bei der Tagsatzun
- Seite 42 und 43: herbeizuführen, aber es war harthe
- Seite 44 und 45: tons, in welchem sie betroffen wurd
- Seite 46 und 47: die Kantone durch den Bundesrat erm
- Seite 48 und 49: von 12 % in den Jahren 1871/81 kons
- Seite 50 und 51: Landstreicher bestraft werde. Erst
- Seite 52 und 53: Solothurn: § 43 des Armenfiirsorge
- Seite 54 und 55: ten bezweckt der Verband die Unterd
- Seite 56 und 57: interkantonalen Verbandes eine Voll
- Seite 58 und 59: charakter besitze, und es «unsere
- Seite 60 und 61:
sollten nicht mit all dem Deprimier
- Seite 62 und 63:
träge. Auf Grund der Budgetbotscha
- Seite 64 und 65:
zerischen Arbeitsdienst der freiwil
- Seite 66 und 67:
den Kantonen die fürsorgerechtlich
- Seite 68 und 69:
miihungen berührt werden, welche u
- Seite 70 und 71:
als weitere wichtige Maßnahme nach
- Seite 72 und 73:
eine Übersicht über die Tendenzen
- Seite 74 und 75:
streicher umherzieht », und noch e
- Seite 76 und 77:
desrechtliche Ordnung wirkungslos m
- Seite 78 und 79:
lichen Entziehung der elterlichen G
- Seite 80 und 81:
weise die öffentliche Ordnung stö
- Seite 82 und 83:
chem auch für die Nebenstrafen die
- Seite 84 und 85:
«Dem Müßiggang und der Armut, di
- Seite 86 und 87:
die Einweisung in eine Arbeitserzie
- Seite 88 und 89:
erziehungsanstalt auf Antrag des Ge
- Seite 90 und 91:
III. Die allgemeinen und ergänzend
- Seite 92 und 93:
tikel 370 ZGB in Strafanstalten «v
- Seite 94 und 95:
Graphische Darstellung I Die Intens
- Seite 96 und 97:
langten Zahlen, welche jedoch nur d
- Seite 98 und 99:
stellen, welche man als eigene Grup
- Seite 100 und 101:
Arbeitsämter zur Vermittlung geeig
- Seite 102 und 103:
58,1 % hingegen Ausländer seien.'
- Seite 104 und 105:
Erfreulich ist hingegen das ständi
- Seite 106 und 107:
getreten. Waren es 1894 noch besond
- Seite 108 und 109:
der Wandererfürsorge machen immer
- Seite 110 und 111:
zu wandern. Was wohl aus ihr geword
- Seite 112 und 113:
C. Bartholdi im Auftrage des Eidgen
- Seite 114 und 115:
ist weniger auf den Wert des Diebso
- Seite 116 und 117:
Beim psychopathischen Wanderer, bei
- Seite 118 und 119:
Gefühls-, Trieb- und Willenssphär
- Seite 120 und 121:
en, dafür sprechen insbesondere di
- Seite 122 und 123:
101 entschieden werden. Wie stark K
- Seite 124 und 125:
103 rücksichtigung der Außenwelt,
- Seite 126 und 127:
105 — und befürchtete zudem, da
- Seite 128 und 129:
107 schaften. Zu den ersteren rechn
- Seite 130 und 131:
109 Tode eines Landfahrers ein Nach
- Seite 132 und 133:
111 sieben, der fünfte 19, der sec
- Seite 134 und 135:
113 seine Buben ausschickt, um bei
- Seite 136 und 137:
115 fahrervolkes zu konstatieren is
- Seite 138 und 139:
117 ist aber zu niedrig gegriffen,
- Seite 140 und 141:
119 Zahl von 22 Vorstrafen auf. Im
- Seite 142 und 143:
121 auch in bezug auf die Art der D
- Seite 144 und 145:
123 •_ o 1— 1— w u- :6 MINIME
- Seite 146 und 147:
125 mit seinem Vetter Johann V. «D
- Seite 148 und 149:
127 er zum Betrüger. Er ist ein gr
- Seite 150 und 151:
129 und beantragt die Einweisung in
- Seite 152 und 153:
Stammbaum-Auszug der Landfahrerfami
- Seite 154:
Stammbaum-Auszug der Landfahrerfami
- Seite 157 und 158:
132 mehr gestattet, sodaß statt de
- Seite 159 und 160:
Auch Schweden7 und Belgiens haben n
- Seite 161 und 162:
136 streicher, um sie vom gefährli
- Seite 163 und 164:
138 schen und exogenen wirtschaftli
- Seite 165 und 166:
140 beit leistet. Von diesem Standp
- Seite 167 und 168:
142 Die Regeln der «Strafschärfun
- Seite 169 und 170:
Co o Co 0 Co co -C tJ 10 "0 -5 (.4
- Seite 172 und 173:
143 vor. Es wäre weniger an den Er
- Seite 174 und 175:
145 beim jugendlichen Vagabunden mi
- Seite 176 und 177:
147 Arbeitserziehungsanstalt. Die l
- Seite 178 und 179:
149 sozial- und kriminalpolitisch a
- Seite 180 und 181:
151 verpflegung muß ein für alle
- Seite 182 und 183:
153 der Angeklagten wegen derselben
- Seite 184 und 185:
155 rückschrecken würde. Sicherli
- Seite 186 und 187:
157 1. Vererbung der geistigen Mind
- Seite 188 und 189:
159 religiösen und ethischen Ansic